Sonderkündigungsrecht
Pierre1993
Smart-Analyzer
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Guten Tag zusammen. Aktuell beziehen meine Freundin und ich. Festnetz, Internet und Fernsehen (Kabel) über Vodafone. Jetzt ziehen wir bald um und in unserer neuen Wohnung gibt es kein Kabelfernsehen sondern nur Satellit und wir müssten für die Nutzung des Internets den Regionalzuschlag von 5€ monatlich zahlen. Auf Grund dieser beiden Umstände würde der vereinbarte Vertrag nicht mehr gelten. Haben wir hier ein Sonderkündigungsrecht? LG

 

Edit: bitte auf die korrekte Boardauswahl achten - von "Über Gott und die Welt" verschoben

10 Antworten 10
DreiViertelFlo
Giga-Genie
Giga-Genie
Bei nicht Verfügbarkeit kannst du kündigen. Beachte aber das du nach den u Zug noch 3 monate weiter zahlen musst
Thomas
Moderator:in
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Hallo Pierre1993,

 

der Vertrag kann, wie bereits geschrieben, mit einer Frist von 3 Monaten beendet werden. Die Frist beginnt mit dem Tag des Umzuges.

 

Grüße

Thomas

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Pierre1993
Smart-Analyzer
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Hallo Thomas, sorry ich habe mich vertan. Wir beziehen alles über DSL. Allerdings bliebe trotzdem noch der Regiozuschlag von 5€ (pro Monat!). Gilt hier das Gleiche? Gruß Pierre
Thomas
Moderator:in
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Hallo Pierre1993,

 

wenn die Anschrift versorgt ist, zieht der Anschluss mit um. Ich würde das aber gerne an die DSL Kollegen übergeben. Die können Dir da mehr Informationen geben.

 

Grüße

Thomas

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Pierre1993
Smart-Analyzer
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Hallo Thomas, vielen Dank nochmal für deine schnelle Antwort. Gerne kann das weitergeleitet werden. Die Anschrift wird unter Umständen (durch Telekomleitung) und zu meinen Lasten versorgt. Dementsprechend entstehen Mehrkosten. Deswegen meine frage ob eine Sonderkündigung möglich wäre ,eventuell auch auf Kulanz seitens Vodafone. Zumal ich auch langjähriger Vodafonekunde mit meinem Mobilfunkvertrag und damit sehr zufrieden bin, wäre es schade wenn wir hier mehr zahlen müssten. Grüße Pierre
Pierre1993
Smart-Analyzer
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Edit: zu mal wir auch immer wieder Verbidnungsabbrüche und dementsprechend kein Internet haben., würden wir uns über eine sonderkulanzregelung bezüglich einer Kündigung sehr freuen. Grüße Pierre

Hallo Pierre1993, 

 

ich komm im Moment nicht so ganz mit. Du hast aktuell einen Kabel-Anschluss, in der neuen Wohnung ist aber nur DSL verfügbar. Wenn wir Dir über DSL mindestens die gleiche Bandbreite zur Verfügung stellen können, wie mit Deinem Kabel-Anschluss, besteht kein Sonderkündigungsrecht. Das besteht erst dann, wenn an der neuen Adresse nicht die gleichen Leistungen erbracht werden können. 

 

Ist das der Fall, also kannst Du an der neuen Adresse nicht die gleiche Bandbreite bekommen, wird der Kabel-Anschluss noch 3 Monate lang berechnet nach dem Umzug. 

 

LG,

Dany

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@DanyG  schrieb:

Wenn wir Dir über DSL mindestens die gleiche Bandbreite zur Verfügung stellen können, wie mit Deinem Kabel-Anschluss, besteht kein Sonderkündigungsrecht.


Das glaube ich nicht, zumal doch auch die Preise unterschiedlich sind.

Also wie bereits beschrieben, habe ich mich Vertan. Wir beziehen Internet/TV/Festnetz über DSL. Aktuell 16000er Leitung. An der neuen Wohnung wäre das auch möglich. Allerdings kämen 5€ Regiogebühr/Monat hinzu. Was den gesamten Vertrag teurer macht.

 

Edit: Ich habe deinen neuen Thread hier angehängt. Bitte immer im Thread antworten.