Frage
Antwort
Lösung
am 15.02.2019 14:43
am 15.02.2019 14:56
am 15.02.2019 15:13
am 15.02.2019 15:16
am 15.02.2019 15:23
D.h. ich muss, egal wie früh ich Bescheid gesagt habe ob nun 1 Monat vorher oder 3, ab dem Umzugsdatum noch 3 weitere Monate zahlen? Ist ja super...
am 15.02.2019 15:25
am 15.02.2019 15:51
am 16.02.2019 00:22
am 24.02.2019 20:02
melde dich mal bei den Kollegen im Chat oder in den Social Media- Kanälen und lass uns mal die Kündigungsfrist deine Vertrages checken.
Die Kündigung wird immer zum Ende der Vertragslaufzeit eingestellt und erst nach Vorlage der Meldebescheinigung angepasst auf die 3 Monate der Sonderkündigungsfrist.
Wenn dir also die Stimme am Telefon als Kündigungsdatum den 01.03.2019 nennt, dann kann es sein, dass die Sonderkündigung nicht notwendig ist, weil dein Vertrag vorher bereits endet.
www.unitymedia.de/privatkunden/kontakt
Liebe Grüße
ClaireUM
am 24.02.2019 20:35
Wenn du bisher nur telefoniert hast, hast du i.d.R. nur mit schlecht ausgebildeten Callcenter Mitarbeitern gesprochen.Auf denen ihr Geschwätz kann man leider auch nichts geben.@ce38:Wegen dem Gesetz habe ich das etwas anderst in Erinnerung. Da war vor dem Gesetz ein Rechtsstreit mit 1&1 den sie verloren haben und schwupp kam ein paar Monate später das Gesetz.Dass da was beim BGH ausgerechnet wegen den Kabelbetreibern anhängig sein soll, ist mir neu.Gerade die Kabelbetreiber haben sich bis vor kurzem sehr kulant gezeigt.