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am 02.04.2019 16:50 - zuletzt bearbeitet am 02.04.2019 16:54 von Jens-K
Sehr geehrte Damen und Herren.
Ich möchte hiermit mein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen für den Vertag "Red Internet & Phone 200 Cable". Und mir wurde geraten hier einen ersten Post zu veröffentlichen.
Grund der Kündigung nach § 626 BGB "Der Dienstvertrag kann jederzeit aus wichtigem Grund gekündigt werden, wenn dem Kündigenden die Fortsetzung des Vertrages bis zum Ende der Laufzeit nicht zugemutet werden kann"
Ich habe das Problem leider seit letztem Jahr. Der Vertrag verspricht 200 Mbit/s max. im Download und eine 12 Mbit/s max. im Upload. Der Upload wird auch zufriedenstellend erfüllt, der Upload leider keineswegs!
Der Upload geht mehrmals pro Stunde auf eine Upload Geschwindigkeit von nichtmal 1 Mbit/s, was viele Anwendungen wie Streaming nicht möglich macht! Selbst im Browser merkt man diese "schlechten Zeiten"
Seitdem dieses Problem vorhanden ist, wurden ungefähr 10 Support Ticket beim Support aufgemacht und viele Versuche gestartet!
1. Technicker vorort: hat das Problem auch gesehen, konnte nichts ändern
2. Router wurde gewechselt
3. mehr als ein Duzent mal dieses Problem am Telefon geschildert
4. mehere Monate wurden schon finanziell erstattet (wegen nicht erbrachter leistung)
---> Bis jemand mir konkret gesagt hat, dass dieses Problem bekannt sei, aber niemand mir sagen kann wann das Problem behoben wird!
Es fällt dem Normalnutzer vermutlich kaum auf, weil das öffnen von Internet Seiten ja meist sehr gut funktioniert.
Aber einem Gaming Interessierten Menschen der regelmäßig versucht zu Streamen fällt die Unstabilität des Uploades natürlich sofort auf!
40€ für eine Internet Leitung die ich kaum nutzen kann, ist für mich als Student leider sehr viel Geld!
Deswegen bitte ich um Verständnis und um ein Entgegenkommen bezüglich des Vertrages!
Mit freundlichsten Grüßen
Ralph J.
Edit: Nachnamen entfernt.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
02.04.2019 17:06 - bearbeitet 02.04.2019 17:07
Kündigungen egal ob regulär oder Sonderkündigungen müssen immer schriftlich gemacht werden.
Gruß Kurt
am 02.04.2019 17:00
Diese ist ein öffentliches Forum. Hier helfen sich User untereinander. In bestimmten Situationen greift auch ein Moderator ein. Es bringt also nichts, wenn Du hier Deine Sonderkündigung reinstellst.
am 02.04.2019 17:03
Hier bringt eine Kündigung gar nichts.
Das musst du schriftlich, am besten per Einschreiben mit Rückantwort machen.
Gruß Kurt
02.04.2019 17:05 - bearbeitet 02.04.2019 17:07
Dachte ich halt auch, aber ein Mitarbeiter von Vodafone hat mir das am Telefon geraten, um das ganze in die Wege zu leiten, weil dder Ganze vorgang per einschreiben wohl im monatelangen Briefverkehr endet.
Deswegen, dachte ich schadet ja hier nicht und wenn ich keine Rückmeldung kriege, werde ich mich per Post an Vodafone wenden.
02.04.2019 17:06 - bearbeitet 02.04.2019 17:07
Kündigungen egal ob regulär oder Sonderkündigungen müssen immer schriftlich gemacht werden.
Gruß Kurt
am 02.04.2019 17:26
Hallo @Kami_R ,
dass deine Kündigung schriftlich erfolgen muss, wurde dir ja bereits mitgeteilt. Mit dem von dir angegebenen Paragraphen (§626 BGB) wird die Kündigung aber auch nichts, denn dieser bezieht sich auf Arbeitsrecht. Du hast als Kunde aber keinen Dienstvertrag mit Vodafone....
02.04.2019 18:18 - bearbeitet 02.04.2019 18:20
Hallo @Ines75 , der § 626 BGB bezieht sich nicht auf Arbeitsrecht, sondern auf Dienstleistungsverträge, deren Kern die Erbringung einer Dienstleistung ist. Das trifft natürlich auf den "normalen" Arbeitsvertrag zu, aber auch die Behandlung durch einen Arzt (Behandlungsvertrag) oder die Prozessvertretung durch einen Anwalt sind Dienstleistungen. Und welche Rechtsnatur der Vertrag hier tatsächlich hat, ist tatsächlich nicht eindeutig geklärt.
Der BGH "neigt dazu, dies als Dienstvertrag anzusehen" (vergl. hier http://lexikon.jura-basic.de/aufruf.php?file=3&art=6&find=Telefonvertrag__DSL-Vertrag), anderswo läßt er es dahingestellt sein,ob Dienstvertrag oder nicht:
"Der BGH weist zunächst darauf hin, dass er dazu neigt, Verträge über den Zugang zum Internet und zum Telefonfestnetz als Dienstvertrag zu qualifizieren. Er lässt dies aber offen, weil die fristlose Kündigung sowohl nach § 626 BGB als auch der allgemeineren Vorschrift des § 314 BGB gerechtfertigt war". (vergl. hier http://www.internet-law.de/2013/03/bgh-zur-fristlosen-kundigung-eines-dsl-vertrages.html)
An der Frage, ob richtige Rechtsnorm dürfte es aber weniger scheitern, als vielmehr an der Frage, ob überhaupt ein "wichtiger Grund" vorliegt. Denn das wird sowohl in § 525 BGB als auch in § 314 BGB zur Voraussetzung gemacht.
am 02.04.2019 21:09
@Díaz_de_Vivar schrieb:
Hallo @Ines75 , der § 626 BGB bezieht sich nicht auf Arbeitsrecht, sondern auf Dienstleistungsverträge, deren Kern die Erbringung einer Dienstleistung ist. Das trifft natürlich auf den "normalen" Arbeitsvertrag zu, aber auch die Behandlung durch einen Arzt (Behandlungsvertrag) oder die Prozessvertretung durch einen Anwalt sind Dienstleistungen. Und welche Rechtsnatur der Vertrag hier tatsächlich hat, ist tatsächlich nicht eindeutig geklärt.
So etwas ähnliches dachte ich auch mal.... Schau dir den 620ff Bereich mal genauer an. Dann wirst du sehen, dass ein Vertrag als Kunde eines Unternehmens mit 626 nicht gekündigt werden kann. Aber sei es drum - gelöst ist gelöst.
am 03.04.2019 08:39 - zuletzt bearbeitet am 03.04.2019 09:58 von Andre
@Ines75 Sei es drum, aber wenn der BGH sagt, "er neige dazu, dies als Dienstleistungsvertrag anzusehen", muss ich mir keine Gedanken mehr machen. Aber wenn es in § 622 BGB eigens definierte "Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen" gibt und § 621 BGB für alle anderen Dienstverhältnisse diese festlegt, bleibe ich bei der Aussage, dass § 626 BGB sich nicht ausschließlich auf "Arbeitsrecht" bezieht, sondern jede Form von Dienstleistung betrifft. Und ob ein Vertrag als Kunde eines Unternehmens mit 626 gekündigt werden kann oder nicht, hängt davon ab, um welche Art von Vertrag es sich handelt.
Beispiel: Ich schließe mit dem Unternehmen "BlitzBlank" einen Vertrag, dass diese im Winter meinen Gehweg schnee- und eisfrei halten. Dies ist eindeutig ein Dienstvertrag (Werkvertrag scheidet aus, da der Vertrag ja nicht auf die Herstellung einer bestimmten Sache gerichtet ist). Und diesen kann ich als Kunde der Firma BlitzBlank fristlos kündigen, wenn mir das Unternehmen ständig Mitarbeiter schickt, die, anstatt zu räumen, nur die Zeit abwarten. Was die Arbeitsverträge der Mitarbeiter angeht, habe ich keinerlei Einfluß.
Aber wie gesagt: Sei es drum! Jetzt könnte eigentlich mal ein SU den thread beenden, denn ein Mod war ja noch nicht involviert.
P.S. Es gibt sogar (meiner Meinung nach unzutreffende) Aussagen, ein DSL-Vertrag sei ein Mietvertrag:
Edit: Bitte Vorregeln beachten und keine Links zur Rechtsberatung posten.
am 03.04.2019 17:55 - zuletzt bearbeitet am 03.04.2019 19:05 von Thomas
Okay, dann hier die Langform:
Edit: @Díaz_de_Vivar Link entfernt. Jetzt letztmalig der Hinweis, dass eine Rechtsberatung hier nicht gewünscht ist und auch nicht erfolgt. Unterlass es bitte.