1

Frage

2

Antwort

3

Lösung

Vertrag Mehrfamilienhaus Unbundling TV und Intern
Nicht anwendbar
Wohne im einem Mehrfamilienhaus, in dem der die Kabelgebühren über den Hausverwalter abgerechnet wird. Internet bezahle ich selbst.


Da ich die in Zeiten von Netflix etc. eigentlich kein Kabel mehr brauche und ich die öffentlichen über Zimmerantenne bekomme, will ich meine Wohnung vom Kabel TV trennen aber trotzdem Internet weiternutzen.


Unitymedia bietet ja Internet ohne TV Kabelanschluss an.



  1. Ist es technisch möglich in der Verteilung im Haus dies so zu steuern? Verkabelung etc ist neu wurde erst komplett vor 2 Jahren erneuert. Jede Wohnung wird wohl ab Hausanschluss einzeln angefahren.

  2. Muß mich der Hausverwalter aus dem Vertrag lassen? Er hat sich bisher trotz mehrmaliger          Nachfrage dazu nicht geäußert.

9 Antworten 9
CE38
Giga-Genie
Giga-Genie
An der Verkabelung wuerde sich technisch nichts aendern. Gff. ein Sperrfilter im Keller oder Sperrsiegel auf der reinen TV-Dose (macht bei Multifunktionsdosen wenig Sinn) Die Hausverwaltung kann sich auf den Mietvertrag berufen - dort wurde der TV-Kabelanschluss sicher Vertragsbestandteil (Nebenkosten) Da alle Parteien im Mietshaus ueber den Sammelvertrag versorgt werden, ergibt sich ein günstigerer Beteitstellungspreis. Kündigung fuer einzelne Mieter sind nicht vorgesehen.
Gelöschter User
Nicht anwendbar
Eine technische Änderung ist nicht nötig und wird nur selten bis gar nicht gemacht, da es mehr Probleme als Effekt für UM bringt.

In BaWü kann dich die Hausverwaltung gar nicht aus dem Vertrag entlassen, da es dort nur Objektverträge für das ganze Haus gibt.
Ob du es in den anderen Bundesländern (wo es kaufmännisch geht), durchsetzen kannst, musst du eher den Mieterschutz o.Ä. fragen.
Je nach Anzahl Wohnungen machst du dir aber keine Freunde unter den Nachbarn, da es passieren kann, dass diese plötzlich mehr bezahlen müssen. Schau dir dazu einfach mal die Preisliste an.

In unserem Objekt wurde übrigens die Modernisierung durch UM kostenfrei gegen Abschluß eines langjährigen Vertrags gemacht.
CE38
Giga-Genie
Giga-Genie
Zwangskabelgebuehren werden sicher in Zukunft in Zeiten von leistungsfaehigen Internetanschluessen ein großes Thema werden. Ein nicht benutztes Telekom-Kabel in der Wohnung (kein gebuchter Telefonanschluss) verursacht ja auch keine Gebuehren. Erst die Freischaltung von Diensten (Telefon, Internet, TV) sollte Kosten fuer die gebuchten Dienste verursachen.
Nicht anwendbar
Vielen Dank für die Infos. Hatte ähnliches vermutet. Da ich aber Eigentümer bin, muss ich jetzt beim Hausverwalter einfach mal Druck aufbauen. Ob ich die Verkabelung bezahlt oder es nix gekostet hat muss ich nachschauen. Kümmer mich normal nicht um solche Sachen. Gehe auch nie auf die Freakschau die da heißt "Eigentümerversammlung" :-).


Da Unitymedia ja diese Modell anbietet, wäre es ja de facto ein Eingriff in meine Vertragsfreiheit.


Das müssen wahrscheinlich aber Gerichte klären, wie immer in D muss der Gesetzgeber erst von den Gerichten gezwungen werden zu handeln.


Irgendwer wird schon dagegen klagen.......

Nicht anwendbar
PS: Wohl doppeltes Pech. Bin in BW 😞
Nicht anwendbar
Hallo Boernd,

viele wünschen sich Sie hätten eine sehr gute UM Kabelversorgung. Schau Dir mal die 2 Play Jump Tarife an (Kein Kabelanschlussvertrag notwendig, es muss lediglich ein Kabelanschluss an Ihrem Wohnort verfügbar sein).

Nein, der Hausverwalter muss/wird Dich nicht aus dem Vertrag lassen. Es gibt dafür eine Eigentümer Versammlung. Auch bei mir wird der TV Kabelanschluss über das Hausgeld abgerechnet ( 8,90 €). Ich habe vor ca. 5 Monaten einen 2 Play Jump 150 mit CB und Horizon HD Recorder abgeschlossen. Und bin bisher sehr zufrieden.
Gelöschter User
Nicht anwendbar
Für den Vermieter ist es ganz einfach:Er kündigt den kompletten MVP
Die Mieter bezahlen z.B. 7€ weniger Nebenkosten und dafür ggf. 21€ direkt an UM.
Ich vergaß: Die Modernisierung wird selbstverständlich auch auf alle umgelegt.

Das ist nur 1 von vielen lose-lose Szenarien.


CE38
Giga-Genie
Giga-Genie
Bei Eigentumswohnungen sind fuer die Hausverwaltung natuerlich die Beschluesse der Eigentuemerversammlung bindend. Hier sind häufig 10 Jahresvertraege üblich. Als Miteigentuemer kann vom Hausverwalter der massgebliche Beschluss und eine Ablichtung des gültigen Vertrages mit UM angefordert werden. Vielleicht ist ja auch der Verwaltungsbeirat behilflich.
Nicht anwendbar
Boernd:
Vielen Dank für die Infos. Hatte ähnliches vermutet. Da ich aber Eigentümer bin, muss ich jetzt beim Hausverwalter einfach mal Druck aufbauen. Ob ich die Verkabelung bezahlt oder es nix gekostet hat muss ich nachschauen. Kümmer mich normal nicht um solche Sachen. Gehe auch nie auf die Freakschau die da heißt "Eigentümerversammlung" :-).


Da Unitymedia ja diese Modell anbietet, wäre es ja de facto ein Eingriff in meine Vertragsfreiheit.


Das müssen wahrscheinlich aber Gerichte klären, wie immer in D muss der Gesetzgeber erst von den Gerichten gezwungen werden zu handeln.


Irgendwer wird schon dagegen klagen.......



Entschuldigung, was haben die UM Tarife mit Vetragsfreiheit zu tun! Der Hausverwalter kann nichts dafür. Ich empfehle Dir mal an der Eigentümer Versammlung teilzunehmen. Nur dann kann man etwas bewegen. Und im übrigen geht es hier um einen klitzekleinen Betrag. Dies sollte man doch als Eigentümer aufbringen können. Ich bin sehr froh darüber, dass wir eine gute Kabelversorgung haben.