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Antwort
Lösung
am 22.05.2018 10:30
Halli Hallo,
folgende Situation:
mein Mietvertrag läuft zum 31.07.2018 aus. Derzeit habe ich einen KD-Vertrag, den die künftige Mieterin (Einzug 01.08.2018) sehr gerne übernehmen möchte, am laufen. Da ich an der neuen Adresse keine Chance habe den Vertrag weiter zu nutzen und KD die Leistung unter keinen Umständen bringen könnte, geschweige denn dort ein Kabelanschluss zur Verfügung steht (Bauernhof in der Pampa :D) ist jetzt meine Frage:
Besteht die Möglichkeit anstelle der Sonderkündigung meinerseits, dass ich den Vertrag an die Nachfolgerin meiner Wohnung überschreibe? Dadurch würden sich alle nen Haufen Stress sparen.. dadrurch gewinnt KD nen neuen Kunden (da Sie überlegt, sollte das so nicht funktionieren, zu einem anderen Anbieter zu gehen) und ich hätte hinsichtlich der Sonderkündigung keinen weiteren "Stress".
Danke schonmal 🙂
am 22.05.2018 12:45
Hallo @Louu Kurz und bündig: Nein, diese Möglichkeit gibt es nicht. Du wirst gemäß § 46 Abs 8 TKG kündigen, drei Monate, also bis 31.10.18 weiterzahlen und die neue Mieterin macht einen neuen Vertrag.
Stress dürfte dies für dich aber einer sein. Du kannst ja auch einen Umzug in Auftrag geben und wenn VF erwartungsgemäß feststellt, dass dies nicht möglich ist, wird der vertrag mit den bewußten drei Monaten beendet.
am 23.05.2018 09:32
Hallo Louu,
willkommen in unserer Community.
Grundsätzlich ist es so, dass Du uns Deinen Umzug mit Termin und Anschrift mitteilst bzw. deshalb kündigst und uns einen Nachweis zuschickst. Dieser wird dann, wie El_Cid Dir auch schon geschrieben hat, nach dem TKG mit einer Frist von 3 Monaten ab Umzugstermin gekündigt. Eine Vertragsübernahme ist im Todesfall möglich. Dein Nachmieter kann mit uns einen neuen Vertrag zu Neukundenkonditionen abschließen.
Viele Grüße
Nancy