Zwei Verträge auf einem Anschluß
TOYA84
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

BESCHWERDE

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Telefonhotline konnte mir leider nicht weiterhelfen, darum jetzt über diesen Weg:
Ein freundlicher Mitarbeiter in einem größeren Elektromarkt sprach uns an, mit dem Angebot unsere Internet-/Telefonverträge zu prüfen.
Dabei fiel ihm auf, dass für unseren Anschluß zwei Verträge existieren!
Wie ich bereits mehrfach in diesem Forum lesen konnte, scheint es wohl "gang und gäbe" zu sein,
dass Kunden per Telefon ein scheinbar gutes Angebot unterbreitet wird.
Ich wurde damals gelockt mit einer Gutschrift und dem "Giga-Kombi-Rabatt".
Daraufhin entgegnete ich, dass meine Partnerin bereits einen Vertrag hat.
Dies sei aber "kein Problem", der Vertrag meiner Partnerin wird von Vodafones Seite automatisch gekündigt und der neue Vertrag direkt im Anschluß daran geschaltet.
Ein weiteres Zutun meinerseits sei nicht notwendig. Wunderbar, das ist Kundenservice, dachte ich bis Dato.
Leider musste ich jetzt feststellen, dass der alte Vertrag nicht wie zugesagt gekündigt wurde.
Die alte Rufnummer wurde zum neuen Vertrag überführt und der alte Vertrag verbrannte ungenutzt weiter Geld.

Die Abbuchung auf dem Konto meiner Partnerin fiel nicht weiter auf,
da sie ebenfalls ein Handyvertrag bei Vodafone hat und deshalb den Abbuchungen nicht weiter Beachtung schenkte.

Unter diesen Vorraussetzungen hätte ich niemals einem neuen Vertrag zugestimmt!
Warum sollte ich zwei Verträge "haben wollen", wenn wir nur einen Anschluß besitzen?
Für mich ist das ***: falsche Versprechungen und dann doppelt abkassieren!
Bedauerlich, dass treue Stammkunden mit Handy-/Festnetztelefon-/Internet-Verträgen, wie eine Weihnachtsgans ausgenommen werden.

Ich bitte um schnelle Klärung, andernfalls muss ich rechtliche Schritte einleiten.
Meine aktuellen Verträge habe ich bis auf Weiteres gekündigt, den damaligen Vertrag lasse ich unangetastet, wie mit der Hotline seiner Zeit abgesprochen.

Mit Grüßen
TOYA84

1 Akzeptierte Lösung

Akzeptierte Lösungen
Lars
Moderator:in
Moderator:in

Hallo TOYA84,

 

Danke für die PN und die Vollmacht.

 

Ich habe mir die Sache jetzt mal angeschaut. Es ist richtig, dass die Rufnummer im Dezember 2016 auf den neuen Vertrag auf Deinen Namen übertragen wurde. Eine Kündigung für den Vertrag Deiner Partnerin erfolgte aber nicht, es gab von Dezember 2016 bis August 2018 nicht einen Kontakt/Eintrag unter Ihrer Kundennummer. Somit ist dieser Vertrag auch weiterhin gültig. Zu diesem Vertrag gehört ein Arris-Modem, dies muss auch noch bei Euch sein.

 

Deinen Vertrag hast Du ja bereits zum Dezember gekündigt. Für den Vertrag Deiner Partnerin habt Ihr eine Wechsel im Handel zum Dezember beauftragt. Bei aller Liebe, ich kann hier kein Verschulden bei uns finden, tut mir leid.

 

Viele Grüße

Lars

 

 

Bewertet hilfreiche Beiträge mit Likes!

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen

19 Antworten 19
DreiViertelFlo
Giga-Genie
Giga-Genie
Du hast ja den Vertrag unterschrieben... Ganz genommen ist das alles Rechtens.. Hast du es schriftlich das der andere gekündigt wird? Wenn nein wie willst du das beweisen das das Gesagt wurde? Klingt hart..

Ich Weiss würde mich auch mega ärgern. Blöd auch das ihr eure Rechnungen nicht richtig kontrolliert. Hätte schon viel früher auffallen müssen.

Warte auf ein mod und mal schauen ob einer beendet wird.

@TOYA84

Ach und noch was:

Bevor du mit "Ich rufe Mutti 2.0" aka "rechtlichen Schritten" bzw. einem Anwalt drohst, solltest du dir lieber selbst an die eigene Nase fassen. Ansonsten könnte das nämlich ziemlich in die Hose gehen und den eigenen Geldbeutel nur unnötig belasten - denn ein Anwalt wird euch (natürlich nachdem er euer Geld für die Beratungsleistung bekommen hat) nichts anderes sagen als das das Vorgehen völlig in Ordnung ist.

 

Wie @DreiViertelFlo schon schrieb: Du hast den Vertrag unterschrieben - ergo ist es erst einmal rechtens, wenn VF euch zwei Endgeräte bereitstellt und ihr über zwei Endgeräte auch zwei Leitungen benutzen könntet (denn das ist beim Kabelnetz gar kein Problem, mehrere Leitungen über ein- und dieselbe Antennendose zu benutzen). Und wenn du nicht kontrollierst, ob du -neben dem Vertragsschluss- auch eine Kündigung unterschrieben hast, ist es völlig rechtens, wenn VF euch für zwei Verträge auch 2x Geld abbucht (auch wenn ihr nur einen Vertrag nutzt - ihr wolltet ja unbedingt einen 2. Vertrag haben und VF wird euch nicht davon abhalten).

Das ist ganz sicher nicht rechtens! Ich bin kein Jurist, aber das ist "Vertragsabschluss unter Vortäuschung falscher Tatsachen". Mein Problem ist ausschließlich, dass ich es nicht nachweisen kann! Aber ich denke nicht, dass ich mir dadurch selbst einen Nutzen erschleichen könnte, wenn ich zwei Verträge habe, von dem ich nur einen nutzen kann. Das Argument spricht FÜR meine Seite und wird sicher bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung berücksichtigt werden.
Klar, dass es jetzt erst aufgefallen ist, ist ärgerlich, aber ich hatte zunächst ein sehr großes (bzw. zu großes) in Vodafone.

@reneromann Ich bin mir sehr sicher, dass ein Vertrag auch 'mündlich' abgeschlossen werden kann. Und das war Vorausetzung für den neuen Vertrag! Das habe ich klar geasgt und wurde mir auch ganz eindeutig zugesagt! Dazu muss man kein Anwalt sein. Ansonsten darf ja jeder alles versprechen, Geld dafür kassieren und nichts von dem mündlich Zugesagtem einhalten. Das ist nicht rechtens, ganz sicher. Und das ist auch gesetzlich so geregelt.

@TOYA84

Du gibst dir doch schon selbst die Antwort:

Du kannst nicht nachweisen, dass die Kündigung besprochen wurde - und damit hast du den Salat.

Der Kündigende, also DU, (b)ist in der Pflicht, den Eingang der Kündigung nachzuweisen - wenn du das nicht kannst und VF sich auf den Standpunkt beruft, dass sie keine Kündigung erhalten haben, hast alleine du das Problem -- und das werden dir unisono sowohl ein Anwalt deiner Wahl als auch ein Richter vor Gericht sagen.

 

Ob ein zweiter Anschluss sinnvoll ist oder nicht, sei mal dahingestellt - es gibt durchaus Szenarien, bei denen ein 2. Anschluß notwendig ist (z.B. zur klaren Trennung der beruflichen und der privaten Nutzung -oder- weil der Arbeitgeber es explizit so fordert) - woher soll also VF wissen, dass kein 2. Anschluss gewollt ist?

 

Und noch was


@TOYA84@  schrieb:

Ich bin mir sehr sicher, dass ein Vertrag auch 'mündlich' abgeschlossen werden kann.


Ja, Verträge können [mit Ausnahme einiger weniger Vertragsarten, bei denen der Gesetzgeber die Schriftform oder sogar die notariell beglaubigte Schriftform erfordert] mündlich abgeschlossen werden - macht man auch jeden Tag, z.B. beim Bäcker. Blöd ist's nur, wenn man sich nicht über den Inhalt des Vertrages einig wird - denn da zählt nunmal das geschriebene Wort alleine aus Beweisgründen mehr als das mündlich besprochene Wort.

 


@TOYA84@  schrieb:

Und das war Vorausetzung für den neuen Vertrag! Das habe ich klar geasgt und wurde mir auch ganz eindeutig zugesagt!


Tja, und hier ist es wieder, das leidige Problem... Mündliche Nebenabreden zum Vertrag, die nirgendwo schriftlich fixiert sind. Dummerweise erfordert aber die Kündigung des Altvertrages mindestens mal der Textform und kann nicht mündlich ausgesprochen werden. Das hätte man aber auch in den Vertragsbestimmungen des alten Vertrags nachlesen können - und da hätte man auch nachlesen können, an den die Kündigung zu richten ist (Tipp: ein Franchise-Nehmer ist nicht die richtige Adresse, vielmehr wären das die auf der Rechnung genannten oder im Internet veröffentlichten Adressen gewesen)...

 


@TOYA84@  schrieb:

Dazu muss man kein Anwalt sein.


Muss man auch nicht - aber klaren Menschenverstand sollte man schon einsetzen...

 


@TOYA84@  schrieb:

Ansonsten darf ja jeder alles versprechen, Geld dafür kassieren und nichts von dem mündlich Zugesagtem einhalten.


Klar darf Ihnen jeder alles versprechen, dafür Geld kassieren und vom mündlich Zugesagem nichts einhalten - wenn im schriftlichen Teil steht, dass keine weiteren mündlichen Nebenabsprachen existieren und eben jener schriftliche Teil erfüllt wird.

 


@TOYA84@  schrieb:

Das ist nicht rechtens, ganz sicher. Und das ist auch gesetzlich so geregelt.


Das ist ganz sicher rechtens - und das ist sogar genau so im BGB geregelt. Wenn ein schriftlicher Vertrag besteht und dort ausgeschlossen wird, das mündliche Nebenabreden zum Vertrag existieren, dann gilt alleinig das, was schriftlich zwischen den Vertragsparteien fixiert wurde. Und wenn Sie sich den schriftlichen Teil nicht durchlesen, bevor Sie ihn unterzeichnen -oder- nicht darauf bestehen, dass mündliche Nebenabreden schriftlich als Anhang mit in den Vertrag aufgenommen werden, dann ist das halt Ihr Pech.

Stephan
Moderator:in
Moderator:in

Hi TOYA84,

 

bist Du sicher, dass der alte Internet- und Telefonvertrag noch aktiv ist? Du hast geschrieben, dass die Rufnummer auf den neuen Anschluss übertragen wurde. Das passiert in den meisten Fällen inklusive Kündigung des Altvertrages.

 

Hat Deine Partnerin vielleicht noch TV-Produkte von uns? Die Verträge dafür würden weiter laufen.

 

Gruß

Stephan

Bewertet hilfreiche Beiträge mit Likes!
TOYA84
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher
Hallo @Stephan!

Die Rufnummerübernahme war auch ein Punkt der mich stutzig macht. Wie kann man ein Festnetzvertrag haben, wenn die Rufnummer bereits zu einem neuen Vertrag überführt wurde.

Also wir nutzen definitiv den neuen Vertrag (durch Bandbreitenmessung herausgefunden) und haben zu Hause auch nur einen einzigen Router stehen. Unsere alte Telefonnr. funktioniert auch wunderbar mit dem aktuellen Router. Über den Verbleib des alten Routers kann ich mich nicht mehr erinnern. Gedanklich hatte ich die ganze Sache auch schon abgeschlossen.

Meine Partnerin hat nur einen Handyvertrag, keine TV-Produkte. Würde mich jedenfalls stark wundern. Der freundliche Mitarbeiter im Fachhandel bestätigte uns auch, dass wir (noch) keine TV-Produkte haben.

Kannst Du evtl. etwas mehr herausfinden, was da schief gelaufen ist?
Ich kann Dir gerne unsere Daten per PN schicken.

Gruß
TOYA84
TOYA84
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher
@reneromann nach BGB Paragraph 123 ist das was Du beschreibst nicht rechtens, sondern eine Täuschung und somit wäre der gesamte Vertrag anfechtbar. Aber ich will das hier nicht weiter zum Rechtsforum verkommen lassen und auf eine gute Lösung für beide Seiten hoffen.

Grüße
YOTA84
Stephan
Moderator:in
Moderator:in

Hi TOYA84,

 

nur zur Info: eine Rufnummernübertragung kann auch ohne Kündigung des Altvertrages erfolgen. Das wird zwar selten verlangt, ist aber möglich.

 

Bevor wir hier aber weiter Rätselraten, möchte ich mir das mal ansehen. Schicke mir bitte dazu eine private Nachricht mit folgenden Angaben:

 

Name

Adresse

Kundennummer

Link dieses Beitrages

 

Des Weiteren brauche ich noch eine Vollmacht für Dich für den Vertrag Deiner Partnerin. Bitte diese Vollmacht ausfüllen lassen und mir per PN zuschicken.

 

Bitte melde Dich nochmal kurz hier, wenn Du die PN geschickt hast.

 

Gruß

Stephan

Bewertet hilfreiche Beiträge mit Likes!