1

Frage

2

Antwort

3

Lösung

Sonderkündigug von Red Internet & phone 100 Cable bei Umzug
Casassandra
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Hallo,

ich hab jetzt, trotz intensiver Recherche, Fragen zur Kündigung bei Umzug.

Ich ziehe innerhalb Deutschland um und bräuchte aber theoretisch am neuen Wohnort eine neue Nummer und einen neuen Anschluß. In der neuen Wohnung gibt es aber keinen eigenen Telefon- und Fernsehanschluß, da die Wohnung nur ein Teil einer vorher größeren Wohnung ist.Es wurden Trockenbauwände eingezogen um eine eigene kleine Wohnung zu schaffen. In meiner Wohnung sind für Telefon, Internet und Fernsehen auch keine Leitungen verlegt. Will ich auch gar nicht. Mir reicht mein Handy.

So, nun meine Fragen:

Kann ich vorzeitig Kündigen ohne Ausgleichszahlungen zu riskieren? Die drei Monate wären nicht schön, aber akzeptabel.

Wie kündige ich online? Muss ich da den Umzugsservice nutzen? Und wenn ja, was muss ich da angeben? Ich will ja kein Produkt mit umziehen.

 

Über hilfreiche Antworten zu meinen Fragen würde ich mich sehr freuen.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Cassandra

 

 

4 Antworten 4
MasterScorpion
SuperUser
SuperUser

Umzugsservice nutzen - VF stellt die nicht Versorgbarkeit fest - automatische Kündiung nach TKG (3Monatsfrist)

Das is der reguläre Ablauf.

Das in der "abgetrennten" Wohnung kein Anschluss vorhanden ist wurde evtl irgendwo festgehalten. 

Danke MasterScorp198 für deine Antwort. Leider ist die Abtrennung nirgends festgehalten. Die Abtrennung wurde vor Jahren vom Vermieter durchgeführt, als er die Wohnug noch selbst bewohnt hatte.

 

Eine Frage bleibt bei mir aber noch. Im Umzugsserrvic wird nach den Produkten gefragt, die mit umgezogen werden sollen. Wenn ich das angeklickt lasse kommmt ein kostenpflichtiger Auftrag raus. Das möchte ich nicht. Klicke ich es nicht an kann ich die Nachricht nicht abschicken.

Was muss ich tun?

Gelöschter User
Nicht anwendbar

Hallo @Casassandra,

 

zunächst mal wäre interessant, ob es tatsächlich eine eigene "Wohnung" ist oder um untervermietete Wohnräume.

Eine Wohnung hat nach meinem Verständnis eine eigene "Wohnungseingangstür".

Wohnst du zur Untermiete, ist die Erlaubnis des Hauptmieters erforderlich.

Ist denn Kabel an der neuen Anschrift grundsätzlich vorhanden? Wird es in der "übergeordneten" Wohnung auch verwendet?

Grundsätzlich gilt: Ist an der neuen Anschrift das Produkt identisch realisierbar wie an der alten Anschrift, zieht der Vertrag mit um. Ob du es willst oder brauchst, ist nicht von Beudutung. Auch eine fehlende Verkabelung ist kein Hinderungsgrund.

Aber wie gesagt, genaueres kann erst gesagt werden wenn man die ganzen Fakten kennt.

Hallo El_Cid,

bitte entschuldige meine verspätete Antwort. Ist im uMzug immer etwas stressig 😉

Also, es handelt sich um eine eigen auttarke Wohnung mit eigener abschließbarer Wohnnungstür. Ich habe kein Untermietverhältnis, sondern einen ganz normalen Mietvertrag. Für das Verlegen von Kabeln bräuchte ich mit Sicherheit die Erlaubnis des Vermieters. dann müsste ich ja auch einen neuen Anschluß legen lassen, der sich irgendwo im Keller befindet. ich weiß auch nicht, ob man da überhaupt noch einen weiteren Anschluß machen kann.

Grundsätzlich ist ein Kabelanschluss im Haus vorhanden, der aber von der Telekom bedient und von einem anderen Mieter benutzt wird. Dieser Anschluß befindet sich in der, nicht wirklich, "übergeordenten"/ anderen Wohnung.

Ich hoffe, ich konnte damit deine Frage nach den Fakten beantworten.