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Vorzeitige Kündigung DSL-Vertrag unmöglich trotz Kundenberater-"Ja" & Abbuchung über 100,80€
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Smart-Analyzer
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Hallo liebe Community,

 

Problem 1: ich bin seit Anfang 2018 Kunde bei Vodafone für Mobilfunk und seit Mitte 2018 Kunde bei Vodafone für DSL. Ich wurde zum 31.05.2019 fristlos in dem Haus gekündigt, das ich bewohnt habe, ich wurde in dem Sinne rausgeekelt von der Familie meiner Ex-Freundin, diese fristlose Kündigung legte ich in der E-Mail vor. Danach musste ich zu meiner Großmutter ziehen, wo seit über einem Jahrzehnt ein bestehender DSL-Vertrag vorhanden ist, auch diesen legte ich in der E-Mail, die ich einreichte, vor. Am Telefon und im Vodafone-Shop wurde mir von mindestens 5 Beratern zugesichert, dass ich Recht auf eine vorzeitige Kündigung habe.

 

Problem 2: Ich habe heute am 31.12.2019 eine Abbuchung auf meinem Girokonto über 100,80€ gesehen. Ich rief gerade die Kundenberater an und in gebrochenem Deutsch sprach man davon, dass dies mit der Rücksendung meiner Hardwäre für DSL (Router) zusammenhänge.

 

Ich suche jetzt hier nach Hilfe, um endlich die Kündigung vorzeitig zu erhalten, mein Geld rückwirkend zurück zu erhalten von Vodafone bis zum 31.05.2019, sowie die Abbuchung von 100,80€ zu klären.

 

MfG

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reneromann
SuperUser
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Wenn du zum 31.05.19 umgezogen bist -und- den Umzug rechtzeitig gemeldet hast -und- den Nachweis über den Umzug erbracht hast -und- an der neuen Adresse der Anschluß nicht wie vertraglich geschlossen erbracht werden kann, greift das Sonderkündigungsrecht aus dem TKG mit 3 Monaten ab Umzugsdatum (oder Kündigungseingang, je nachdem, was später ist).

 

Dabei ist es egal, ob an der neuen Adresse bereits ein DSL-Anschluß (oder anderweitiger Internetanschluß) vorhanden ist oder nicht - für die Sonderkündigung nach TKG zählt nur der Fakt, ob der "alte" Anschluß am neuen Ort realisiert werden kann oder nicht. Vodafone bietet darüberhinaus eine Kulanzregelung an, dass der Vertrag ebenfalls mit der 3-Monats-Frist beendet werden kann, wenn am neuen Ort bereits ein VF-Anschluß besteht - aber NUR bei einem VF-Anschluß.

Sollte deine Oma also KEINEN VF-Anschluß haben, sondern dieser z.B. von der Telekom sein -UND- die Leitung wie vertraglich vereinbart geschalten werden können, so greift weder das Sonderkündigungsrecht aus dem TKG noch die Kulanzregelung und der Vertrag läuft bis zum Ende der Laufzeit.

 

Anscheinend ist aber der Vertrag aber bereits beendet worden (wahrscheinlich mit 3 Monaten ab Maileingang, da dieser höchstwahrscheinlich nach dem Umzug war) - ansonsten würdest du jetzt keine Rechnung über die Hardware bekommen. Denn Leihhardware hat gemäß Vertrag binnen 14 Tagen nach Vertragsende unaufgefordert und auf eigene Kosten und eigene Gefahr an VF zurückgeschickt zu werden.

 

Die Rechnung mit den 100 € passt ziemlich gut dazu, dass du das Leihgerät nach Vertragsende eben nicht innerhalb der Frist zurückgeschickt hast - und da gibt's leider auch keine Kulanzregelung, die eine nachträgliche Erstattung bei (verspäteter) Rücksendung der Geräte vorsieht. Es bleibt dir natürlich frei, gerichtlich klären zu lassen, ob die Höhe der Ersatzzahlung für das Leihgerät angemessen ist - aber erst einmal wirst du um die Zahlung nicht drum herum kommen.

Hallo und vielen Dank für die Antwort,

 

meine Oma hat keinen Vodafone. Ungeachtet deiner Aussagen haben mir mindestens 4 verschiedene Vodafone-Kundenberater dies so bestätigt und ich habe die Situation ->genau<- beschrieben! 

 

Der Hammer kommt aber noch: Willkommensbrief war am 28.03.2019, Anschalttermin 16.04.2019. Gekündigt wurde schon vor einiger Zeit siehe unten. Angeblich läuzft der Vertrag bis 27.11.2020. 

 

Das ganze klingt für mich nach Anwalt und weiterer Suche nach Hilfe im Net. Absolut Wahnsinn, Vodafone

 

Am 27.09.2019 habe ich eine Kündigungsbestätigung für viel zu spät bekommen "

So geht es jetzt weiter:

  • *  Ihr Vertrag mit uns endet zum 27.11.2020. Ab diesem Datum können Sie über Ihren Vodafone-Anschluss nicht mehr telefonieren oder angerufen werden. Auch die Nutzung des Internets ist über den Anschluss nicht mehr möglich.

  • *  Schicken Sie uns bitte Ihr Mietgerät komplett mit Zubehör und dem beigefügten Retourenschein innerhalb von 14 Tagen nach dem Kündigungstermin zurück. Ansonsten müssen Sie das Gerät bezahlen."

Sofern der Anschluß am neuen Wohnort realisiert werden kann, wird der Vertrag umgezogen.

Die Vertragslaufzeit bleibt dabei identisch - wenn dein Altvertrag also aus 11/2018 war, dann läuft der Vertrag bis 11/2020 weiter.

 

Eine Sonderkündigung nach TKG liegt in dem Moment nicht vor - solltest du für den Anschluß hingegen keine Rechnungen bezahlt haben, weil du der Meinung warst, dass du ab dem 30.05. raus bist, so wurde der Anschluß höchstwahrscheinlich mittlerweile mahngekündigt, d.h. der Anschluß ist jetzt schon weg - nur die Gebühren bleiben natürlich.

Ich werde dir so lange antworten, bis du keine Lust zum Antworten mehr hast.

 

Ich sagte bereits, dass der Vertrag aus März/Apri 2018 stammt.

 

Rechnungen wurden alle beglichen.