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am 29.01.2019 20:32
Ich ziehe demnächst um bzw. zu meinem Partner. Dort ist lt. verfügbarkeitstest meine gebuchten Leistungen von Festnetz und Internet (Kabel 200er Leitung). nicht möglich. Habe ich dann ein Sonderkündigungsrecht? Falls ja, wie gehe ich vor? Dennoch erst einen Umzug melden oder schreibe ich gleich eine außerordentliche Kündigung? Gibt es dort Fristen einzuhalten?
Wäre super wenn mir je,and weiterhelfen könnte... 🙂
Danke & Lg janina
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am 29.01.2019 20:53
Hallo @Janina2505 Wenn am neuen Wohnort der bisherige Vertrag nicht erbracht werden kann, besteht laut Telekommunikationsgesetz ( § 46 Abs. 😎 ein Sonderkündigungsrecht. Vermutlich wird, wenn du jetzt kündigst, zunächst eine Kündigung mit normalen Vertragsende bestätigt, die dann nach Vorlage eines Umzugsnachweises geändert wird. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate ab Umzugsdatum, wenn du vor Umzug kündigst, sonst mit Eingang der Kündigung bei VF.
Wenn du einen Umzug meldest, musst du nicht kündigen. Stellt VF fest, dass an der neuen Anschrift dein Vertrag nicht möglich ist, storniert VF den Vertrag. Das ändert aber an den drei Monaten, die noch zu zahlen sind, auch nichts.

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am 29.01.2019 21:58
