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Lösung
19.11.2019 10:48 - bearbeitet 19.11.2019 11:14
Hallo Vodafone,
Kundennummer: xxxxxxxxxx
Ich habe meinen Anschluss bereits gekündigt bereits das ERSTE MAL im August 2019 mit der Bitte das ich zum 31.12. aus dem Vertrag will.
Allerdings möchte ich Gebrauch von meinem Sonderkündigungsrecht machen.
Meine erste Kündigung habe ich im August an Sie gesendet.
Sie haben mir bereits eine Kündigungsbestätigung zum April 2020 geschickt. Ich ziehe aber aus der Wohnung am 31.12 aus.
Meine zweite Kündigung habe ich vor 2 Wochen an Sie gesendet mit Mietvertrag etc.
da wusste ich bei der ersten Kündigung nicht das man das mit dazu Heften muss.
Meine Freundin und ich ziehen zum 01.01 um in eine Neubau Wohnung - dort hat TelePark Passau ausgebaut und wir haben mit denen auch einen Abnahmevertrag.
D.h ich kann ihren Anschluss NICHT mitnehmen.
Bitte bestätigen Sie mir meine Kündigung zum 31.12.2019
Ich habe bereits schon öfter angerufen da werde ich nur vertröstet und es heißt ja jetzt zählt die zweite Kündigung ab da an 3 Monate. Das sehe ich nicht ein da ich schon im August das erste mal gekündigt habe
Edit: @Gelöschter User Kundennummer entfernt, bitte keine persönlichen Daten öffentlich posten.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 20.11.2019 08:58
Hallo zusammen,
da sich der/ die User/in gelöscht hat, wird der Beitrag geschlossen.
Viele Grüße
Grit
19.11.2019 10:53 - bearbeitet 19.11.2019 10:55
Hallo Mimi86m,
hast du dir das mal durchgelsen: https://forum.vodafone.de/t5/Internet-Telefon-TV-%C3%BCber-Kabel/Au%C3%9Ferordentliche-K%C3%BCndigun...
In der Regel musst du bei einem Umzug, wenn in der neuen Wohnung kein Anschluss möglich ist, noch 3 Monate ab Umzugstermin zahlen. Ich vermute mal, das wird bei dir genauso sein. wobei es hier nachtürlich drauf an kommt, wie lange die Vertragslaufzeit bei Deiner ersten Kündigung noch war. Wie lang wäre denn der Vertrag im Aug. 2019 noch gelaufen?
am 19.11.2019 10:56
Abgesehen davon.... ist das ein total Käse.
Da der nachmieter von der Wohnung dann über 4 Monate keinen Anschluss hat....
die mindest Vertragslaufzeit kann ja auch beachten werden? Hab den Vertrag schon seit über 4 -5 jahre.
Das ist schon ziemlich frech
am 19.11.2019 11:07
Warte mal bis ein Moderator sich das angeschaut hat. Es hängt ein wenig von Deinen damaligen Vertragsbediungen ab. Es kann durchaus sein das es jedes Jahr eine automatische Vertragsverlängerung von 12 Monaten gab und daher im August Dein Vertrag nicht zum 31.12. gekündigt werden konnte. Aber das müsste sich ein Moderator anschauen.
am 19.11.2019 11:19
am 19.11.2019 11:55
Und weiterhin ist es für die Sonderkündigung unerheblich, ob am neuen Ort schon ein Vertrag (insbesondere mit einem anderen Unternehmen) besteht.
Wenn der Vertrag am neuen Ort realisiert werden kann, zieht er ohne Wenn und Aber mit um. Nur wenn er nicht realisiert werden kann, greift das Sonderkündigungsrecht.
am 19.11.2019 12:03
Der Nachmieter kann ohne Probleme ein neuen Vertrag abschließen
am 19.11.2019 12:50
@Gelöschter User schrieb:Das ist schon ziemlich frech
Was ist frech? Dass du dich entschieden hast, umzuziehen wo VF nicht liefern kann, kann doch VF nicht angelastet werden! "Verträge sind einzuhalten" ist ein elementarer Rechtsgrundsatz. So elementar, dass der Bundesgerichtshof geurteilt hat, dass in solchen Fällen, unabhängig von der Laufzeit, bis zum Vertragsende zu zahlen ist. Sei froh, dass der Gesetzgeber deswegen eine Regelung gefunden hat.
VF ist also nicht frech, sondern handelt vollkommen rechtmäßig. Eine Einstellung, die nur eigene Wünsche befriedigt ("Vertrag bringt mir nichts - also weg damit") hingegen nene ich egoistisch.
am 20.11.2019 08:58
Hallo zusammen,
da sich der/ die User/in gelöscht hat, wird der Beitrag geschlossen.
Viele Grüße
Grit