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am 08.04.2020 17:32 - zuletzt bearbeitet am 08.04.2020 18:01 von Gelöschter User
Hallo liebe Community,
leider weis ich nicht weiter. Ich besitze einen Kabelvertrag (200) doch leider habe ich dauerhafte
Propleme damit (zuerst geringe Download-Rate und jetzt seit geraumer Zeit niedrige Download-Rate plus extrem erhöter Ping(400+). Diese Propleme bestehen seit über einem Jahr. Nach mehrmaligen Meldungen/Nachrichten
mit der Bitte um nachbesserung ist leider nichts passiert. Am 26.03.2020 habe ich meine Sonderkündigung mit sofortiger Wirkung versendet und diese ging am 27.03.2020 bei Vodafone ein. Daraufhin wurde mein Vertrag zum 07.03.2021,(!) gekündigt. Nach wiederholtem Anrufen wurde mir zugesichert sich innerhalb der nächsten 2-3 Tagen zu kümmern. Bis zum heutigen Tag erhielt ich keinerlei Information darüber, was den Status meinem Anliegen betrifft. Darauf hin rief ich heute erneut an, worauf mir eine Dame am Telefon sagte: " Sie ist nicht zuständig" und legte einfach auf. Vieleicht kann mir jemand weiterhelfen, der damit schon Erfahrungen gemacht hat.
MfG
Edit: @Schneewitchen5 Beitrag nach Intenet, Telefon & TV über Kabel verschoben.
am 08.04.2020 18:23
"Nach mehrmaligen Meldungen/Nachrichten
mit der Bitte um nachbesserung ist leider nichts passiert. "
Keine Rückmeldung woran es liegt ? - oder Techniker geschickt worden ?
Fristlose Sonderkündigungen werden als normale abgewickelt weil eine Fristsetzung von min. 14 Tagen gefehlt hat.
Und auch sonst wird die von der normalen Kundenbetreuung zum regulären Ende bestätigt.
Alles andere regelt das Beschwerdemanagement.
am 08.04.2020 20:47
Davon abgesehen: Sollte es in der Vergangenheit Gutschriften gegeben haben, so kann jetzt nicht einfach eine Sonderkündigung ausgesprochen werden. In dem Fall hat man erst einmal -gegen die Gutschrift- den nicht vertragsgemäßen Zustand akzeptiert.
Und wie @MasterScorpion schon schrieb: Ohne Fristsetzung wird das nichts - diese muss auch angemessen sein -UND- man muss bei der etwaigen Störungsbeseitigung auch mithelfen, d.h. Technikertermine akzeptieren und das Leihgerät anschließen. Denn ohne solche Mitwirkung bei der Störungsfindung und -beseitigung ist die fristlose Kündigung ebenfalls hinfällig...
Und zu guter Letzt: Sollte das Problem nicht durch die Leitung selbst, sondern durch Endgeräte des Kunden verursacht sein, dann ist die fristlose Kündigung ebenfalls hinfällig.
am 08.04.2020 20:56
@MasterScorpion schrieb:Fristlose Sonderkündigungen werden als normale abgewickelt weil eine Fristsetzung von min. 14 Tagen gefehlt hat.
Das mit der Fristsetzung ist so eine Sache. Die 14 Tage sind ja nur ein Richtwert, denn das steht so nirgendwo.
Dann gibt es durchaus Fälle, wo eine Fristsetzung nicht erforderlich ist. Ob ein solcher Fall vorliegt, entscheidet aber nicht der Kündigungsempfänger, sondern allenfalls ein Gericht.
Und eine Kündigung ist wirksam mit Zugang. Sie muss weder bestätigt werden, noch kann sie "verweigert" werden. Allerdings besteht halt für den Kündigenden die Gefahr, dass ein Gericht die Kündigung für nicht rechtmäßig ansieht. Und das hat dann natürlich Folgen.
am 11.04.2020 14:38
Hi Schneewitchen5,
ich schaue mir das gerne mal im System an. Sende mir dazu Deine Kundendaten (Name, Anschrift, Kundennummer, Geburtstag) in einer privaten Nachricht und gib dann hier Bescheid, dass Du die Daten übermittelt hast.
VG Wallace
am 11.04.2020 17:02
"Die 14 Tage sind ja nur ein Richtwert,"
Reicht für mich.
Ich bin nicht bereit den Tango persönlich mit zu tanzen wenn es nach hinten losgeht - du ?
Weil zukuggen aus der Ferne wie jemand ins Messer jumped kann ich auch.
am 11.04.2020 20:51
@MasterScorpion Da hast du schon recht, ich wollte halt darauf hinweisen, dass diese 14 Tage kein vorgegebener Wert sind. Wenn eine Fristsetzung erforderlich ist, wird das Gericht prüfen, ob die gesetzte Frist "angemessen" ist. Und das hängt wiederum von der Art der Vertragsstörung ab.
am 12.04.2020 11:01
Sind wir wohl wieder geistig leicht aneiander vorbeigesurft
am 12.04.2020 14:31
Kein Problem - man kann ja miteinander reden.