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Lösung
am 14.10.2018 16:01
Guten Tag,
Folgende Situation:
Ich, 24 (Student) bin umgezogen und hatte an meiner alten Adresse einen Bundle Vertrag aus 200er Kabel, Festnetz und Fernsehen, der bis Mitte Oktober 2019 gekündigt ist. Jetzt habe ich an meiner neuen Adresse einen neuen Vertrag (Beginn Mitte November 2019) aus 500er Kabel, Festnetz und Fernsehen abgeschlossen und wollte gerne meinen alten Vertrag sonderkündigen, aufgrund Umzug und an der neuen Adresse höherwertiger Leitung (Leistung). Jetzt wollte ich nachfragen, ob es möglich ist, da an der neuen Adresse ja auch Vodafone Kabel verfügbar ist und welche Fristen bzw. wie lange ich noch zahlen muss, ich meine ich habe ja eigentlich einen besseren Vertrag abgeschlossen... Deshalb denke ich doch, dass ich meinen alten vertrag einfach sofort sonderkündigen dürfte, da ich Vodafone ja trotzdem noch als Kunde erhalten bleibe.
Wäre nett, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte?
Liebe Grüße
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 14.10.2018 20:37
Ein Sonderkündigungsrecht bei Umzug gibt es dann, wenn an der neuen Anschrift die bisherigen Leistungen nicht angeboten werden können (§ 46 TKG). Dies scheint für deine neue Adresse ja nicht zuzutreffen, also gibt es auch kein Sonderkündigungsrecht. Wie @Firebird2099 richtig schreibt, ist alles andere Kulanz, normalerweise beendet VF bei Zusammenzug den niedrigeren Tarif mit der dreimonatigen Kündigungsfrist.
Aber aus deinen Beiträgen ist ja nicht mal ersichtlich, wer denn nun eigentlich einen Vertrag abgeschlossen hat. Einmal schreibst du von dir, dann wieder von deiner Freundin. Außerdem wäre es wohl besser gewesen, vorher mal zu fragen, was man tun soll. Hinterher alles aufzurollen bringt oftmals unnötoge Komplikatonen mit sich.
am 14.10.2018 16:13
Zu erwähnen ist noch, dass ich mit meiner Freundin zusammengezogen bin und sie derzeit noch einen Vodafone Vertrag hat, bis Mitte November und der nächste dann eigentlich auf meinen Namen laufen soll...
Damit ich das Sonderkündigungsrecht habe, so habe ich es verstanden von einem Mitarbeiter...
am 14.10.2018 16:30
am 14.10.2018 16:31
am 14.10.2018 16:35
Ok bspw. läuft der neue Vertrag nicht auf mich sondern meine Freundin, kann mein Vertrag dann sondergekündigt werden und quasi zu sofort, weil dort ein höherwertiger Vertrag an der neuen Adresse ist und meiner ja weniger Leistung hat?
Liebe Grüße
am 14.10.2018 16:45
Schreib Vodafone doch einfach mal einen Brief, in dem du dein Problem schilderst und dir ein Fehler unterlaufen ist.
Aber wenn du Pech hast, wird dir weder ein Anruf oder ein Brief reichen.
Denn die machen das wenn nur aus Kullanz.
am 14.10.2018 20:37
Ein Sonderkündigungsrecht bei Umzug gibt es dann, wenn an der neuen Anschrift die bisherigen Leistungen nicht angeboten werden können (§ 46 TKG). Dies scheint für deine neue Adresse ja nicht zuzutreffen, also gibt es auch kein Sonderkündigungsrecht. Wie @Firebird2099 richtig schreibt, ist alles andere Kulanz, normalerweise beendet VF bei Zusammenzug den niedrigeren Tarif mit der dreimonatigen Kündigungsfrist.
Aber aus deinen Beiträgen ist ja nicht mal ersichtlich, wer denn nun eigentlich einen Vertrag abgeschlossen hat. Einmal schreibst du von dir, dann wieder von deiner Freundin. Außerdem wäre es wohl besser gewesen, vorher mal zu fragen, was man tun soll. Hinterher alles aufzurollen bringt oftmals unnötoge Komplikatonen mit sich.
am 16.10.2018 15:40
Hi BP1603,
willkommen in der Community.
Du hast auf Deinen alten Vertrag kein Sonderkündigungsrecht. Wie El_Cid schon geschrieben hat, gibt es eine vorzeitige Kündigung im Umzugsfall nur, wenn an der neuen Adresse die Produkte nicht verfügbar sind.
Ob und über wen an der neuen Adresse ein neuer Kabelvertrag abgeschlossen wurde, spielt da auch keine Rolle. Der alte Vertrag hätte mit Dir umziehen können. So hast Du jetzt zwei Verträge.
Hast Du an der neuen Adresse jetzt schon bestellt und ist der Vertrag schon aktiv oder kannst du den noch widerrufen?
Gruß
Stephan