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am 11.12.2018 23:41
am 12.12.2018 08:23
Hallo @ilngr, das wird nicht einfach werden, dies durchzusetzen. Der Beschluss wurde zwar nicht "jetzt verööfentlicht" (wohl Kopierfehler), allerdings hat sich auch der BGH im Sinne dieser Meinung geäußert
Beschluss vom 17.07.2013, Az. I ZR 64/13
Grundsätzlich gilt: Wer sich auf den Zugang beruft, muss diesen nachweisen. Das gilt nicht nur bei mails.
am 13.12.2018 15:07
Hallo @Díaz_de_Vivar,
deshalb denke ich, dass ich gute Chancen habe, denn Vodafone beruft sich auf die E-Mail. Sollte Vodafone nicht einlenken, werde ich sämtliche Zahlungen einstellen. Ich weiß was bei der Tonbandaufnahme vereinbart wurde, daher habe ich nichts zu befürchten.
Ich finde es nur dreist zu behaupten, dass man gar keine Tonbandaufnahme durchführe. Das ist halt gelogen. Was ich ebenso nicht verstehe ist, dass sie lieber einen Kunden verlieren der sämtliche Verträge bei Vodafone laufen hat, als einfach mir den vereinbarten Vertrag so umzusetzten.
Da ich in diesem Forum neu bin eine Frage: Schaltet sich hier irgendwann Vodafone ein und kommentiert mit? Oder ist das Forum nur für Kunden?
Beste Grüße
am 13.12.2018 15:35
@ilngr Ich denke, dass sich noch ein Moderator melden wird. Dies dauert in der Regel ein paar Tage und hängt auch davon ab, wie groß der Andrang gerade ist.
am 16.12.2018 14:27
Hallo ilngr,
gern schaue ich mir den Sachverhalt an. Lass mir dafür bitte eine PN mit Deinen Daten (Name, Kundennummer, Geburtsdatum und Adresse) zukommen.
Prinzipiell ist die Auftragsbestätigung ausschlagend. Damit ich das auch überprüfen kann, musst Du mir bitte auch mitteilen, was Deiner Meinung nach nicht korrekt gebucht wurde.
Bitte melde Dich nochmal hier im Beitrag, sobald die PN raus ist.
Viele Grüße
Anett