Frage
Antwort
Lösung
am 09.12.2020 16:17
Sehr geehrte Damen und Herren,
da Sie mir offensichtlich telefonisch nicht weiterhelfen wollen, schreibe ich hier mein Anliegen.
Seit zwei Monaten Kunde. Seit zwei Monaten nur langsames oder gar kein Internet. Techniker kam, half nichts. Mehrere Anrufe in der Technikabteilung brachte nichts. W-Lan-Kanal mehrfach umgestellt, brachte nichts.
Speedtests gemacht. Ergebnis: Teilweise liegt die Leistung unter 10% der vereinbarten Leistung.
Daraufhin habe ich von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch gemacht und um eine schriftliche Bestätigung gebeten (Frist 2 Wochen).
Wenige Tage später wurde ich von Vodafone angerufen, mit der Frage, ob man mir wegen der Kündigung noch entgegen kommen könnte. Nein, danke, ich sitze im Homeoffice und bin auf eine stabile Leitung angewiesen!
Nach Ablauf der Frist für die Kündigungsbestätigung, die ich nicht erhalten habe, Anruf bei Vodafone. Da hieß es, dass keine Kündigung verliegt, aber die Kündigung online vermerkt wurde - schön.
Daraufhin habe ich telefonisch darum gebeten, mein SEPA-Lastschriftmandat zurückzuziehen. Ihre Mitarbeiterin hat mir versichert, dass sie das getan hätte und ich würde eine schriftliche Bestätigung per Post bekommen. Ferner sollte ich mein Kündigungsschreiben erneut (!) an Vodafone senden, via Kontaktformular. Habe ich getan.
Tage vergehen, keine Reaktion.
Wieder bei Vodafone angerufen, andere Mitarbeiterin weiß von nichts. Wollen Sie mich eigentlich verkohlen?
Wieder heißt es nur, meine Kündigung wird weitergeleitet.
Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung meiner Kündigung. Jetzt. Ansonsten werde ich meinen Anwalt einschalten.
MfG
am 09.12.2020 16:19
Da musst du dich ans Beschwerdemanagement wenden das geht per Post oder per kontatkformular.
Die speedtest wurden aber hoffentlich mit lan Kabeln gemacht oder?
am 09.12.2020 16:55
@PrivatAnonym Eine Kündigung muss nicht bestätigt werden, sie wird wirksam mit Zugang. Hast du einen Zugangsnachweis?
Zu beachten sind auch die Besonderheiten einer fristlosen Kündigung, wie z.B dass die vertragsmäßigen Leistungen dauerhaft und erheblich beeinträchtigt erbracht werden (mehr dazu bei der Bundesnetzagentur). Auch muss der Vertragspartner unter Fristsetzung aufgefordert werden, diese Beeinträchtigungen abzustellen. Und natürlich muss auch klar sein, dass VF die Störung zu vertreten hat.
Wie @DreiViertelFlo schon schrieb, hilft da eine wlan-Messung nichts. Und auch wenn mit Kabel gemessen ist, entscheidend ist, was am router ankommt, nicht etwa am Gerät.