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Sonderkündigungs-Formular unzureichend!
Anonym67446
Youngster
Youngster
Ich ziehe zum 31.01.2019 um in ein Gebiet in dem
keine Unitymedia-Anbindung besteht.
Ich muss von meinem Sonderkündigungsrecht
Gebrauch machen auch wenn es mir im Herzen
weh tut Unitymedia nach inzwischen 8 Jahren
verlassen zu müssen.
Der Verfügbarkeitstest ergab, dass ich meinen
Unitymedia-Anschluss nicht mit in die neue
Wohnung nehmen kann.

Nun wollte ich eben das Online-Formular ausfüllen
allerdings wird man nach dem Grund gefragt weshalb 
man vom Sonderkündigungsrecht gebrauch machen
will. 4 Möglichkeiten werden zum wählen angeboten,
unter anderem der Tod des Kunden oder ein Umzug
ins Ausland, von einem Umzug in ein Gebiet dass von
Unitymedia nicht versorgt steht dort leider nichts aber
leider ist genau das der Fall.
Frage: soll ich dann den Umzug ins Ausland angeben?
Im Grunde ist ein unversorgtes Gebiet für Unitymedia
ja schon so etwas wie "Ausland" oder?

Da ich nur noch wenige Tage Zeit habe würde ich das
gerne geklärt und erledigt haben bevor mir Mehrkosten
entstehen.

Wie soll/kann ich also den Vertrag kündigen? wo muss
ich mich melden oder was soll ich genau angeben im
Online-Formular.

Mit freundlichen Grüssen , Thiele
1 Akzeptierte Lösung

Akzeptierte Lösungen
JakobUM
Digitalisierer
Digitalisierer

Hallo Draumfari,


uns tut es auch im Herzen weh dich zu verlieren. Wie bereits geschrieben, greift dein Sonderkündigungsrecht 3 Monate zum Monatsende des Umzugstages. Die Meldung dessen kannst du sowohl per Mail als auch über das Kontaktformular auf der Homepage machen: https://www.unitymedia.de/privatkunden/formulare/contact-process/.


Liebe Grüße Jakob

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8 Antworten 8
CE38
Giga-Genie
Giga-Genie
Die 3 monatige Sonderkuendigung kann leider erst mit der Vorlage der Umzugsbescheinigung (Stichtag ist das dokumentierte Umzugsdatum) erfolgen. Vorher kann allerdings eine Ankündigung erfolgen.

Diese Rechtspraxis ist umstritten - z.Zt. aber der übliche Ablauf bei UM

Also rechtzeitig Umzugsbescheinigung besorgen und Sonderkuendigung aussprechen (unversorgtes Gebiet)

Nach einer evtl . Fusion mit VF wird es in Deutschland i.d.R. kein unversorgtes Gebiet mehr geben.
JakobUM
Digitalisierer
Digitalisierer

Hallo Draumfari,


uns tut es auch im Herzen weh dich zu verlieren. Wie bereits geschrieben, greift dein Sonderkündigungsrecht 3 Monate zum Monatsende des Umzugstages. Die Meldung dessen kannst du sowohl per Mail als auch über das Kontaktformular auf der Homepage machen: https://www.unitymedia.de/privatkunden/formulare/contact-process/.


Liebe Grüße Jakob

Anonym239
Digitalisierer
Digitalisierer
CE38:
Die 3 monatige Sonderkuendigung kann leider erst mit der Vorlage der Umzugsbescheinigung (Stichtag ist das dokumentierte Umzugsdatum) erfolgen. Vorher kann allerdings eine Ankündigung erfolgen.

Diese Rechtspraxis ist umstritten - z.Zt. aber der übliche Ablauf bei UM



Also lt. Verbraucherzentrale ist da gar nix umstritten.

"Dies bedeutet: Auch wenn Verbraucher z. B. bereits 6 Monate vor dem
Umzug zum Umzugstermin  kündigen,  müssen sie grundsätzlich noch 3
Monate nach dem Auszug ihren Anschluss bezahlen, auch wenn sie die
vertragliche Leistung nicht mehr in Anspruch nehmen können. Dies soll
dem Interessenausgleich zwischen Anbietern und Verbrauchern dienen, und
der Anbieter soll einen Ausgleich für seine Aufwendungen erhalten."

CE38
Giga-Genie
Giga-Genie
Anna Log:
CE38:
Die 3 monatige Sonderkuendigung kann leider erst mit der Vorlage der Umzugsbescheinigung (Stichtag ist das dokumentierte Umzugsdatum) erfolgen. Vorher kann allerdings eine Ankündigung erfolgen.

Diese Rechtspraxis ist umstritten - z.Zt. aber der übliche Ablauf bei UM


Also lt. Verbraucherzentrale ist da gar nix umstritten.

"Dies bedeutet: Auch wenn Verbraucher z. B. bereits 6 Monate vor dem
Umzug zum Umzugstermin  kündigen,  müssen sie grundsätzlich noch 3
Monate nach dem Auszug ihren Anschluss bezahlen, auch wenn sie die
vertragliche Leistung nicht mehr in Anspruch nehmen können. Dies soll
dem Interessenausgleich zwischen Anbietern und Verbrauchern dienen, und
der Anbieter soll einen Ausgleich für seine Aufwendungen erhalten."



Die Quelle bitte richtig benutzen. Die 3 Monate Sonderkuendigungsfrist zum Monatsende sind unstrittig (steht auch in der als Link gesetzten Quelle) Unter Juristen ist aber strittig, ob vorab eine Sonderkuendigung erfolgen kann mit 3 monatige Frist (zur Wirksamkeit wird dann die Umzugsbescheinigung nachgereicht) oder aber die jetzige Praxis, dass die 3 monatige Kuendigungsfrist zum Monatsende erst ab Datum auf der Umzugsbescheinigung greift. Ein kleiner aber feiner Unterschied.

Anonym239
Digitalisierer
Digitalisierer
CE38:
Die Quelle bitte richtig benutzen.... Unter Juristen ist aber strittig, ob vorab eine Sonderkuendigung erfolgen kann mit 3 monatige Frist (zur Wirksamkeit wird dann die Umzugsbescheinigung nachgereicht) oder aber die jetzige Praxis, dass die 3 monatige Kuendigungsfrist zum Monatsende erst ab Datum auf der Umzugsbescheinigung greift. Ein kleiner aber feiner Unterschied.

Gerne kannst Du den entsprechenden Absatz ja zitieren.
CE38
Giga-Genie
Giga-Genie
Hier ist der juristische Streit gut dargestellt:

https://www.heise.de/newsticker/meldung/Internet-oder-Kabelanschluss-Kein-Sonderkuendigungsrecht-vor-dem-Umzug-3946339.html

Nach den Entscheidungen der Oberlandesgerichte ist die Sonderkuendigung erst nach dem Umzug die von den Providern genutzte Praxis. Ob die OLG-Entscheidungen Bestand haben, hängt von evtl. Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs ab.
Gelöschter User
Nicht anwendbar
Gehen wir mal praxisorientiert vor (Von wegen Umzug in nicht versorgtes Gebiet gibt es mit Vodafone nicht mehr)

- ich ziehe zum Nachbarn schräg gegenüber um (kein HÜP=nicht versorgtes Gebiet)
- ich ziehe zum Nachbarn 2 Häuser weiter um (Hüp vorhanden, aber keine Genehmigung.
- ich ziehe im Haus um (technisch nicht sinnvoll machbar)

Wie lange muss ich zusehen, bis es klar ist, dass ich nicht mehr beliefert werden kann?
Die Kommunikation von UM ist ja deutlich verbesserungsfähig.

Kann ich eigentlich gezwungen werden, von Kabel auf DSL zu wechseln? (Vodafone läßt Grüßen)
Hemapri
Host-Legende
Host-Legende
Wir sind aber nicht bei Vodafone. Sollte das in ein paar Monaten mal anders werden, gibt es gewiss entsprechende Regelungen. Übrigends keine Sonderkündigung durchführen, sondern einen Umzug melden und dabei das Datum und die Anschrift des nicht versorgten Objektes angeben.

MfG