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Antwort
Lösung
am 04.08.2018 17:40
Hi,
ich bin umgezogen und in der neuen Wohnung gibt es eine Gemeinschaftsantenne für den TV-Empfang, für die ich über die Mietnebenkosten mitbezahle. Aus der alten Wohnung habe ich noch einen Kabel-TV-Vertrag, den ich in der neuen Wohnung zwar nutzen kann, aber aufgrund der doppelten Kosten nicht nutzen möchte.
Gibt es für so einen Fall ein Sonderkündigungsrecht / eine Kulanzregelung seitens Vodafone?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 04.08.2018 20:23
Hallo @fugu_fish,
was verstehst du unter Gemeinschaftsantenne? Ist das ein Kabelanschluss der über die Nebenkosten läuft oder irgend etwas anderes?
Sollte es ein Kabelanschluss sein, dann kann dein bisheriger Kabelanschluss gekündigt werden. Solltest du jedoch extra Pakete (Premium oder Recorder) mit abgeschlossen haben, würden diese bestehen bleiben. Verfügbarkeit wäre ja gegeben. Die müsstest du dann regulär kündigen.
Ist die Gemeinschaftsantenne kein Kabelanschluss, dann wäre eine vorzeitige Kündigung nur möglich, wenn auch kein Kabelanschluss verfügbar wäre. Andernfalls würde dein Anschluss mit umziehen und könnte regulär gekündigt werden.
am 04.08.2018 18:09
am 04.08.2018 20:18
@fugu_fish Was sind es denn für Verträge? Den TV-connect, also die reine Anschlußgebühr als solche, musst du nicht doppelt bezahlen. Zusätzliche TV-Pakete schon, aber die sind ja auch nicht doppelt vorhanden.
@DreiViertelFlo Den zweiten Vertrag hat er sich doch nicht geholt, der war doch schon da, als der TE einzog und er hatte keinerlei Einfluß darauf. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es bei irgendeinem Vermieter möglich sein sollte zu sagen "Ich nehme die Wohnung gern, aber die Gebühr für die TV-Kosten will ich nichz zahlen. Bringe nämlich meinen eigenen Vertrag mit".
am 04.08.2018 20:23
Hallo @fugu_fish,
was verstehst du unter Gemeinschaftsantenne? Ist das ein Kabelanschluss der über die Nebenkosten läuft oder irgend etwas anderes?
Sollte es ein Kabelanschluss sein, dann kann dein bisheriger Kabelanschluss gekündigt werden. Solltest du jedoch extra Pakete (Premium oder Recorder) mit abgeschlossen haben, würden diese bestehen bleiben. Verfügbarkeit wäre ja gegeben. Die müsstest du dann regulär kündigen.
Ist die Gemeinschaftsantenne kein Kabelanschluss, dann wäre eine vorzeitige Kündigung nur möglich, wenn auch kein Kabelanschluss verfügbar wäre. Andernfalls würde dein Anschluss mit umziehen und könnte regulär gekündigt werden.
am 05.08.2018 17:24
Hi @Ines75, Hi @Gelöschter User
es ist eine DVB-T-Antenne vorhanden, die von allen Mietern im Haus genutzt werden kann. Diese Möglichkeit lässt sich der Vermieter bezahlen und ist (wie @Gelöschter User angemerkt hat) nicht optional.
In der Wohnung ist ein Kabelanschluss verfügbar und meinen vorherigen Kabel-Internet-Vertrag habe ich auch mitgenommen und nutze ich auch weiterhin. Problem ist jetzt nur, dass ich auch einen Kabel-TV-Vertrag mitgenommen habe (TV Komfort HD Kabel um genau zu sein) und somit doppelt für TV bezahle.
Falls ich dich korrekt verstanden habe gilt der folgende Absatz:
"Ist die Gemeinschaftsantenne kein Kabelanschluss, dann wäre eine vorzeitige Kündigung nur möglich, wenn auch kein Kabelanschluss verfügbar wäre. Andernfalls würde dein Anschluss mit umziehen und könnte regulär gekündigt werden. "
Heißt also, dass ich den Kabelvertrag regulär kündigen muss, da Vodafone liefern könnte bzw. es ja auch tut und ich es nur nicht nutze. Habe ich das so korrekt verstanden?
am 05.08.2018 17:41
am 06.08.2018 15:03
Hallo fugu_fish,
Ines75 Ihrer Antwort kann ich nichts hinzufügen. Hast Du weitere Fragen?
Beste Grüße
Tina
am 07.08.2018 11:26
am 07.08.2018 15:16
Hallo fugu_fish,
dann mach ich hier ein Schloss dran.
Beste Grüße
Tina