Frage
Antwort
Lösung
am 01.02.2019 12:40
ich hab Anfang November 2018 einen Vertrag mit Unitymedia über "eazy" abgeschlossen.
Vorhin habe ich mich gewundert, dass ich im Dezember und Januar statt 9,99 wie im Vertrag abgemacht plötzlich über 30€ gezahlt habe.
Siehe da: in meinen Produkten im Kundencenter und auf der Rechnung taucht plötzlich ein "digitaler Kabelanschluss" auf, den Vertrag habe ich demnach angeblich am 28.11.2018 abgeschlossen und er soll ein Jahr laufen.
Ich habe einen solchen Vertrag aber nie abgeschlossen.
Natürlich, wie nicht anders zu erwarten, erreiche ich auf der Telefonhotline niemanden. Hänge seit 20 Minuten in der Warteschleife..
Was kann ich dagegen machen?
am 02.02.2019 11:25
am 02.02.2019 11:44
am 02.02.2019 12:09
ich stelle jetzt erstmal die Zahlungen ein, dann werden die sich schon von sich aus bei mir melden.
am 02.02.2019 12:17
Lipps95Ms:ich stelle jetzt erstmal die Zahlungen ein, dann werden die sich schon von sich aus bei mir melden.
Ich glaube nicht, dass du damit Erfolg haben wirst, im Gegenteil. Wenn sich jemand bei dir meldet, dann evtl. ein Inkassobüro und die verweisen dann auf den Auftrag von Unitymedia und sagen dir, du sollst das selber mit UM klären, womit wir dann wieder bei 30 Minuten Warteschlange sind.
am 02.02.2019 12:25
Alles in einem krumme Geschäfte.. ich stelle jetzt erstmal die Zahlungen ein, dann werden die sich schon von sich aus bei mir melden.
am 02.02.2019 12:58
Jocks:Torsten:Das kann nicht nur als Zustimmung ausgelegt werden, das GILT rechtlich als Zustimmung. Ab Erhalt der Email beginnt die Widerrufsfrist von 14 Tagen zu laufen.
Das ist FALSCH!.Die Widerrufsfrist beginnt ab Erhalt der Widerrufsbelehrung. Wenn Diese nicht zugeteilt wurde oder nicht den rechtlichen Konventionen entspricht wurde, kommt erst gar kein Vertrag zu Stande. Somit kann auch kein Widerruf gestellt werden. Hier kann nur eine Anzeige gestellt werden.
Da eine Auftragsbestätigung versendet wurde, die bei UM immer auch die Widerrufsbelehrung enthält, beginnt damit die Widerrufsfrist zu laufen, Jocks. Anders verhält es sich, wenn das nur eine Bestellbestätigung war, obwohl selbst da meist schon die Widerrufsbelehrung enthalten ist.
Ich habe erst kürzlich selbst so einen Fall rückabgewickelt.
am 02.02.2019 13:08
Torsten:Jocks:Torsten:Das kann nicht nur als Zustimmung ausgelegt werden, das GILT rechtlich als Zustimmung. Ab Erhalt der Email beginnt die Widerrufsfrist von 14 Tagen zu laufen.
Das ist FALSCH!.Die Widerrufsfrist beginnt ab Erhalt der Widerrufsbelehrung. Wenn Diese nicht zugeteilt wurde oder nicht den rechtlichen Konventionen entspricht wurde, kommt erst gar kein Vertrag zu Stande. Somit kann auch kein Widerruf gestellt werden. Hier kann nur eine Anzeige gestellt werden.
Da eine Auftragsbestätigung versendet wurde, die bei UM immer auch die Widerrufsbelehrung enthält, beginnt damit die Widerrufsfrist zu laufen, Jocks. Anders verhält es sich, wenn das nur eine Bestellbestätigung war, obwohl selbst da meist schon die Widerrufsbelehrung enthalten ist.
Das scheint doch beim TE gar nicht der Fall zu sein.... so einfach wie Du das hier darstellst ist es für einen Verkäufer auch wieder nicht. Auf ein Widerrufsrecht muss explizit beim Bestellvorgang hingewiesen werden, wird das versäumt, kann der Käufer auch Monate später noch vom Vertrag zurücktreten und rückabwickeln lassen.Ich habe erst kürzlich selbst so einen Fall rückabgewickelt.
am 02.02.2019 21:23
Jocks:Torsten:Jocks:Torsten:Das kann nicht nur als Zustimmung ausgelegt werden, das GILT rechtlich als Zustimmung. Ab Erhalt der Email beginnt die Widerrufsfrist von 14 Tagen zu laufen.
Das ist FALSCH!.Die Widerrufsfrist beginnt ab Erhalt der Widerrufsbelehrung. Wenn Diese nicht zugeteilt wurde oder nicht den rechtlichen Konventionen entspricht wurde, kommt erst gar kein Vertrag zu Stande. Somit kann auch kein Widerruf gestellt werden. Hier kann nur eine Anzeige gestellt werden.
Da eine Auftragsbestätigung versendet wurde, die bei UM immer auch die Widerrufsbelehrung enthält, beginnt damit die Widerrufsfrist zu laufen, Jocks. Anders verhält es sich, wenn das nur eine Bestellbestätigung war, obwohl selbst da meist schon die Widerrufsbelehrung enthalten ist.
Das scheint doch beim TE gar nicht der Fall zu sein.... so einfach wie Du das hier darstellst ist es für einen Verkäufer auch wieder nicht. Auf ein Widerrufsrecht muss explizit beim Bestellvorgang hingewiesen werden, wird das versäumt, kann der Käufer auch Monate später noch vom Vertrag zurücktreten und rückabwickeln lassen.Ich habe erst kürzlich selbst so einen Fall rückabgewickelt.
Max. 12 Monate und 14 Tage bei fehlender Widerrufsbelehrung - Erloeschen des Widerrufs
https://www.justiz.nrw.de/BS/Verbraucherschutz/widerruf/index.php
am 06.02.2019 12:34
am 07.02.2019 17:52
Jocks:Und mal ganz allgemein, natürlich kann man da UM die Vorwürfe machen. Denn die setzen sich solche windigen Geschäftspartner doch ins Boot...
Woher weis UM, dass ein gelisteter Vertriebspartner, der ganz korrekt einen Auftrag einstellt und dabei noch bestätigt, dass der Kunde dies genauso wollte, dass der Kunde und auch UM hier betrogen werden? Die Mitarbeiter von UM, die das bearbeiten, haben davon keine Ahnung, da alles korrekt verbucht ist. Nicht alle Vertriebspartner sind schwarze Schafe. Die meisten Buchungen sind durchaus korrekt.MfG
Hallo an Alle,
ich schließe mich der Meinung von Hemapri an, ohne Unitymedia da aus der Verantwortung zu nehmen. Ich rate dir sehr dazu uns über Facebook/Twitter (über Unitymedia Hilfe) oder über den Chat zu kontaktieren, dann werden die Kollegen eine Lösung finden. Zudem solltest du auf jeden Fall eine Beschwerde gegen den Vertriebspartner einleiten, Unitymedia ist sehr daran interessiert Vertreter mit solchen Methoden aus dem Verkehr zu ziehen. Und bitte stelle nicht die Zahlungen ein, das würde nur zu weiteren Komplikationen des Falls führen. Wie gesagt bin ich mir sicher, dass die Kollegen das zufriedenstellend klären können.
Entschuldige die Umstände und liebe Grüße Jakob