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am 03.08.2018 11:01
Hallo liebe Community,
ich ziehe im September um und an der neuen Adresse wird nur über Vodafone Kabel ein Internetanschluss angeboten. Den Preis finde ich sehr fair, daher würde ich den Vertrag gerne abschließen.
Allerdings habe ich SCHUFA-Einträge (keine Schulden bei Vodafone!), daher frage ich mich, ob ich überhaupt einen Vertrag bekomme. Gerne gegen Kaution als Sicherheitsleistung.
Wenn nein, gibt es irgendwelche anderen Möglichkeiten ein Internetanschluss zu bekommen? Beispielsweise über ein Prepaid-Model?
Bzw. wenn Vodafone der einzige Anbieter an meinem Standort ist, fällt das dann nicht unter die Grundversorgungspflicht, ähnlich wie beim Strom? Internet zählt ja als Grundbedürfnis inzwischen.
Meine zweite Frage wäre: Wenn ich jetzt einen Vertrag online abschließen, datiert auf den 06.09.2018 - wann wird die einmalige Gebühr dann abgezogen - nach Abschluss des Vertrages oder nach der Bereitstellung?
Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe.
Grüße, Gürkchen
am 03.08.2018 11:16
Hallo!
VF prüft nicht nur die Schufa, sondern noch andere Auskunfteien. Zumindest die Grundversorgung dürftest Du bekommen. Kommt auch darauf an was in der Schufa steht, seit wann der Eintrag besteht und wie Du Dich seit dem letzten Eintrag verhalten hast.
Gruß, René
am 03.08.2018 12:37
Gibt es denn keine normale Telefonleitung in der Wohnung?
Soweit ich weiß gehört die Telefonleitung zur Grundversorgung. Diese legt ja die Telekom und man kann sich einen Anbieter aussuchen weil die Telekom die Leitung für Mitbewerber freigeben muss.
am 03.08.2018 12:55
Lektüre zur "Grundversorgung" § 78 ff TKG zu beachten ist der § 86 TKG.
Wichtig evtl. auch, dass der Vermieter nicht verpflichtet ist, Leitungen in die Wohnungen verlegen zu lassen. Seine Verpflichtung besteht darin, dafür zu sorgen, dass ein entsprechender Übergabepunkt vorhanden ist. Der Mieter hat allerdings einen Rechtsanspruch darauf, dass er auf eigene Kosten (oder eines Dritten) die entsprechenden Leitungen herstellt. Theoretisch hat der Vermieter aber einen Anspruch, dass der Mieter seiner Rückbaupflicht nachkommt. Allerdings ist das alles wohl eher theoretischer Natur und in der heutigen Zeit kein Problem mehr.
03.08.2018 13:07 - bearbeitet 03.08.2018 13:08
@Jojo111@ schrieb:Gibt es denn keine normale Telefonleitung in der Wohnung?
Soweit ich weiß gehört die Telefonleitung zur Grundversorgung.
Leider nicht mehr. Heutzutage genügt es die Teilnahme am Telekommunikationsverkehr zu ermöglichen. Das kann über VF-KDG erfolgen, oder auch über den lokalen Versorger, z.B. über das TK-Netz eines Energieversorgers. Die freie Wahl des Telekommunikations-Anbieters fällt damit weg. Ein Vermieter hat somit die Möglichkeit selber zu bestimmen welche Leitung in der Wohnung liegt. Der Mieter hat lediglich das Recht sich eine Telefonleitung von einen anderen Anbieter in die Wohnung legen zu lassen. Der Vermieter darf dem nicht grundsätzlich widersprechen, kann aber verlangen dass der Mieter die Leitung auf eigene Kosten legen lässt und bei Auszug auf eigene Kosten den Originalzustand wiederherstellt, also der Mieter bei Auszug die Leitung auf eigene Kosten zurückbauen lassen muss. Sollte durch das Verlegen neuer Leitungen die Bausubstanz beschädigt werden müssen könnte der Vermieter eventuell seine Zustimmung verweigern.
am 03.08.2018 14:29
Bei der Grundversorgung umfasst nur einen funktionalen Internetzugang. Funktionaler Internetzugang bedeutet, das dir auch eine 56k Modem Verbindung aureichen muss. 😉
Ich würde mir jetzt keinen Stress machen, bestelle deinen Anschluss, am besten nicht den größten und teuersten und warte ab was passiert. Sofern du nicht Zahlungsunfähig bist oder dir etwas in Verbindung mit Telekomunikationsunternehmen geleistet hast und nicht bei der Telekom z.B noch 10.000 Euro Forderung besteht kann es durchaus keine Probleme geben. Wenn deine Bestellung abgelehnt wird, dann wäre der beste Zeitpunkt sich noch einmal zu melden da man erst dann was machen kann, sofern es Möglichkeiten gibt.