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Antwort
Lösung
am 20.03.2020 13:01
Ich befinde mich in einer sehr schlechten Situation, was im Nachhinein gesehen ganz und gar meine Schuld ist.
Als ich vor einem Jahr aus meiner letzer Wohnung auszog, übernahm die einziehende Person den Kabelvertrag, und wir änderten den Namen und die Bankverbindung in MeinVodafone.
Ich habe nun eine Mandant von Waldorf&Frommer wegen einer Urheberrechtsverletzung, die diese Person gemacht hat.
Vodafone hat Waldorf&Frommer immer noch meinen Namen als Verantwortlicher mit meiner alten Adresse mitgeteilt. Irgendwie hat Waldorf&Frommer meine neue Adresse herausgefunden und mir den Brief auch dorthin geschickt.
Ist das richtig, die man immer Verantwortlich bist, obwohl die Kontaktname geändert war? Kann man etwas anderes tun, als Vodafone zu bitten, den Vertrag vollständig zu kündigen?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 20.03.2020 15:16
Einfach nur Kontaktdaten und Bankverbindung im Kundenportal ändern ist keine Vertragsübernahme.
Das geht nur über den Provider.
Und bei Kabelverträgen ist eine Übernahme nur im Ausnahmefall möglich.
Kündigen kannst du auch nur zum nächstmöglichen Termin.
Wenn an deiner aktuellen Adresse ein Kabelanschluß verfügbar ist, hättest du eine Umzugsmeldung machen müssen und der Vertrag wäre mit umgezogen. Bei Nichtverfügbarkeit an der neuen Adresse wäre eine Kündigung mit 3 Monaten Frist möglich gewesen.
Sowohl der Umzug bei Verfügbarkeit als auch die Kündigung wegen nicht Verfügbarkeit kann jetzt nachgeholt werden. Je nachdem, was zutrifft.
Was du aber auf jeden Fall brauchst, ist die Hardware von VF. Entweder zumr weiteren Verwendung oder weil sie zurück geschickt werden muss.
Was den Kontakt mit der Kanzlei angeht: ohne fachliche Hilfe kommst du aus der Geschichte wohl nicht mehr raus.
am 20.03.2020 15:16
Einfach nur Kontaktdaten und Bankverbindung im Kundenportal ändern ist keine Vertragsübernahme.
Das geht nur über den Provider.
Und bei Kabelverträgen ist eine Übernahme nur im Ausnahmefall möglich.
Kündigen kannst du auch nur zum nächstmöglichen Termin.
Wenn an deiner aktuellen Adresse ein Kabelanschluß verfügbar ist, hättest du eine Umzugsmeldung machen müssen und der Vertrag wäre mit umgezogen. Bei Nichtverfügbarkeit an der neuen Adresse wäre eine Kündigung mit 3 Monaten Frist möglich gewesen.
Sowohl der Umzug bei Verfügbarkeit als auch die Kündigung wegen nicht Verfügbarkeit kann jetzt nachgeholt werden. Je nachdem, was zutrifft.
Was du aber auf jeden Fall brauchst, ist die Hardware von VF. Entweder zumr weiteren Verwendung oder weil sie zurück geschickt werden muss.
Was den Kontakt mit der Kanzlei angeht: ohne fachliche Hilfe kommst du aus der Geschichte wohl nicht mehr raus.
20.03.2020 17:14 - bearbeitet 20.03.2020 17:15
@mason eine Übernahme ist nun ohne Probleme möglich, die forumalre bekommt man via kontatkformular.
Bis vor 1 Jahr war es noch nicht möglich richtig.
Ihr hattet eine Umzugsmeldung machen müssen, einfach die Daten ändern ist keine Übernahme
am 20.03.2020 19:19
Ich danke euch beide für den Rat.
Ich werde mit einem Anwalt sprechen, und höffentlich die Übernahme machen.