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am 04.07.2019 12:51
Hallo an Alle,
ich muss meinen Fall jetzt leider hier schildern, da ich nach ca. 10 Anrufen und 15 verschiedenen Gesprächspartnern über die Hotline nicht mehr weiterkomme.
Ich bin im Mai umgezgogen und habe im Juni meinen Vertrag (Red Internet & Phone 50 Cable / Vodafone GigaTV Cable) gekündigt. Ich habe gekündigt mit Vermerk darauf, dass ohne großen Aufwand keine Bereitstellung an der neuen Wohnadresse erfolgen kann. Das Haus hat nur eine Sattelitenverkabelung. Ich habe ebenfalls darauf hingewiesen, dass ich der Eigentümer bin und einer Verlegung der Kabel / Durchbruch der Decken und Wände, nicht zustimme. Somit sollte der Vertrag nach TKG mit 3 Monaten kündbar sein.
Was ist dann geschehen:
- Erhalt einer Kündigungsbestätigung (allerdings zum Laufzeitende und nicht in 3 Monaten)
- Erhalt einer Bestätigung über meinem Umzugauftrag (diesen habe ich nie gestellt)
- Anruf der Subfirma um einen Termin mit dem Techniker zu vereinbaren welcher den Kabelanschluss schalten will (an dieser Stelle frage ich mich ob mein Schreiben überhaupt gelesen wurde)
- Nach weiteren 3 Gesprächen mit der Kündigungsabteilung wurde darauf bestanden, dass der Techniker den von mir geschilderten Sachverhalten prüfen muss (ok das kann ich nachvollziehen und habe einen Termin vereinbart)
- Der Techniker war vor Ort und hat festgestellt, dass der Durchbruch mehrerer Wänder und Decken notwendig wäre. Der Techniker hat Vermerkt, dass der Eigentümer (also ich) damit nicht einverstanden bin .
- Zwei Tage später erhalte ich eine neue Kündigungsbestätigung. Hier war ich voller Hoffnung. Doch die erneute Kündigungsbestätigung lautete wieder zum Vertragsende, ohne weiteren Kommentar oder ähnliches.
- Ich habe es nun nochmal bei der Hotline versucht, wurde 3 mal weitergeleitet, und am Schluss in der Widerrufsabteilung gelandet. Hier konnte mit leider auch nicht abschließend geholfen werden und darum bin ich nun mit meinem Latein am Ende und melde mich hier.
Ist meine Annahme denn korrekt, dass ich mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten laut TKG aus dem Vertrag rauskomme, sofern die Leistung nicht ohne großen Aufwand und Kosten zur Verfügung gestellt werden kann? Oder habe ich hier falsche Informationen?
Mit besten Grüßen
Florian
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 04.07.2019 15:22
@FlorianB25 schrieb:
Wenn ich nun also einen Nachweis der Hausverwaltung bringe, dass Änderungen im Gemeinschaftseigentum nicht erlaubt sind, dann greift §46 TKG? und der Vertrag könnte in diesem Fall mit 3 Monaten aufgelöst werden?
Ah, so sieht die Sache natürlich anders aus.... Wenn die Hausverwaltung die Arbeiten untersagt, dann ist eine Verfügbarkeit nicht gegeben. In dem Fall würde ich mir von der Hausverwaltung schriftlich bestätigen lassen, dass die Arbeiten am Gemeinschaftseigentum nicht gestattet werden. Ich weiß nicht, ob das bisher so klar wurde. Falls nicht, verstehe ich aber warum der Kündigung bisher nicht entsprochen wurde.
Bitte reiche die Bestätigung der Hausverwaltung zusammen mit einem Schreiben, in dem du dich auf deine bisherige Kündigung beziehst, schriftlich ein, gern auch über das Kontaktformular
am 04.07.2019 14:32
@FlorianB25 schrieb:
Ist meine Annahme denn korrekt, dass ich mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten laut TKG aus dem Vertrag rauskomme, sofern die Leistung nicht ohne großen Aufwand und Kosten zur Verfügung gestellt werden kann? Oder habe ich hier falsche Informationen?
Hallo @FlorianB25 ,
ein außerordentliches Kündigungsrecht nach §46 TKG kommt bei Nichtverfügbarkeit zum tragen. Das wäre dann der Fall, wenn die Leistung an der neuen Anschrift grundsätzlich nicht angeboten werden kann oder nicht umgesetzt werden darf. Da du selbst Eigentümer bist, entscheidest du, ob du den angebotenen Umzug annimmst oder nicht. Es gibt ja keinen Dritten, der dir diesen Umbau verbietet oder verbieten darf. Und damit ist das kein Fall für §46 TKG.
Keine Frage, der Aufwand wäre immens. Und wenn ich in der Situation wäre, würde ich mir auch gut überlegen, ob ich solche Umbaumaßnahmen wollen würde. Aber das ist Privatsache und nicht Angelegenheit des Anbieters. Von daher gilt: Verträge sind einzuhalten.
Liebe Grüße, Ines
am 04.07.2019 14:53
Hallo Ines,
vielen Dank für deine Antwort, jetzt wird es mir zum Teil verständlicher. Das heisst ich habe das ganze vermutlich in meiner Kündigung falsch formuliert.
Es handelt sich bei dem Gebäude um ein Haus mit 6 Wohnungen, Eigentümer bin ich natürlich nur von einer der Wohnungen. Es müsste also nicht nur in meiner Wohnung sondern auch im Keller, im Hausgang etc. also im Gemeinschaftseigentum gebohrt werden.
Wenn ich nun also einen Nachweis der Hausverwaltung bringe, dass Änderungen im Gemeinschaftseigentum nicht erlaubt sind, dann greift §46 TKG? und der Vertrag könnte in diesem Fall mit 3 Monaten aufgelöst werden?
Ich hoffe nur ich finde dann auch direkt den richtigen Ansprechpartner bei Vodafone ohne dass ich mich wieder durch 10 Abteilungen telefonieren muss :-).
Viele Grüße,
Florian
am 04.07.2019 15:22
@FlorianB25 schrieb:
Wenn ich nun also einen Nachweis der Hausverwaltung bringe, dass Änderungen im Gemeinschaftseigentum nicht erlaubt sind, dann greift §46 TKG? und der Vertrag könnte in diesem Fall mit 3 Monaten aufgelöst werden?
Ah, so sieht die Sache natürlich anders aus.... Wenn die Hausverwaltung die Arbeiten untersagt, dann ist eine Verfügbarkeit nicht gegeben. In dem Fall würde ich mir von der Hausverwaltung schriftlich bestätigen lassen, dass die Arbeiten am Gemeinschaftseigentum nicht gestattet werden. Ich weiß nicht, ob das bisher so klar wurde. Falls nicht, verstehe ich aber warum der Kündigung bisher nicht entsprochen wurde.
Bitte reiche die Bestätigung der Hausverwaltung zusammen mit einem Schreiben, in dem du dich auf deine bisherige Kündigung beziehst, schriftlich ein, gern auch über das Kontaktformular
am 04.07.2019 15:52
Hallo Ines, @Ines75
erneut vielen Dank für deine Antwort.
Ja, ich gebe dir Recht. Es kann sein das dieser Fakt bisher noch nicht so klar wurde.
Ich war bisher immer der Annahme das meine Ablehnung reicht, durch deine erste Antwort wurde mir jedoch klar, dass dies nicht der Fall ist.
Ich werde mir ein Schreiben der Hausverwaltung besorgen (diese sind leider sehr langsam) und werde anschließend das Schreiben der Hausverwaltung und ein Schreiben von mir über das Kontaktformular übermitteln.
Eine abschließende Frage:
Wenn die Kündigung auf 3 Monate reduziert wird, nehme ich an, die 3 Monate laufen ab meiner erst eingereichten Kündigung also (Juni 19). Wie gesagt die Hausverwaltung ist leider nicht sehr schnell und ich gehe davon aus, dass das mit ca. 4 Wochen dauern wird.
Viele Grüße,
Florian
am 04.07.2019 17:35
@FlorianB25 schrieb:
Eine abschließende Frage:
Wenn die Kündigung auf 3 Monate reduziert wird, nehme ich an, die 3 Monate laufen ab meiner erst eingereichten Kündigung also (Juni 19).
Genau so sollte es sein! Deshalb auch bitte unbedingt auf die im Juni gesendete Kündigung hinweisen. Nicht, dass jemand das Datum deiner zukünftigen Meldung als Kündigungseingang ansieht.
Da du den Beitrag als gelöst markiert hast, schließe ich hinter uns ab 🙂