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Lösung
am 25.07.2019 16:20
ich ziehe zum 1.8 um und laut Unitymedia kann mein Haus beliefert werden. Nun hatte ich heute endlich einen entsprechenden Termin mit dem Techniker. Dieser teilte mir jedoch mit, dass kein Anschluss funktionieren würde. Auf Rückfrage wurde vom Vermieter bestätigt, dass die Kabel gekappt und auch keine neu gelegt werden sollen.
Der Techniker bestätige, dies und gab an, dass ich von nun an auch nichts mehr Zahlen müsse.
Laut Internet besteht hier auch ein "außerordentliches Kündigungsrecht" da ich nicht beliefert werden kann!! Unitymedia besteht aber weiterhin darauf, dass ich weitere 3 Monate zahlen muss, bevor ich vorzeitig aus dem vertrag entlassen werden kann.
Ist das dennoch rechtens? Ich kann doch nicht für etwas zur Kasse gebeten werden, was ich nicht empfange und was auch nicht mein verschulden ist. Bei Meldung des Umzugs wurde von Unitymedia schließlich versichert, dass ein Anschluss dort vorhanden wäre!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 25.07.2019 16:41
am 25.07.2019 16:40
am 25.07.2019 16:41
am 25.07.2019 21:07
Ist das dennoch rechtens? Ich kann doch nicht für etwas zur Kasse gebeten werden, was ich nicht empfange und was auch nicht mein verschulden ist.
am 25.07.2019 21:32
Als ich vor 5 Jahren von Essen nach Düsseldorf gezogen bin durfte ich sogar gar nicht vorzeitig aus meinem alten Vertrag raus (war damals bei Versatel). Ich musste die komplette restliche Laufzeit zahlen, obwohl in der neuen Wohnung - gemeinsam mit meinem Ehemann - schon ein Telefonanschluss existierte. Ich hätte also gar keine Möglichkeit gehabt meinen Versatel-Anschluss dorthin mitzunehmen.
Von daher ist es doch für uns Kunden schon ganz vorteilhaft, das es jetzt gesetzlich zumindest so geregelt wurde, das man nur noch 3 Monate zahlen muss.