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Lösung
am 15.04.2020 07:46
Guten Morgen,
folgendes problem!
Ich habe ein Gigakombipaket für Internet/Festnetz und Mobilfunk abgeschlossen.
Der bisherige Vertrag für dsl u. Festnetz lief über meinen Schwiegervater.
Dessen Vertrag wurde jetzt gekündigt, allerdings erst zum dezember.
Gilt da dann kein Sonderkündigungsrecht.
Im grunde zahlt mein schwiegervater ja dann für einen Vertrag den er überhaupt nicht mehr brauch, da das ja jetzt durch meine Gigakombi abgedeckt ist und dass für insgesamt 10 Monate.
Macht im großen und ganzen immerhin 320 Euro für Nix.
Es wäre schön hier eine passende Antwort zu kriegen.
am 15.04.2020 08:27
Wichtiger Grundsatz im deutschen Rechtsraum: Verträge sind einzuhalten!
Wenn der DSL-Vertrag eine Laufzeit bis Dezember hat, hat er eine Laufzeit bis Dezember und ist auch bis Dezember zu bezahlen, egal ob es jetzt einen neuen Vertag auf einen anderen Vertragspartner gibt.
Um genau zu sein hättet ihr euch das vorher überlegen sollen, ob ihr zwei Internetverträge in einem Haus braucht, BEVOR ihr den 2. Vertrag abgeschlossen habt. Aber ein Sonderkündigungsrecht für den ersten Vertrag gibt es daher nicht.
am 15.04.2020 09:11
hierbei gings nicht darum 2 internetvertäge zu haben dementsprechend wurde der von meinem Schwiegervater ja auch gekündigt.
Ich finds halt bloß n bisl fragwürdig das der Anbieter nicht von sich aus sagt:
Mensch sie machen nen neuen Vertrag der die Leistung des Alten beinhaltet und dementsprechend wird der der altvertrag zeitnah gekündigt.
Wenn nich als sonderkündigung, warum nicht aus kulanz??
am 15.04.2020 09:29
In deiner Konstellation gibt es da kein Sonderkündigungsrecht.
Wenn euch die Geschwindigkeit des "alten" Anschlusses nicht mehr gepasst hat, hätte man diesen jederzeit "upgraden" können - dann wäre der alte Vertrag durch den neuen Vertrag ersetzt worden. Dies klappt aber nur, wenn der Vertragspartner identisch bleibt -UND- es gibt dabei auch KEINE Neukundenkonditionen!
Einen GigaKombi-Rabatt hättet ihr aber wahrscheinlich trotzdem bekommen können, weil dieser über die Bankverbindung geprüft wird.
Da ihr jetzt aber einen zweiten Vertrag auf einen komplett anderen Vertragsnehmer abgeschlossen habt, gibt es kein Sonderkündigungsrecht - für Vodafone seid ihr zwei getrennte Kunden, die nichts miteinander zu tun haben.
Wichtig noch: Ihr könnt die Telefonnummern vom alten DSL-Anschluß auch nicht auf den neuen Anschluß portieren lassen, weil eine anbieterinterne Portierung NICHT vorgesehen ist.
am 15.04.2020 09:45
Die Kündigung des Altvertrages wurde ja auch besprochen von mir und VF/KD zum abschluss des Neuvertrages.
ist also nicht so das ich das erst im nachhinein beschlossen habe.
am 15.04.2020 10:16
Hast du es schriftlich das der alte Vertrag durch den neuen gekündigt werden soll?
Wenn nichts hinterlegt ist, wird der andere bis Dezember weiter laufen.