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Antwort
Lösung
am 21.06.2018 10:13
am 21.06.2018 10:38
https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__46.html
Zitat aus Absatz 8:
"...Der Anbieter kann ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug entstandenen Aufwand verlangen, das jedoch nicht höher sein darf als das für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehene Entgelt..."
Die Berechnung einer Anschlussgebühr/Umzugspauschale ist berechtigt.
Auch die Berechnung der 3 Monate ist berechtigt, siehe TKG.
Ob es zu einer Falschberatung kam, kann dir hier auch keiner sagen. War ja niemand dabei.
am 21.06.2018 14:22
Hallo Jowie,
bei einem Umzug greift nun mal das TKG. Daran können wir nichts ändern. Es gibt da auch keine anderen Möglichkeiten um den Vertrag früher zu beenden.
Grüße
Thomas