Sonderkündigungsrecht
Anonym86892
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer
Guten Tag


Ich habe meinen unitymedia Vertrag im Februar 2019 bei einem unitymedia Shop abgeschlossen. 

Die Bedingung meinerseits war das ich den Vertrag nur abschließe wenn ich die von corporate benefits Angebote bekomme da ich in einem gross Konzern arbeite.

Meinen Mitarbeiterausweis wollte der Herr vom Shop auch per Email haben damit er das bei der Zentrale einreichen kann. 

Es geht um den 3 play 150 für 15 Euro im Monat. 

Leider ist seit Vertragsabschluss nichts passiert und ich zahle den vollen Beitrag von 30 Euro. 


Die Mitarbeiter vom kundencenter wissen davon nichts. 


Habe ich da eine möglich auf ein sonderkündigungsrecht? 


Dazu kommt noch das ich mich seit Vertragsabschluss nicht im kundencenter einloggen kann. 

Das ist sehr schwach und lächerlich von so einem gross Unternehmen das die es nicht gebacken bekommen. 




24 Antworten 24
Anonym16776
Digitalisierer
Digitalisierer
Hallo Pana,

darf ich fragen, in welcher Niederlassung du den Vertrag abgeschlossen hast?
Ich muss nämlich Hemapri an der Stelle bewusst widersprechen.
Unitymedia unterscheidet hierbei zwischen "Shop" (ext. Vertriebspartner) und "Filiale" (UM-eigene Niederlassung mit internen Mitarbeitern).

Wo warst du denn genau?
Anonym86892
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer
Ich war in Friedrichshafen im unitymedia Baden Württemberg Shop in der Friedrichstraße 42
Anonym16776
Digitalisierer
Digitalisierer
Die Niederlassung dort ist ein Vertriebspartner, ergo keine internen Mitarbeiter. Ich rate dir, den Sachverhalt als Beschwerde weiterzuleiten.
Welche Konditionen wurden dir denn auf den Unterlagen, welche du vor Ort erhalten hast, bestätigt?
Higgi99
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer
Ich bin erstaunt, mit welcher Dreistigkeit hier Kunden über den Tisch gezogen werden.

Egal was die Rechtslage sagt, ist es weder kundenfreundlich noch legal, unter Vorgabe

falscher Angaben den Kunden zu einem Vertrag zu bewegen. Die Vergünstigungen wurden

ja auf dem Antrag vermerkt. Eine abweichende AB zu schicken, in der Hoffnung das der

unwissende Kunde die Rechtslage nicht richtig einschätzen kann und nicht widerspricht sondern versucht dies "Offline" zu klären ist rechtlich bedingtt zulässig, aber trotzdem dem Kunden gegenüber dem Kunden unverschämt. Wobei nicht klar ist, ob Unitymedia hätte auf die Abweichung hinweisen müssen, da die schrifltiche Dokumentation auf dem Antrag deutlich

den eigentlichen Willen des Kunden darstellt.


Egal wie, so geht man nicht mit Kunden um. PFUI!

Anonym17023
Highspeed-Klicker
Highspeed-Klicker
Hallo higgi99, die Welt ist böse und auch ich sehe eine moralische Verpflichtung bei den Providern. Leider leben so gut wie alle im Spiel von Provisionen - dann ist das Gute weg.

Wenn mir jemand eine AB schickt, dann vergleiche ich diese mit meinem Antrag und beim geringsten Unterschied (anderer Formulierung) widerspreche ich schriftlich.

Wenn ich in einen Shop gehe und widerrufen/mich beschweren will, dann nehme ich ich eine Person meines Vertrauens mit. Ohne Zeugen nutzt kein Gespräch.

Heute interessiert es nicht, ob jemand versteht was da steht. Man muss sich selber helfen oder durch sachkundige Personen/Verbände helfen lassen. Bevor ich Verträge abschließe.

Sieh Dir mal die Einträge in der Community an. Versteht da jeder alles? Ich glaube nicht.

So Thema für mich durch.