am 09.02.2019 14:19
Hallo,
iich komme bei der Hotline einfach nicht durch, daher hoffe ich dass einer der Modaratoren mir heir helfen kann.
Am 7.8. habe ich meinen Vertrag unter den Bedingungen verlängert, dass ich weiterhin den gleichen Preis für die selben Leistungen zahlen muss. Erst heute habe ich feststellen müssen, dass mir die Option Homebox jetzt doch mit 2 EUR bereits seit November (vermutlich der ehemalige Ablauftermin des vorherigen Vertrages) in Rechnung gestellt wird. Das ist jeddoch anderes als die Zusage, die ich explizit über die Kündigungshotline erhalten habe.
Diese hatte mir die kostenfreie Bereitstellung zugesagt. Ich bitte dies rückwirkend zu korrigieren und die Homebox weiterhin mit zu 0 EUR Gebühr zu berücksichtigen.
Mit freundlichen Grüßen
am 09.02.2019 16:26
am 10.02.2019 17:42
Hallo ines43,
auch meine Frage lautet, was wurde Dir in der Auftragsbestätigung zugesagt? Wenn lediglich der Vertrag, nicht aber gebuchte Optionen bestätigt wurden, dann bleiben die Optionen zu den alten Bedingungen bestehen. Damit will ich sagen, eine Änderung auf 0,- Euro wäre nicht möglich. Sollte dir die Homebox allerdings explizit mit 0,- Euro bestätigt worden sein, dann müssen wir hier nachbessern.
Grüße
Grit
am 11.02.2019 14:51
Nur dass ich das richtig verstehe.
Was der MA am Telefon mir zusagt hat keine Bedeutung?
Damit kann er "zu gleichen Bedingungen" versprechen, tatsächlich wird der Vertrag dann trotzdem teurer?
Das bezeichne ich als ernsthaft unseriös, auch wenn die Endkontrolle rechtlich beim Kunden liegt.
Ich habe den Vertrag gerade nicht vorliegen, im Portal werde ich nicht schlau. Im August habe ich verlängert, im Sept. und Oktober blieb alles so wie versprochen, dann im November ging es los. Vermutlich weil dann die zwei Jahre aus dem Vorvertrag abgelaufen sind. Aufgrund der richtigen Rechnungen kam ich lange Zeit nicht von selbst drauf, dass heir irgendetwas nicht stimmt.
Ich erwarte, dass die Zusage des "qualifizierten und geschulten VF-Mitarbeiters" auch eingehalten wird, das war schließlich auch meine eindeutig geäußerte Voraussetzung für die Verlängerung. Andernfalls kann ich auch kündigen und mir ein vertrauenswürdigeres Unternehmen suchen.
am 11.02.2019 14:53
@DreiViertelFlo schrieb:
Was steht denn in der Auftragsbestätigung zum Tarif Wechsel. Was darin steht ist bindent. Hättest da ja wiederrufen können
Schlaumeier
am 12.02.2019 09:46
Hallo ines43,
wenn es in der Auftragsbestätigung festgehalten ist, dann ändern wir es auch. Steht es dort nicht drin, können wir im nach hinein da leider nichts machen. Dafür ist die Auftragsbestätigung ja da, damit man schauen kann, ob alles stimmt. Wenn nicht, kann man sich gleich melden.
Gruß
Grit
am 12.02.2019 10:44
Hallo,
ich versteh schon, was Du schreibst.
Rechtlich ist es sicher auch korrekt, dass nur schriftlich zählt. Und ja, es war mein Fehler, dass ich die AB nicht explizit nochmals bis zur letzten Seite geprüft habe, sondern mich auf die mündliche Vereinbarung des VF MA verlassen habe.
Bei einem seriösen Unternehmen gehe ich allerdings davon aus, dass auch diese Art von verbindlichen Aussagen auch etwas zählt. Wir reden hier von 2 EUR und eine Option, die lediglich im VF System angehakt werden muss.
Der MA hat vermutlich einfach vergessen, dies explizit in der Verlängerung zu hinterlegen.
Aber ich verstehe (und das liegt vermutlich nicht an Dir). VF verhält sich hier wie andere zweifelhafte Branchen und reduziert sich letztlich auf das was rechtens ist (bis hin zum Kleingedruckten), stellen ihre Seriösität und Kundenorientierung damit hinten an. Dass sie damit wegen nicht mal 50 EUR auf 2 Jahre betrachtet nun einen Kunden verlieren rechnet sich sicher nicht. Jede Kundenrückgewinnungsaktion kostet VF pro Kunde das Vielfache.
Ich persönlich habe daraus gelernt und werde meine Schlüsse daraus ziehen. Noch habe ich nicht resigniert und hoffe mit dem nächsten Unternehmen das anzutreffen, was ich von einem seriösen Unternehmen erwarte.
MFG
am 12.02.2019 11:39
Hallo @ines43
Rechtlich ist es sicher auch korrekt, dass nur schriftlich zählt.
Das stimmt so nicht, denn auch mündliche Abreden sind verbindlich. Das Problem an der Sache ist "nur", dass du es beweisen müsstest - und da hilft dir die Aufzeichnung von VF nichts.
Rechtlich gesehen sieht es so aus: Die Auftragsbestätigung (AB) ist die Annahme des Vertrags
vergl. https://www.juraforum.de/lexikon/auftragsbestaetigung
Nun ist es so, dass eine vom Angebot abweichende AB die Ablehnung des Angebots und gleichzeitig ein neues Angebot darstellt => § 150 Abs. 2 BGB
Schweigt der "Nicht-Kaufmann" kommt kein Vertrag zustande, aber s.o. => Du musst nachweisen, dass dein Angebot anders war. Genaugenommen ist ein Widerruf das falsche Rechtsmittel, denn es gibt ja noch keinen Vertrag. Aber besser eine "falsche" Reaktion, als überhaupt keine. Jetzt lohnt es sich sicher nicht mehr, die Sache weiter zu verfolgen, auch wenn es u.U. möglich wäre. Dazu ist aber sicher fachkundige Hilfe erforderlich, und die kostet mehr als es einbringt.
Der MA hat vermutlich einfach vergessen, dies explizit in der Verlängerung zu hinterlegen.
Angesichts der doch sehr zahlreichen Beschwerden hier, scheint bei VF eine größere Zahl vergesslicher Mitarbeiter beschäftigt zu sein. Eigentlich ein Fall fürs Qualitätsmanagement.
am 13.02.2019 07:53
Hallo ines43,
ich verstehe Dich auch, so ist das nicht. Es war aber niemand bei dem Gespräch dabei, daher können wir uns nur auf das beziehen, was in der Auftragsbestätigung steht. Wenn wir jedem Kundenwunsch oder jeder Aussage nachgeben, ohne einen Nachweis dessen zu haben, würden das ganz schön teuer werden und der Mitarbeiter würde sicher auch oft Ärger bekommen.
Wie gesagt, wenn es Dir via AB bestätigt wurde, komme ich Deinem Wunsch sofort nach. Andernfalls habe ich diese Möglichkeit nicht.
Grüße
Grit
am 13.02.2019 12:05
Hallo,
wir können die Diskussion beenden.
Mit einer richtigen Auftragsbestätigung hätten wir hier kein Thema.
Ich habe inzwischen nachgesehen. Es steht nur "Geräte HomeBox: vorhanden" drin und im Portal ist der grüne Haken bei der Option. Daraus hätte ich erhlich gesagt auch nciht ablesen können, dass es nun etwas kostet.
So gibt es nur einen mündlichen Vertrag, der zwar auch gilt, aber nicht zu beweisen ist.
@Diaz_de_Var hat es treffend beschrieben.
Seriöse Unternehmen aber berücksichtigen auch das, was Ihre Mitarbeiter zusagen, auch ohne schwarz auf weiß. "Es ändert sich nichts für Sie, alles bleibt beim gleichen Preis" ist dabei auch gängiges Angebotsverhalten von VF und daher sicher glaubhaft.
Was bleibt ist ein enttäuschter Kunde, der nicht alleine wegen den 2 EUR/Monat die nächste Wechselmöglichkeit nutzen wird, sondern vor allem wegen dem wenig kundenfreundlichen Verhalten.
Anrufen braucht mich nach der Kündigung diesmal von VF sicher niemand mehr.