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Lösung

Unseriöses Haustürgeschäft bei 89-jähriger Dame!
Markus-R
Smart-Analyzer
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Ein Berater von Vodafone hat meiner demnächst 90-jährigen Schwiegermutter tatsächlich einen Vertrag "Red Internet & Phone 1000 Cable" angedreht. Das ist unfassbar, die Frau hat keine Ahnung von Technik, besitzt weder ein Smartphone, geschweige denn einen Computer. Sie hat überhaupt keine Möglichkeit, das Internet zu nutzen.

 

Es ist eine absolute Frechheit, einer ahnungslosen alten Frau so einen sinnlosen Vertrag aufzudrängen. 

 

Sie möchte jetzt auf jeden Fall vom Vertrag zurücktreten, von Vodafone hat sie eine Auftragsbestätigung vom 15.07.2020 erhalten.

 

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DreiViertelFlo
Giga-Genie
Giga-Genie

 

 

 

Widerrufen kann sie es wie es in der Auftragsbestätigung steht bei Widerruf auf der letzten Seite. 

 

 

In dem Schreiben steht nichts von Widerruf.

Na noch besser, dann habt ihr 1 Jahr Zeit zu widerrufen. 

 

Vodafone Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH,
Kundenservice,
99116 Erfurt
Telefon: 0800 – 27 87 000
E-Mail: kabel-widerruf@vodafone.com

 

 

Mein Tipp mach das per Email 🙂 

 


 


@Markus-R  schrieb:

In dem Schreiben steht nichts von Widerruf.


Aber in der Widerrufsbelehrung. Haustürgeschäfte haben immer ein Widerrufsrecht.

Danke, das werden wir versuchen. Natürlich über unsere Mailadresse, da die Schwiegermutter ja so etwas nicht hat.

 Ueber gute Vertriebssteuerungssysteme lassen sich unseriöse Vertriebsmethoden zum grössten Teil verhindern. Es muss aber der Wille vorhanden sein, den "unseriösen" Sumpf auch trocken zu legen.

 

Der Widerruf sollte auf gesicherten und beweisbaren Weg erfolgen. 

Mache es per Mail über dass Kontaktformular, und sicherheitshalber auch per Post! Alle Daumen gedrückt das er durchgeht.

@Markus-R In der Widerrufsbelehrung steht ganz genau, wie das funktioniert. Hier ein link dazu: https://www.vodafone.de/widerrufsrecht.html

Achtet darauf, dass  eine automatische Empfangsbestätigung kommt.

 

reneromann
SuperUser
SuperUser

@Markus-R  schrieb:

Es ist eine absolute Frechheit, einer ahnungslosen alten Frau so einen sinnlosen Vertrag aufzudrängen. 

Auch wenn ich dir grundsätzlich Recht gebe - das Problem ist hier aber, dass einerseits diese Vertreter (und nichts anders sind es) reingelassen und am Ende sogar Unterschriften geleistet werden, anstatt einfach mal "NEIN" zu sagen und diese Leute erst gar nicht reinzulassen. Genau so kommt es ja auch zu ungewünschten Zeitungsabos oder anderweitigen Dienstleistungen, die völlig unnötig sind...

Hier sollte also auch (vorsorglich) nochmal mit der älteren Dame gesprochen werden, dass sie unerwünschte Leute nicht reinlässt und auch keine Unterschriften leistet oder persönliche Daten wie die Bankverbindung rausgibt.

 


@Markus-R  schrieb:

Sie möchte jetzt auf jeden Fall vom Vertrag zurücktreten, von Vodafone hat sie eine Auftragsbestätigung vom 15.07.2020 erhalten.


Bitte NICHT das Wort "Rücktritt" verwenden - sondern einzig und allein den Widerruf des Vertrages -wie in der Widerrufsbelehrung  benannt- erklären!

 

Denn auch wenn es für den (juristischen) Laien auf den ersten Anschein keinen offensichtlichen Unterschied gibt, sind das juristisch zwei völlig unterschiedliche Dinge.

Ähnlich wie Garantie und Gewährleistung auch zwei völlig verschiedene juristische Dinge sind, obwohl sie im allgemeinen Sprachraum gerne analog verwendet werden (Garantie - freiwillige Leistung des Herstellers zu seinen Bedingungen, er muss weder eine Garantie geben noch, noch muss diese bestimmte Zeit gelten oder einen bestimmten Umfang haben; Gewährleistung - gesetzlich verankertes Recht des Käufers bei Mängeln gegenüber dem Veräufer(!), Dauer bei Privatkunden gegenüber gewerblichen Verkäufern mindestens 2 Jahren für Neuwaren und 1 Jahr für Gebrauchtwaren)...