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Umzug - keine einstimmige Antwort vom Service
Anonym70081
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer
Schönen guten Tag, ich versuche mein Anliegen mal so gut verständlich wie möglich zu schildern!

Ich bin seit vielen Jahren Kunde und habe meine aktuelle Wohnung zum 28.02.19 gekündigt. Da ich auch in meinen Wohnungen vorher Kunde war und überall Anschlüsse lagen gab es beim Umzug nie Probleme.
Aufgrund von kurzfristen Absagen habe ich meinen Mietvertrag für die  neue Wohnung erst ca zum 01.02.19 unterschreiben können und habe mich zuhause sofort Informiert wie es mit dem Anschluss steht.
Laut Onlineauskunft sollte ich mich Telefonisch melden was ich getan habe. Dort sagte man mir, es liegen über 10 Jahre alte Daten vor und ich soll vom Vermieter erfragen, ob er vertraglich einem anderen Anbieter erlaubt hat sich unser Haus zu "reservieren", sodass Unitymedia dort nicht liefern kann.
Mit dem Vermieter auseinander gesetzt, da das Haus erst seit 3 Jahren steht waren die Daten veraltet und er hat nichts vereinbart, alles frei.
Wieder mit Unitymedia telefoniert, an die Bauleitung verwiesen worden und ich solle meinen Vermiter fragen ob er die Installation für 1500€ und evtl mehr bezahlt, da kein Anschluss bei uns liegt. 
Mein Vermieter sieht den Sinn nicht für meinen Anschluss so viel Geld zu zahlen, es kommt nichts zustande, laut Telefon habe ich nun ein Sonderkündigungsrecht.

Nun setze ich mich umgehend mit Unitymedia in Verbindung und habe das Problem, dass ich 4 verschiedene Antworten bekommen habe.
Kontakt Email geschrieben und wurde zurück gerufen sagt wir nehmen eine Sonderkündigung war und als Eingang nehmen sie Anfang meines Anliegens , also der 01.02 und dann muss ich noch 3 Monate zahlen.
Die Bandansage auf das Sprichwort Kündigung sagt mir, es ist zum 01.03. gekündigt.
Die Mitarbeiterin am Telefon sagt mir, sie nehmen den 15.02 als Eingang und von nun ab muss ich noch 3 Monate zahlen.
Da nun Unklarheit herrscht rufe ich nochmal an und der ( unfreundliche ) Mitarbeiter sagt mir alles davon sei falsch, ich habe das Sonderkündigugnsrecht aber die 3 Monate beginnen erst mit Eingang meiner Meldebescheinigung die ich ja erst bekommen kann nachdem ich umgezogen bin zum 01.03 und ich einen Termin beim Bürger Amt hatte was bei uns 2-4 Wochen dauert und erst dann laufen die 3 Monate.

Wie kann es sein das ich 4 verschiedene Aussagen bekomme? Ich weiß nun nicht was stimmt.

Ist zwar nicht das Hauptanliegen, aber wieso muss man noch 3 Monate zahlen wenn man keine Leistung mehr bekommt für das Geld? Vertrag hin oder her, es gibt doch das Gesetz zur nicht erbrachten Leistung?

Ich freue mich über Antworten!

Mit freundlichen Grüßen!
10 Antworten 10
Gelöschter User
Nicht anwendbar
Du musst diese 3 Monate zahlen, weil es so im TKG §46 steht und sich UM seit November nicht mehr kullant zeigt.
CE38
Giga-Genie
Giga-Genie
Leider keine Kulanz mehr bei Unitymedia - stattdessen 3 Monate ohne Leistung weiterzahlen. Stichtag ist das Umzugsdatum auf der Umzugsbescheinigung - die Bescheinigung musst du an Unitymedia senden.

Vor Gericht argumentierten die Kabelbetreiber vor dem Missbrauchspotential mit Sonderkuendigungen wegen Umzug sowie angefallenen kalkulatorischen Kosten (gezahlte Provisionen, Ersteinrichtungskosten Material und Techniker)

Fuer Verbraucher hoechst unerfreulich - zum Glueck sind da Strom- und Gasanbieter flexibler.
Anonym70081
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer
D.h. ich muss, egal wie früh ich Bescheid gesagt habe ob nun 1 Monat vorher oder 3, ab dem Umzugsdatum noch 3 weitere Monate zahlen? Ist ja super...
CE38
Giga-Genie
Giga-Genie
Ashni:
D.h. ich muss, egal wie früh ich Bescheid gesagt habe ob nun 1 Monat vorher oder 3, ab dem Umzugsdatum noch 3 weitere Monate zahlen? Ist ja super...

So sieht es aus - eine BGH Entscheidung diesbezüglich steht aber aus. Man kann die 3 Monate unter Vorbehalt zahlen - vielleicht ergibt sich noch eine abweichende BGH Rechtssprechung. Ursprünglich haben 3 Monate Sonderkuendigung vor Umzug ausgereicht - vor Wirksamkeit musste dann noch die Umzugsbescheinigung nachgereicht werden
Anonym70081
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer
Seltsame Regelung. So viel zu nichterbrachter Leistung.

Trotzdem sehr seltsam das sich jeder Mitarbeiter anders kulant zeigt und mir je nach Entscheidung vom Mitarbeiter Summen von 40-80€ erspart bleiben.
Gelöschter User
Nicht anwendbar
Wenn du bisher nur telefoniert hast, hast du i.d.R. nur mit schlecht ausgebildeten Callcenter Mitarbeitern gesprochen.
Auf denen ihr Geschwätz kann man leider auch nichts geben.

@ce38:
Wegen dem Gesetz habe ich das etwas anderst in Erinnerung. Da war vor dem Gesetz ein Rechtsstreit mit 1&1 den sie verloren haben und schwupp kam ein paar Monate später das Gesetz.
Dass da was beim BGH ausgerechnet wegen den Kabelbetreibern anhängig sein soll, ist mir neu.
Gerade die Kabelbetreiber haben sich bis vor kurzem sehr kulant gezeigt.

Hemapri
Host-Legende
Host-Legende
Richtig, die Kabelnetzbetreiber haben haben einen immer sofort aus dem Vertrag entlassen, aber die großen DSL-Anbieter, geführt von der Telekom und 1&1, haben sich darauf berufen, dass der Kunde noch bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit weiterzahlen soll, sprich unter ungünstigen Umständen bis zu 2 Jahre. Nachdem die Rechtssprechung dem nicht gefolgt ist und den Anbietern die maximal 3 Monate zugesprochen hat, haben die Kabelnetzbetreiber das dann auch so übernommen.

MfG
Cla1re
Administrator:in
Administrator:in
Hallo Ashni,


melde dich mal bei den Kollegen im Chat oder in den Social Media- Kanälen und lass uns mal die Kündigungsfrist deine Vertrages checken. 

Die Kündigung wird immer zum Ende der Vertragslaufzeit eingestellt und erst nach Vorlage der Meldebescheinigung angepasst auf die 3 Monate der Sonderkündigungsfrist. 

Wenn dir also die Stimme am Telefon als Kündigungsdatum den 01.03.2019 nennt, dann kann es sein, dass die Sonderkündigung nicht notwendig ist, weil dein Vertrag vorher bereits endet.


www.unitymedia.de/privatkunden/kontakt


Liebe Grüße

ClaireUM

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CE38
Giga-Genie
Giga-Genie
Plumper:
Wenn du bisher nur telefoniert hast, hast du i.d.R. nur mit schlecht ausgebildeten Callcenter Mitarbeitern gesprochen.
Auf denen ihr Geschwätz kann man leider auch nichts geben.

@ce38:
Wegen dem Gesetz habe ich das etwas anderst in Erinnerung. Da war vor dem Gesetz ein Rechtsstreit mit 1&1 den sie verloren haben und schwupp kam ein paar Monate später das Gesetz.
Dass da was beim BGH ausgerechnet wegen den Kabelbetreibern anhängig sein soll, ist mir neu.
Gerade die Kabelbetreiber haben sich bis vor kurzem sehr kulant gezeigt.


Das Gesetz ist nicht eindeutig formuliert. Die geänderte Behandlung von Sonderkuendigungen bei Umzug durch die Provider resultiert aus einem Urteil des OLG Muenchen.

Bisher hat es nach meinen Informationen noch kein Verfahren zum BGH geschafft, da Revision nicht zugelassen wurde.

https://www.pcwelt.de/a/urteil-kunde-muss-fuer-nicht-nutzbaren-internetzugang-zahlen,3449466