Wann gilt das Sonderkündigungsrecht?
Nicht anwendbar
Hallo Community, 

ich bin vor kurzem in eine neue WG umgezogen und soll in dieser WG den Unitymediavertrag übernehmen, da der Vertrag auf den bisherigen Bewohner (schon ausgezogen) läuft.
Da ich jedoch noch einen Vertrag aus meiner alten WG habe möchte ich nun einen Vertrag kündigen. 


Gilt ein Sonderkündigungsrecht, auch wenn ich den Vertrag übernehme?


Oder sollte ich den bisherigen Bewohner seinen Vertrag aufgrund der höheren Wertigkeit kündigen lassen?

Vielen Dank

MfG

1 Akzeptierte Lösung

Akzeptierte Lösungen
Torsten
SuperUser
SuperUser
UM räumt ein Sonderkündigungsrecht ein, wenn nach einem Umzug 2 UM-Verträge in einer Wohnung existieren. Dabei müssen dann aber m.W.n. 2 unterschiedliche Vertragsinhaber vorhanden sein. Bei der Umzugsmeldung muss dann mit angegeben werden, welcher Vertrag in der Wohnung bereits vorhanden ist mit allen Kundendaten (Kundennummer, Name und Geburtsdatum des vorhandenen Anschlussinhabers). UM beendet dann den kleineren (i.d.R. billigeren) Vertrag und nur der höherwertige Vertrag bleibt bestehen. Selbstverständlich muss dann aber auch eine Ummeldebestätigung in Kopie eingereicht werden, um den Umzug nachzuweisen.

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4 Antworten 4
haegar2609
SuperUser
SuperUser
Kommt drauf an. Hat dein Vorbewohner in der neuen Wohnung nicht die Möglichkeit, UM zu nutzen, kann er ein Sonderkündigungsrecht wahrnehmen und du könntest deinen Vertrag in der neuen Wohnung weiterführen. Kann dein Vorbewohner UM auch in der neuen Wohnung nutzen, wäre es sinnvoll, wenn er seinen Vertrag auf die neue Wohnung übertragen lässt. UM genügt da die Ummeldebestätigung(in Kopie), die du für deinen Vertrag auch UM zugehen lassen solltest. Das halte ich für das Unkomplizierteste.
Ich bin kein Mitarbeiter von Vodafone und kämpfe mit ähnlichen Problemen, die ihr anderen Kunden auch habt! Und bitte keine Anfragen über PN stellen!
haegar2609
SuperUser
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Ich würde mich da mal an deiner Stelle beim Kundenservice über den Chat erkundigen. Den Chat empfehle ich deswegen, weil dort "echte" UM-Mitarbeiter sitzen und du effektivere Hilfe erhalten würdest im Gegensatz zum Telefon wo du in einem Callcenter landest. Ubo wegklicken, Reiter Chat&E-Mail anklicken und warten bis ein Mitarbeiter frei wird. Hier der Link dazu.



Ich bin kein Mitarbeiter von Vodafone und kämpfe mit ähnlichen Problemen, die ihr anderen Kunden auch habt! Und bitte keine Anfragen über PN stellen!
Nicht anwendbar
Hallo,

Ergänzung zu Haegar2609;

Wenn Du genau weiß was für ein UM Vertrag der vorherige Mieter hatte und Du damit einverstanden bist, kannst Du es so machen. Ich würde mein Vertrag mitnehmen wollen. Nutze hier den UM Umzugsservice:

https://www.unitymedia.de/privatkunden/hilfe_service/wissenswertes/kuendigung/ueberblick/kuendigen-wegen-umzug/?q2=Umzug
Torsten
SuperUser
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UM räumt ein Sonderkündigungsrecht ein, wenn nach einem Umzug 2 UM-Verträge in einer Wohnung existieren. Dabei müssen dann aber m.W.n. 2 unterschiedliche Vertragsinhaber vorhanden sein. Bei der Umzugsmeldung muss dann mit angegeben werden, welcher Vertrag in der Wohnung bereits vorhanden ist mit allen Kundendaten (Kundennummer, Name und Geburtsdatum des vorhandenen Anschlussinhabers). UM beendet dann den kleineren (i.d.R. billigeren) Vertrag und nur der höherwertige Vertrag bleibt bestehen. Selbstverständlich muss dann aber auch eine Ummeldebestätigung in Kopie eingereicht werden, um den Umzug nachzuweisen.