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Vodafone ignoriert Sonderkündigung nach § 46 Abs. 8 S. 3 TKG
Lloyd-Rose
Daten-Fan
Daten-Fan

Hallo, ich habe Vodafone schon dreimal schriftlich mitgteilt, dass ich zum 01.07.2020 umziehen werde und dass ich, da die vertraglich geschuldete Leistung an der neuen Adresse nicht erbracht werden kann, von meinem Sonderkündigungsrecht nach § 46 Abs. 8 S. 3 TKG gebrauch mache.

Mittlerweile habe ich kommentarlos dreimal eine standard Kündigungsbestätigung bekommen, allerding jedes mal zum regulären Vertragsende. Vodafone ignoriert hier eindeutig geltendes Recht.

 

Hat hier noch jemand das Problem? Was könnte ich noch machen? Die Hotline ist ein Witz habe mehrfach erfolglos versucht jemand zu erreichen. Die längste Wartezeit xxx 40 min.

12 Antworten 12
Menne99
Giga-Genie
Giga-Genie

Umzug melden, im Kundencenter, und wenn der Vertrag umziehen kann, zieht der um! Die meisten Vertäge werden aus Kulanz beendet!

Der glubb is a Depp

Danke. Hatte es schon probiert, bin aber nur bis zum Angebot für DSL gekommen Smiley (überglücklich)

Ines75
SuperUser
SuperUser

Hallo @Lloyd-Rose , 

 

wurden irgendwelche Nachweise (Miet- oder Kaufvertrag) mitgesendet?

 

Die einfache Meldung, dass man in der Zukunft an eine Anschrift zieht, an der der aktuelle Vertrag nicht läuft, reicht nicht aus. In dem Fall wird die Kündigung erst einmal zum regulären Vertragsende bestätigt. Du könntest z.B. nach dem Umzug eine Ummeldebescheinigung senden, dann wird die Kündigung auch angepasst. 

 

Sollte kein Nachweis erbracht worden sein, sehe ich nicht, dass hier geltendes Recht ignoriert wurde. 

 

Viele Grüße, Ines

 

 

§ 46 Abs. 8 Satz 3 TKG räumt dem Kunden hier ein Recht auf vorfristige Kündigung von 3 Monaten zum Monatsende ein, sofern die bisher gebuchte Leistung am neuen Wohnort nicht verfügbar ist.

Gemäß gängiger Rechtssprechung beginnt diese Frist mit dem Tag des (nachweisbaren) Umzuges.

Um dieses Recht in Anspruch zu nehmen bedarf es jedoch des Nachweises in Form der Ummeldebescheinigung, welche du bei Ummeldung von der zuständigen Meldebehörde erhältst.

 

Vor Erhalt dieser Bescheinigung kann Vodafone somit keine Kündigungsbestätigung zum angedachten Termin ausstellen.

 

Eine Missachtung der Gesetzeslage kann ich aus deiner Schilderung daher nicht herleiten.

Du musst den Umzug online melden, dann greift auch Deine sonderkundigung. Die sonderkundigung gibt es aber so genommen garnicht. Es ist eine außerordentliche kündigung.

 

Beachte aber das du ab Umzug die 3 Monate noch weiter zahlst, ohne Leistung zu erhalten

Stimmt schon, dass VF einen Nachweis möchte - nur warum teilt man das dem Kunden nicht mit, sondern schickt kommentarlos eine Kündigungsbestätigung zum regulären Ablaufdatum? Und was passiert, wenn der Kunde nun drei Monate nach dem Umzug die Zahlungen einstellt? Eine Kündigung wird wirksam, wenn sie den Vertragpartner erreicht. Das hat sie, was die Kündigungsbestätigung ja beweist. Einen Nachweis über den Umzug hat man nicht verlangt - muss der Kunde von selbst auf die Idee kommen einen solchen zu schicken? 

Irgendwie stimmt da am Ablauf etwas nicht - vielleicht wird bei VF nur der Begriff "Kündigung" wahrgenommen und ein Automatismus in Gang gesetzt? Und dass man mit einem Umzugauftrag diesem Problem eher aus dem Weg geht stimmt zwar, aber als logisch denkender Mensch beauftragt man halt keinen Umzug, der nicht stattfinden kann, sondern macht das, wozu man nach dem Gesetz berechtigt ist: Eine außerordentliche Kündigung.

Thomas
Moderator:in
Moderator:in

Hallo Lloyd-Rose,

 

wenn Du keinen Nachweis zu dem Umzug mitgeschickt hast, wird immer erst mal zum Laufzeitende gekündigt. Es sollte aber auch in der Bestätigung der Nachweis angefordert werden und wenn der dann bei uns eingeht, wird der Termin entsprechend angepasst.

 

Grüße

Thomas

Bewertet hilfreiche Beiträge mit Likes!

@Thomas  schrieb:

Es sollte aber auch in der Bestätigung der Nachweis angefordert werden 



@Lloyd-Rose  schrieb:

Mittlerweile habe ich kommentarlos dreimal eine standard Kündigungsbestätigung bekommen, s


Dreimal nicht korrekt gehandelt? Wie kann das sein?