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Lösung
am 06.01.2019 18:31
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 08.01.2019 18:04
Hallo Victor30,
wir haben hier leider nicht die Möglichkeit, den Vertrag zu beenden und den Betrag zu erstatten. Auf eine sofortige Beendigung könnten wir uns sicher einigen, aber eine Rückerstattung des gesamten Betrages können wir Dir nicht anbieten, tut mir leid.
Grüße
Grit
am 06.01.2019 18:44
Hallo @Victor30, verstehe ich es richtig, dass du außer dem Telefonat nichts mehr unternommen hast?
Also erst jetzt nach 14 Monaten feststellst, dass unberechtigterweise Geld abgebucht wird/wurde?
Könnte mir vorstellen, dass sich VF zunächst mal etwas ziert, aber immerhin kann man unberechtige Abbuchungen 13 Monate zurückbuchen lassen.
am 06.01.2019 18:52
@Díaz_de_Vivar schrieb:Könnte mir vorstellen, dass sich VF zunächst mal etwas ziert, aber immerhin kann man unberechtige Abbuchungen 13 Monate zurückbuchen lassen.
Das kann man natürlich sehr gerne machen, wenn man sein Problem noch maximieren möchte. ![]()
am 06.01.2019 19:09
Die Aussage von @Díaz_de_Vivar ist an sich ja nicht falsch. Theoretisch kann man nachweislich unberechtigte Abbuchungen sehr lang rückwirkend zurück buchen. Die Frage des Tages ist jetzt, ob sie unberechtigt war. Reicht die Rücksendung des Geräts zum Widerruf? Ist das Gerät an die richtige Adresse geschickt worden? Hat das Gerät den Empfänger erreicht? Hätte man weitaus früher reklamieren müssen? Das alles wird sich hier nicht mal eben klären lassen. Daher gebe ich @Poweruser666 dahingehend recht, dass ich auch von einer Rücklastschrift eher absehen würde.
@Victor30, wenn sich diese Fragen nicht über die telefonische Hotline klären lassen, würde ich persönlich mich hier lieber einmal direkt und auch schriftlich mit der Kabel Kundenbetreuung in Verbindung setzen. Im optimalen Fall kannst du dann auch gleich den Einlieferbeleg oder die Empfangsbestätigung für das Gerät mit beilegen. Freundlich fragen, warum die Option nicht, wie vereinbart widerrufen wurde und um Erstattung bitten. Dann kannst du nur abwarten. Ich möchte hier lieber keine Prognose bezüglich der Erfolgschancen abgeben.
06.01.2019 20:05 - bearbeitet 06.01.2019 20:21
@HelferleinDa haben wir das alte Problem wieder: Es gab keinen Vertrag, also auch kein Widerruf erforderlich.
Und die Rücksendung? Unbestellte Ware? Irgendwo bei VF wird das Ding schon gelandet sein.
@Poweruser666Ich habe nicht geschrieben, dass der TE die Beträge zurückbuchen soll, es ist nur eine Möglichkeit. Allerdings verstehe ich bei dieser Sache keinen Spaß, denn es kann nicht angehen, dass man angebliche Verträge vom Konto eines Kunden abbucht. Dass bei VF diese "Scheinverträge" keine Einzelfälle waren zeigt die Tatsache, dass der Verbraucherschutz sich der Problematik angenommen und ein entsprechendes Urteil erwirkt hat. => https://www.vzhh.de/sites/default/files/medien/136/dokumente/2018-08-09_LG_Muenchen_I_17_HK_301_18_V...
Normalerweise bin ich absolut kein Freund von Rückbuchungen, weil der Partner in der Regel schon einen Grund hatte und man das zuerst mal abklären sollte:
ABER bei illegalen Abbuchungen sieht die Sache anders aus. Hier würde ich sofort zurückbuchen (ich würde es auch wesentlicher früher bemerken) und für den Fall, dass daraus Probleme erwüchsen, wüßte ich mich zu wehren.Glaub mir, Schaden hätte ich keinen.
Der TE hat versucht, die Sache zu bereinigen - und man hat ihm an der hotline bestätigt, dass die Sache in Ordnung gebracht wird. Was ist passiert? Nichts!
Zum Glück hat das obige Urteil anscheinend dafür gesorgt, dass diese Praxis bei VF unterbunden wurde. Dass dies erst geschah, nachdem das Urteil öffentlich bekannt wurde, obwohl es schon Monate alt ist, hat einen faden Beigeschmack.
06.01.2019 20:28 - bearbeitet 06.01.2019 20:29
@Díaz_de_Vivar, das schreibt der TE, aber wir wissen nicht, was wann wo und ob etwas bestellt wurde. Auf meine alten Tage habe ich gelernt, dass man immer mindestens beide Seiten kennen muss, um sich ein halbwegs rationales Urteil erlauben zu können.
Da wir das aber allein aus Datenschutzgründen hier nie im Einzelnen erfahren werden, mein Rat, erst mal keine Rücklastschrift zu veranlassen. Sollte nämlich doch eine Zustimmung vorliegen, kann der TE sich in Teufels Küche bringen. Und das möchte ich, unabhängig von den Fakten, wie auch immer sie gelagert sind, wirklich nicht. ![]()
Sollte hier etwas seitens Kabel schief gelaufen sein, wird sich das aufklären und Kabel wird das mit dem TE klären.
p.s. hier eine illegale Abbuchung zu unterstellen ist gewagt!!
am 06.01.2019 20:40
@Díaz_de_Vivar also, ein Scheinvertrag kann es nicht sein, denn der TE hat ja was bestellt.
Falls da was falsches gebucht wurde, kann man drüber reden und die Sache klar stellen.
Einfach eine Hardware zurück zu schicken ist kein Widerruf im eigentlichen Sinne. Das sollte man am besten schriftlich begleiten. Das müsstest du eigentlich auch wissen 😉 wenn du die Karten offen legen willst, dann bitte alle.
Bei einem Anruf kann man auch über das Wetter oder sonst irgendwas gesprochen haben, soweit dieser Festgehalten wurde. Der TE hat anscheinend nichts in der Hand. Da steht es jetzt Aussage gegen Aussage.
am 06.01.2019 20:44
@Helferlein schrieb:
@Díaz_de_Vivar, das schreibt der TE, aber wir wissen nicht, was wann wo und ob etwas bestellt wurde. Auf meine alten Tage habe ich gelernt, dass man immer mindestens beide Seiten kennen muss, um sich ein halbwegs rationales Urteil erlauben zu können.
Das sehe ich auch nicht anders.
Andererseits etliche Monate warten, dann erst reagieren weil jeden Monat Geld abgebucht wird, das ist alles andere als optimal.
Da helfen auch kluge Ratschläge nicht, das läuft auf ne Akzeptanz seitens des TE auf einen irgendwie zustande gekommenden Vertrages hinaus.
Die dürfte auch die Bemerkung des Hotliners den TV Vertrag rauszunehmen nicht helfen, weil nicht beweisbar.
Alles andere müssen VF/KD und der TE unter sich aus machen, ist nichts für uns User.
06.01.2019 21:11 - bearbeitet 06.01.2019 21:17
@Poweruser666@HelferleinIch bleibe dabei, dass wir hier wieder einen Fall haben, der nicht rechtmäßig gelaufen ist.Der TE hat einen internet/phone-Vertrag abgeschlossen, der Verkäufer legte noch einen TV-Vertrag dazu obendrauf.
Ob der TE nun zurückbucht oder nicht, ist seine Entscheidung.
@Peter165"das läuft auf ne Akzeptanz seitens des TE auf einen irgendwie zustande gekommenden Vertrages hinaus."
Ein Vertrag kommt nicht irgendwie zustande, sondern immer und ausnahmslos (bei Verbrauchern) durch (mindestens) zwei übereinstimmende Willenserklärungen. Und aus der Tatsache, dass der Kunde zwar die Abbuchung nicht beanstandet hat, andrerseits aber das nicht bestellte Gerät zurücksandte, wird wohl niemand eine irgendwie geartete Zustimmung basteln können. Das ist kein "kluger Ratschlag" sondern eine Tatsache.
Aber ich will nicht weiter diskutieren, ihr habt eure Meinung - ich eine andere, die in diesem Fall hat nicht so ganz an ein rechtmäßiges Handeln des Telefonisten anknüpft. Eben auch deshalb, weil es ja kein Einzelfall ist.
am 06.01.2019 21:37
Und ich bleibe dabei, keine Verurteilung eines der beiden Beteiligten an dem Szenario ohne Beweise.