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Lösung
05.05.2018 12:22 - bearbeitet 05.05.2018 12:36
Sehr geehrtes Vodafone Team,
ich will eine Sonderkündigung einreichen, aufgrund nicht erbrachter Leistungen seitens Vodafone.
Zur Situation:
Mitte (Juli) 2017 habe ich einen 200/10 Kable-Internet-Vertrag bei Vodafone Deutschland abgeschlossen. Die vertraglich zugesicherte Leistung von mind. 120Mbit (Down) wird in den seltensten Fällen erreicht. Lediglich zu Uhrzeiten, in denen man als Arbeitnehmer mit normalen Arbeitszeiten nicht zuhause ist oder schläft.
Teilweise falle ich auf unter 10mbit, was dazu führt das Netflix, SkyGo und sämtliche Streamingdienste nicht nutzbar sind. Zudem ist Spielen am PC oder Playstation im Netzwerk aufgrund der instabilen Verbindung katastrophal und teilweise gar nicht möglich. Anhand der eigenen täglichen Messungen mit eurem Tool (http://speedcheck.vodafone.de/) über einen längeren Zeitraum ist klar und deutlich zu erkennen, dass das Netz ab 18:00Uhr bis 0:00Uhr kontinuierlich schlechter wird, bis zum „Totalausfall“… 5Mbit, sind in keinem Fall tragbar im 21. Jahrhundert!
Die Messungen wurden unter folgenden Bedingungen durchgeführt:
Ich habe mich bereits letztes Jahr über die Hotline mit Vodafone in Verbindung gesetzt, wo ich letztendlich damit vertröstet wurde, das die Leitung durchgemessen wird. Ich habe AUSDRÜCKLICH darauf hingewiesen das es sich aller Wahrscheinlichkeit nach nicht um eine Störung, sondern um eine Überlastung des Netzes zur Primetime handelt. Allerdings scheint das Euren Kollegen egal gewesen zu sein, wodurch die Messung für die angebliche „Störung“ um 2:00Uhr Morgens stattfand mit dem Ergebnis das keinerlei Störungen vorliegen. Welch Wunder! (Auftrag 009-1549423/17)
Ich habe bis zum heutigen Tag auf eine Entlastung bzw. eine Verbesserung/Ausbau des Netzes gewartet um Vodafone eine Chance zu geben. Leider ohne Erfolg.
Ein weiteres Jahr (wie vertraglich vorgesehen) schließe ich unter den genannten Umständen aus, weshalb ich eine Sonderkündigung einreichen will. Ich will wissen, an wen ich mich im Falle einer Sonderkündigung wenden muss und was ich dafür benötige. Ich will KEINE Gutschriften, noch irgendwelche Angebote oder Sondertarife als Ausgleich, sondern Kündigen und nichts Anderes. Im Anhang findet Ihr Screenshots mit den Codes der durchgeführten Messungen, wie auch den Daten und Diagnosebericht vom Router.
Gruß Max
am 05.05.2018 13:45
05.05.2018 14:21 - bearbeitet 05.05.2018 14:31
Anscheinend ist es nicht möglich eine Antwort zu bekommen, stattdessen kommen Gegenfragen die in diesem Forum ständig wieder auftauchen und jedes mal am Ende das selbe Ergebnis steht, das eine Lösung in den Gesetzten Fristen nicht möglich ist.
Ich habe aus Gutmütigkeit gewartet und nur einen Anruf getätigt da ja keine Störung laut Vodafone vorliegt, und dies ist schriftlich belegt! Von mir aus werde ich auch eine Frist von 4 Wochen setzen, was nichts am Sachverhalt ändern wird.
Zum Thema Sonderkündigung: Wie die Begrifflichkeit ausgelegt wird ist gleichgültig, da es um den Sachverhalt geht und hier geht es darum das nachweislich (siehe Anhang vom 1. Beitrag) seitens Vodafone die im Vertrag festgelegten Geschwindigkeiten nicht erbracht werden.
Ich habe hier nach dem Vorgehen für eine vorzeitige Kündigung des Vertrags gefragt und nichts anderes! Und darauf hätte ich gerne eine Antwort.
am 05.05.2018 14:25
Eine Rechtsberatung wird es hier nicht geben. Diese Frage beantwortet dir dein Anwalt des Vertrauens!
05.05.2018 14:28 - bearbeitet 05.05.2018 14:32
Rechtsberatung? Ihr seit wirklich hilfsbereit! Dann werde ich wohl den Anwalt einschalten, wenn das der einzige Weg ist bei Vodafone 🙂 Ich hab alles schwarz auf weiss und danke für Nichts.
Kann geschlossen werden!
am 05.05.2018 14:32
Auf Wunsch des TE, ist hier zu!
05.05.2018 14:51 - bearbeitet 05.05.2018 14:52
Ich will doch noch etwas dazu sagen .
Ich Weiß nicht, warum hier immer wieder zu Lesen ist, es gäbe keine Sonderkündigung .Natürlich gibt es dieses Rechtsinstrument. Jede Kündigung die nicht so erfolgt wie vertraglich festgelegt, ist eine ausserordentliche bzw. fristlose oder eben Sonderkündigung . Das Recht dazu kann sich entweder aus dem Gesetz ergeben (z.b. die Paragrafen 314, 626 BGB oder 46 Abs. 3 TKG ) oder aus dem Vertrag selbst.