abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du 
Aktuelle Eilmeldungen

TV: Kabelfernsehen wird Mietersache. Jetzt handeln!
Deine Störung ist nicht dabei? Dann nutz unseren Störungsfinder!

1

Frage

2

Antwort

3

Lösung

Trotz Umzug und nicht Belieferung zahlen?
Anonym79527
Youngster
Youngster
Hallo Zusammen,


ich ziehe zum 1.8 um und laut Unitymedia kann mein Haus beliefert werden. Nun hatte ich heute endlich einen entsprechenden Termin mit dem Techniker. Dieser teilte mir jedoch mit, dass kein Anschluss funktionieren würde. Auf Rückfrage wurde vom Vermieter bestätigt, dass die Kabel gekappt und auch keine neu gelegt werden sollen.

Der Techniker bestätige, dies und gab an, dass ich von nun an auch nichts mehr Zahlen müsse.

Laut Internet besteht hier auch ein "außerordentliches Kündigungsrecht" da ich nicht beliefert werden kann!! Unitymedia besteht aber weiterhin darauf, dass ich weitere 3 Monate zahlen muss, bevor ich vorzeitig aus dem vertrag entlassen werden kann.


Ist das dennoch rechtens? Ich kann doch nicht für etwas zur Kasse gebeten werden, was ich nicht empfange und was auch nicht mein verschulden ist. Bei Meldung des Umzugs wurde von Unitymedia schließlich versichert, dass ein Anschluss dort vorhanden wäre!


1 Akzeptierte Lösung

Akzeptierte Lösungen
Andreas
SuperUser
SuperUser
Hallo JanHE,

deine Frage wurde hier schon mehrfach gestellt und auch richtig beantwortet. Nutze Mal die Suchfunktion auf der Startseite der Community.

Kurz erklärt: Bei Umzug in ein nicht versorgten Gebiet gibt es ein Sonderkündigungsrecht mit einer Laufzeit von drei Monaten. Der Gesetzgeber hat also dieses Zeitfenster festgelegt.

Andreas
Das bringt mir nichts! Und wo ist mein Benefit? Und nein, ich bin auch kein Mitarbeiter von Vodafone

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen

4 Antworten 4
Anonym56789
Netz-Profi
Netz-Profi
Um es kurz zu machen: ja, es ist laut TKG rechtens.
Andreas
SuperUser
SuperUser
Hallo JanHE,

deine Frage wurde hier schon mehrfach gestellt und auch richtig beantwortet. Nutze Mal die Suchfunktion auf der Startseite der Community.

Kurz erklärt: Bei Umzug in ein nicht versorgten Gebiet gibt es ein Sonderkündigungsrecht mit einer Laufzeit von drei Monaten. Der Gesetzgeber hat also dieses Zeitfenster festgelegt.

Andreas
Das bringt mir nichts! Und wo ist mein Benefit? Und nein, ich bin auch kein Mitarbeiter von Vodafone
Anonym239
Digitalisierer
Digitalisierer
JanHE:

Ist das dennoch rechtens? Ich kann doch nicht für etwas zur Kasse gebeten werden, was ich nicht empfange und was auch nicht mein verschulden ist.


Natürlich ist es Dein "Verschulden".
Du hast mit UM einen Versorgungsvertrag an Adresse A abgeschlossen und änderst jetzt von Dir aus die Vertragssituation indem Du zu Adresse B ziehst.
UM könnte Dich dort weiterversorgen, alledings möchte dies der Eigentümer offensichtlich nicht.
Was kann UM dafür?

Verträge sind immer für beide! Seiten verbindlich.
Anonym73903
Highspeed-Klicker
Highspeed-Klicker
Naja. Seine "Schuld" ist es ja nicht, nur weil er umzieht. Und genau genommen, kann ja der Vertrag an seiner neuen Anschrift nicht fortgeführt werden. Aber so war es immer schon.


Als ich vor 5 Jahren von Essen nach Düsseldorf gezogen bin durfte ich sogar gar nicht vorzeitig aus meinem alten Vertrag raus (war damals bei Versatel). Ich musste die komplette restliche Laufzeit zahlen, obwohl in der neuen Wohnung - gemeinsam mit meinem Ehemann - schon ein Telefonanschluss existierte. Ich hätte also gar keine Möglichkeit gehabt meinen Versatel-Anschluss dorthin mitzunehmen.


Von daher ist es doch für uns Kunden schon ganz vorteilhaft, das es jetzt gesetzlich zumindest so geregelt wurde, das man nur noch 3 Monate zahlen muss.