Ungerechtfertigte Servicepauschale
Alex089
Smart-Analyzer
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Sehr geehrtes Team,

 

wir hatten seit Monaten gestörten TV-Empfang auf bestimmten Kanälen (Klötzchenartefakte), weswegen wir letzendlich die Störungs-Hotline informiert haben. Der Termin fand am 4. April in meiner Abwesenheit statt. Nach meiner Rückkehr wurde mir mündlich mitgteilt, ein kundenseitiges Anschlusskabel wäre für die Störungen verantwortlich gewesen, weswegen mir die Servicepauschale in Rechnung gestellt würde. Jedoch wurde an den Kabeln nichts verändert und auch kein Austausch vorgenommen - der TV-Empfang ist seitdem trotzdem störungsfrei.

 

Mit erscheint daher die Abwälzung auf den Kunden nicht ausreichend gestützt und entspricht auch nicht dem Grundsatz von Treu und Glauben, da für mich nicht nachvollziehbar ist, welche Massnahme das Problem behoben hat. Zudem erscheint fraglich, ob ein Servicetermin dem Wirtschaftlichkeitsgebot entspricht, da sich ein Kabelproblem auch leicht am Telefon abklären lässt. Weder wurde ich bei der Störungsmeldung über die entstehenden Kosten aufgeklärt, noch wurde ein telefonischer Versuch der Störungsbehebung vorgenommen.

 

Ich bitte daher um Überprüfung und eventuelle Rücknahme der in Rechnung gestellten Servicepauschale.

 

Mit freundlichen Grüßen

11 Antworten 11
ERFD
Moderator:in
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Hallo Alex089,

 

wer war denn vor Ort und hat den Techniker empfangen? Irgendwer muss ja da gewesen sein und geschaut haben was der Techniker gemacht hat. Sonst schauen wir gern was im Auftrag vermerkt ist.

 

Gruß Fred

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Alex089
Smart-Analyzer
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Hallo Fred,

meine Haushälterin war an dem Tag vor Ort. 

Mir wurde kein Protokoll mit der durchgehührten Fehlerbehebung ausgehändigt. Augenscheinlich ist das Koax-Kabel auch genau das gleiche wie vorher.

 

Gruss

Alex

ERFD
Moderator:in
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Hallo Alex089,

 

ok, dann schaue ich gern in den Auftrag. Kannst Du mir bitte dafür Deine Kundennummer, Anschrift und Dein Geburtsdatum per Privatnachricht zuschicken?

 

Gruß Fred

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ERFD
Moderator:in
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Hallo Alex089,

 

der Techniker schreibt, das das ankommende Signal an der Antennendose schlecht gewesen ist. Daraufhin hat er an der Hausverteileranlage das Signal verstärkt und dann war das Bild in Ordnung. Dieser Einsatz, so wie er hinterlegt ist, kostet 99,50 Euro. Für die Hausverteileranlage sind wir beim Fernsehen nicht zuständig. Wir sind nur bis zum Haus zuständig. Und dort war das Signal in Ordnung. Ist alles korrekt.

 

Gruß Fred

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Alex089
Smart-Analyzer
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Hallo Fred,

 

da muss es sich um ein Missverständndnis handeln: Denn wir wohnen in einem EFH, sind direkt Kunde bei Vodafone ohne zwischengeschaltete Hausgemeinschaft und der Hausverstärker wurde bei Vertragsbeginn von Vodafone installiert. 

 

Das steht auch unter PUnkt 6.1.3 der Kabel-AGBs:

" Die installierten technischen Einrichtungen verbleiben im Eigentum von Vodafone, es sei denn, es ist mit dem Hauseigentümer vertraglich etwas anderes vereinbart worden. Vodafone übernimmt den Service und die Wartung der Hausnetzleitung inklusive aller Materialien, jedoch nicht die Kosten der Energieversorgung zum Betrieb der Hausnetzleitung"

 

Eventuell schaust Du noch einmal in Euren Unterlagen nach. 

 

Viele Grüsse

Alex

Tobias
Moderator:in
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Hey,

 

wie Du ja schon selbst aus den AGB's gepostet hast - wir sind dafür zuständig sobald ein Servicevertrag abgeschlossen wurde, dieser liegt ab hier nicht vor. Heißt konkret: bis zum Übergabepunkt sind wir zuständig und ab da nicht weiter. Wir sind z.B. auch nicht zuständig bei der Verkabelung im Haus.

 

Wir können hier leider nichts tun 😕

 

LG

 

Tobias

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Hallo Tobias,

 

>> Hey,

 

erst einmal verbitte ich mir ein flapsiges "Hey" als Anrede. Ich benutze entweder ein höfliches "Hallo" oder "Sehr geehrte(r)", und erwarte dasselbe auch von meinem Gegenüber.

 

Also an einem Verstärker, der nicht mir gehört und an dem ich nichts machen darf,  muss ich für die falsche Einstellung bezahlen? Eine solche AGB hat vor Gericht wohl kaum Bestand.

 

>> Wir können hier leider nichts tun 😕

 

Darauf werde ich es ankommen lassen und der Rechnung formell widersprechen. Den Betrag von 99,50 lasse ich vorsorglich durch meine Bank zurückbuchen.

 

Nebenbei sei noch angemerkt, dass hier in München mittlerweile auch über DVB-T ein TV-Empfang in HD möglich ist - und das kostenlos. Wenn Sie weiterhin bei Ihrer m.E. unrechtmässigen Forderung bleiben, werde ich bei der nächsten Gelegenheit meinen TV-Tarif kündigen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Alex

 

 

 


@Alex089  schrieb: Den Betrag von 99,50 lasse ich vorsorglich durch meine Bank zurückbuchen.

Keine gute Idee, das könnte weitere Probleme und Kosten verursachen.


@Alex089  schrieb:

Nebenbei sei noch angemerkt, dass hier in München mittlerweile auch über DVB-T ein TV-Empfang in HD möglich ist - und das kostenlos.


Das wird sicher niemanden interessieren.

Tobias
Moderator:in
Moderator:in

Hey @Alex089,

 

nun, ich weiß nicht warum ein "Hey" eine flapsige Begrüßung sein soll, es ist im Endeffekt ähnlich wie ein "Hi", oder eben wie ein "Hallo". Und da wir hier sowieso beim "Du" sind, ging ich davon aus dass auch ein "Hey" für Dich okay ist. Das findest Du in den Forenregeln unter Hinweise 🙂


Du kannst zum Thema Verstärker / Übergabepunkt gern noch mal bei AGB Punkt 6.2 schauen, dort steht es erläutert. Durch die Rückbuchung können übrigens weitere Kosten entstehen, das musst Du entscheiden. Alles weitere solltest Du dann vermutlich über die Kollegen vom Beschwerdemanagement klären, ggf. können sie Dir besser entgegenkommen.

 

LG

 

Tobias

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