corona, zahlungsaufschub
TheRealLumicron
Digitalisierer
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hallo, ich habe schon telefonisch mit mehreren leiten bei vodofone gesprochen, und mir wurde versichert, das man sich der neuen gesetzen zur abmilderung der corona krise bewust ist und diese auch einhält. doch obwohl ich mit mehreren leuten bei vodavone gesprochen habe, habe ich heute eine letztmahlige mahnung und ankündigung der versorgungseinstellung bekommen., mehr noch, meine telefonummer wurde geblockt so das es mir nicht mehr möglich ist irgendjemanden bei vodafone zu erreichen, mit ausnahme der neukunden abteilung.

um mich nochmal rechtlich abzusichern bevor ich nächste woche zum gericht rennen muss nochmal ausdrücklich schrifftlich.

Hiermit berufe ich mich auf das leistungsverweigerungsrecht, da ich aufgrund der corona pandemie nicht in der lage bin meine vertraglichen verpflichtungen zu erfüllen.

 
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Lars
Moderator:in
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Hallo TheRealLumicron,

 

die Entscheidung, ob ein Zahlungsaufschub ohne weitere Mahnung gewährt wird, hängt immer von einer individuellen Prüfung mit verschiedener Faktoren ab. Bei Dir konnte ich nach dieser Prüfung die Zahlpause aktivieren. Beachte aber bitte, dass trotzdem weiterhin die monatlichen Rechnungen erstellt werden. Lediglich weitere Mahnungen werden nach aktuellem Stand erst ab 01.07.2020 wieder durchgeführt.

 

Die Diskussion über die rechtliche Lage werden wir hier nicht klären. Das ist auch nicht unsere Aufgabe und auch der falsche Ort. Es bedarf aber immer einer genauen Prüfung und der Status darf bestimmte Kriterien nicht überschritten haben, dann finden wir (Vodafone) in der aktuell schwierigen Zeit auch eine Lösung für unsere Kunden.

 

Wollen wir den Beitrag dann damit abschließen?

 

Viele Grüße

Lars

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32 Antworten 32
TheRealLumicron
Digitalisierer
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kundennummer nat auf anfrage

Also ob das hier die richtige Anlaufstelle dafür ist, glaube ich kaum. Hier handelt es sich um ein Kunden helfen Kunden Forum.

 

Folgendes gilt ab dem 01.04.2020

 

Ab April dürfen Sie sich für drei Monate weigern, die Abschläge und Rechnungen für StromGasFernwärme, Wasser und Abwasser sowie die monatlichen Rechnungen für Telefon- und Internetanschlüsse zu zahlen – ohne dass Sie von der Energieversorgung oder der Telefonleitung abgeklemmt werden dürfen (Art. 240 § 1 EGBGB).

 

Wollen Sie das neue Recht nutzen, um Abschläge und Rechnungen für Energie, Wasser, Telekommunikation oder die private Krankenvollversicherung zu stunden, müssen qua Gesetz drei Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Sie haben den jeweiligen Vertrag vor dem 8. März 2020 geschlossen,
  2. aufgrund der Corona-Krise haben Sie wirtschaftliche Einbußen und
  3. Sie können Ihren Lebensunterhalt oder den Ihrer Familie nicht mehr angemessen bestreiten.

Bedenken Sie aber: Die Zahlungen können Sie auf diese Weise nur aufschieben – bis 30. Juni 2020! Ab Juli müssen Sie damit rechnen, dass der Vertragspartner das ausstehende Geld einfordert und Ihnen den Vertrag auch kündigen kann, wenn Sie die aufgelaufenen Beträge nicht begleichen. Nicht berechnen darf er Ihnen für April, Mai und Juni Verzugszinsen oder Mahngebühren. Auch darf das Unternehmen nicht gerichtlich gegen Sie vorgehen oder ein Inkassobüro einschalten – durch das neue Gesetz befinden Sie sich nicht in Zahlungsverzug.

 

Wo und wie man das bei VF beantragen kann, kann ich dir aber nicht sagen.

 

Und ob das für offene Forderungen vor dem 01.04.2020 zutrifft, glaube ich kaum. Und da du ja schon eine letzte Mahnung erhalten hast, sind das ja Ausstände vor der Corona Krise.

 

Gruß Kurt

Bitte keine Anfragen über PN stellen!

das ist ja das problem, vodafone gibt keine emailadresse an, meine handynummer wird geblockt...das ist der einzige weg, und ich weis aus erfahrung das hier viele mitarbeiter sind, die garantiert helfen können

Du kannst im kundenportal über Kontakt mit Vodafone kommunizieren. Heute wird sich aber da wohl keiner mehr melden..

 

Hast du denn wirklich finanzielle einbussen? Denn das Geld müsste ja eh zahlen, da würde ich mir eher Geld leihen als das später zu zahlen. Das wird ja auch nicht weniger 

im kundenportal bekommt man im endefekt auch nur eine telefonnummer, und da werde ich geblockt. und ja, ich hatte einbussen, aber dir muss ich das nicht erklären, noch weniger wie und wann ich das geld bezahle, spätestens jedoch

zum 30.06..... auf jedenfall habe ich gesetzlichen schutz mit der schrifftlichen inanspruchname dieser regelung, das man vodafone nicht auf anderem wege erreichen kann ist ja wohl kaum meine schuld. mehr sag ich dazu nicht, ausser natürlich ein mitarbeiter o.ä. meldet sich hier.

Geht uns "normale" User auch nichts an, weshalb oder warum du den Zahlungsaufschub möchtest.

 

Dann kannst du nur warten bis sich hier ein Mod meldet, das kann aber schon ein wenig dauern, derzeit so 1-2 Tage. Und Wochenende ist ja auch noch, da sind natürlich nicht alle hier Online.

 

Gruß Kurt

Bitte keine Anfragen über PN stellen!

Das Problem ist noch immer: Sind die Forderungen VOR dem 01.04. entstanden [wichtig ist hier das Rechnungsdatum, nicht das Mahnungsdatum!], hilft dir das Gesetz nichts - selbst wenn du erst jetzt die Mahnung erhalten hast. Denn für Forderungen VOR dem 01.04. gelten die "alten" Regelungen, d.h. du musst die Forderung begleichen oder es kann gesperrt werden.

Nur für die (regulären) Forderungen aus April, Mai und Juni gilt diese Sonderregelung zum 30.06. ...

 

Und wie @Kurtler schon erwähnt hat: Du wirst dich wahrscheinlich bis nächste Woche gedulden müssen, bevor hier ein Mod reinschaut. Ob dieser aber (noch) etwas für dich tun kann, wenn du schon im Mahnlauf bist, steht auf einem ganz anderen Blatt. Und wie gesagt - ist die Forderung vor dem 01.04. entstanden, gelten die Sonderregelungen nicht...

Lars
Moderator:in
Moderator:in

Hi TheRealLumicron,

 

ich weiß nicht, ob ich da viel machen kann. Wenn schon ein bestimmter Sperrstatus erreicht ist, greift auch die Regelung nicht. Dann sind die Posten definitiv vor dem 01.04.20 entstanden.

 

Schick mir doch mal bitte Deine Kundennummer, Namen, Geburtsdatum und Anschrift per Privatnachricht. Melde Dich kurz hier im Beitrag, sobald Du die PN geschickt hast.

 

Viele Grüße

Lars

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nachricht ist raus, und nirgends steht in dem gestez, das es nur für beiträge ab dem 1.04 gilt, vielmehr steht da: 

Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
§ 1 Moratorium
(1) Ein Verbraucher hat das Recht, Leistungen zur Erfüllung eines Anspruchs, der im Zusammenhang mit einem Verbrauchervertrag steht, der ein Dauerschuldverhältnis ist und vor dem 8. März 2020 geschlossen wurde, bis zum 30. Juni 2020 zu verweigern, wenn dem Verbraucher infolge von Umständen, die auf die Ausbreitung der Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus (COVID-19-Pandemie) zurückzuführen sind, die Erbringung der Leistung ohne Gefährdung seines angemessenen Lebensunterhalts oder des angemessenen Lebensunterhalts seiner unterhaltsberechtigten Angehörigen nicht möglich wäre. Das Leistungsverweigerungsrecht besteht in Bezug auf alle wesentlichen Dauerschuldverhältnisse. Wesentliche Dauerschuldverhältnisse sind solche, die zur Eindeckung mit Leistungen der angemessenen Daseinsvorsorge erforderlich sind.
das wichtigste habe ich mal rot markiert,