Hi, was ändert sich hinsichtlich des Sonderkündigungsrechts bei Umzügen
durch die Zusammenlegung? Ein bestehender Wlan-Vertrag bei Unitymedia in
bspw. NRW konnte bisher bei Umzug in Unitymediafreie-Gebiete
außerordentlich gekündigt werden. Bei dem Unitymediaverfügbarkeitstest
wird man weiterhin darauf verwiesen, dass in gewissen Gebieten
Unitymedia keine Leistungen anbieten, man sich aber jetzt an Vodafone
wenden kann. Frage daher, lässt sich der Unitymediavertrag dennoch
problemlos kündigen via Sonderkündigung?