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Lösung
am 09.01.2020 19:38
ich bin am 01.12.19 umgezogen in ein Haus, wo kein Unitymedia angeboten wird. Die Kündigung Bzw. Den Umzug habe ich am 07.11 gemeldet und auch eine Bestätigung erhalten, dass UM eine Meldebescheinigung benötigt. Die Bescheinigung konnte natürlich erst Anfang Dezember einreichen. Ausgerechnet wurde nun als Frist der 31.03.2020.
Auf Nachfrage bekam ich die Antwort, dass die Frist 3 Monate ab Monatsende und mit Beginn meiner ersten Mitteilung, frühestens mit dem Tag meines Umzugs beträgt.
Meine erste Mitteilung war doch im November und mein Umzug im Dezember und die Bescheinigung bekomm ich doch auch erst nach dem Umzug. Ich versteh einfach nicht wieso ich 4 Monate bezahlen soll?
Kann mir das bitte jemand erklären oder ist es falsch berechnet?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 09.01.2020 22:31
am 09.01.2020 20:41
Ist nicht Falsch berechnet.
3 Monat Frühestens ab Umzugsdatum -> Wärst du am 30.11.2019 Umgezogen wäre es der 29.02.2020.
01.01.2020 - 1 Monat 01.02.2020 2 M. 01.03.2020 3 Monat zum Monats ende.
am 09.01.2020 21:14
am 09.01.2020 21:33
Es ist so, wie es oben beschrieben ist - Natürlich kann der Mitarbeiter auf den einen Tag verzichten dann wäre die Frist bis zum 28.02.2020. Wenn es hart auf hart kommt liegt UM hier aber im Recht wenn der Kunde am 01. Umzieht sind es so gesehen sogar 4 Monate.
Wenn ich am 15. des Monats Umziehe, kann doch auf der Meldebescheinigung nicht der 1. des Monats stehen?
Plumper:
Das sehe ich nicht so.Maßgeblich ist die Meldung am neuen Ort und die wird immer zum Monatsersten gesetzt.Irgendwo gibt es hier zu diesem Thema einen Artikel oder so. Leider komme ich mit diesem System nicht zurecht.Oder frage doch einfach die Bundesnetzagentur.
am 09.01.2020 21:42
am 09.01.2020 22:02
Ich habe das gefunden, das ich gesucht hatte:
am 09.01.2020 22:02
Die Mitarbeiterin hat nur das Umgesetzt was gesetzlich Festgelegt ist auch wenn es nur 1 Tag drüber ist. Warum Claire das anders vor nen Jahr Kommuniziert hat keine Ahnung.
Plumper:
Ich habe das gefunden, das ich gesucht hatte:
am 09.01.2020 22:08
am 09.01.2020 22:13
nein ich bin kein Rechtsanwalt. =D
Gebe und doch mal bescheid, was die BZNA dazu sagt und schreib es hier einmal unter deinen Beitrag.
am 09.01.2020 22:31