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Antwort
Lösung
am 06.03.2019 12:54
Vor gut zwei Stunden landete folgende E-Mail in meinem Briefkasten:
„Lieber Herr (…),
Ihren Wunsch müssen wir leider ablehnen. Eine Rufnummernübertragung von einem auf einen anderen Kabelvertrag bieten wir nicht an. Sie können Rufnummern mitnehmen, wenn Sie von einem anderen Anbieter zu uns wechseln - oder von DSL auf Kabel.
Bitte haben Sie dafür Verständnis. Vielen Dank.
Wir wünschen Ihnen noch eine schöne Woche.“
Jetzt frage ich mich was das für ein Witz sein soll. Fasching ist vorbei. Haben wir heute schon den 1. April?
Ich hatte den bestehende Kombivertrag fristgerecht gekündigt um die Telefon- Internet- und TV-Versorgung neu zu gestaltet., Der TV-Vertrag lief schon seit 1989 und war in keiner Kundenkartei (wohl aber in der Buchhaltung) verzeichnet.
Der bisherige Vertrag war ein Privatkundenvertrag. Jetzt bin ich auf einen Geschäftskundenvertrag gewechselt, weil ich damit einen besseren Service erhalten soll (scheint aber nur in der Theorie so zu sein). Ob ich den TV-Vertrag erneuere war zunächst noch nicht sicher, der sollte aber in den nächsten Tagen neu aufgelegt werden.
Wegen der Rufnummernmitnahme hatte ich mich im Vorfeld erkundigt, bekam zunächst die Antwort, dass dies nicht möglich sei. Auf nochmalige Anfrage beim Geschäftskundenservice bekam ich dann die Auskunft, dass eine Rufnummernportierung sehr wohl möglich sei.
Die Rufnummer, um die es geht, ist noch eine alte 3-stellige Nummer. Der Hausanschluss ist seit 1965 unter dieser Nummer erreichbar.
Dass dies Rufnummer bestehen bleibt, ist deshalb Grundvoraussetzung für eine weitere Zusammenarbeit mit Kabel. Ich kann auch keinen plausiblen Grund erkennen, warum die Übertragung einer Rufnummer hausintern innerhalb der gleichen Versorgungstechnik (Kabel-Kabel) nicht möglich sein soll.
Ich bitte um Aufklärung.
Schöne Grüße
Franz
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 06.03.2019 13:59
am 06.03.2019 13:59
am 07.03.2019 11:45
Der Aussage von Vanguardboy ist nichts hinzuzufügen! Zur besseren Übersicht kommt hier ein Schloss vor!