Frage
Antwort
Lösung
am 10.04.2020 17:35
Liebe Community,
sie haben mich aufgefordert, den nicht mehr benötigten Router, an Vodafone zurückzuschicken. Der Tarif wurde geändert, sie haben daraufhin einen neuen Router versendet.
Da es sich um eine Zweitwohnung in Schleswig-Holstein handelt und es zur Zeit nicht erlaubt ist, diese aufzusuchen, kann ich Ihrer Bitte zur Zeit nicht nachkommen. Ich würde mich freuen, wenn Sie die Rücksendung bis auf weiteres verschieben könnten.
Vielen Dank und viele Grüße!
am 10.04.2020 18:28
Wenn du eine zweitwohnug hast darfst da auch hin fahren. Belege haste ja dafür.
am 10.04.2020 19:22
@DreiViertelFlo schrieb:
Wenn du eine zweitwohnug hast darfst da auch hin fahren. Belege haste ja dafür.
Nein, nicht wenn der Erstwohnsitz und jetzige Aufenthaltsort @FamilieHo außerhalb von S-H liegt. Hier ein Zitat dazu:
"Einschränkungen bei Zweitwohnungen
Besitzer von Zweitwohnungen, die am 23. März bereits in Schleswig-Holstein waren, dürfen im Land bleiben. Neuanreisen sind seitdem ohne triftigen Grund nicht mehr erlaubt."
Quelle und kompletter Text: Siehe hier
Viele Grüße, Ines
am 10.04.2020 19:33
Liebe Ines,
genau so ist es, ich wohne in Niedersachsen und nutze die Wohnung in Schleswig-Holstein als Ferienwohnung. Ich habe zur Zeit keinen Zugriff auf den Router, kann ihn also nicht senden.
Wäre es möglich, den Router später zu senden?
Vielen Dank und viele Grüße
Dieter
am 10.04.2020 19:41
Also ich kann ohne Probleme nach Schleswig-Holstein fahren zum einkaufen und da auch spazieren gehen.
Meine Nachbarn haben auch ihren Campingplatz aufbauen dürfen.
Man muss nur wissen was man sagt. Das man da kein Urlaub macht.
am 10.04.2020 19:50
Ja, wenn man aus HH kommt, darf man ins Umland zum einkaufen oder spazieren gehen. Campingplatz aufbauen ist nicht erlaubt.
Wer erwischt wird, weil er keinen triftigen Grund hat, zahlt Strafe.
Die Inseln sind sind nur noch für Menschen zugänglich, die dort ihren Erstwohnsitz haben oder aus medizinischen Gründen dorthin müssen (z.B. Ärzte).
Im verlinkten Artikel steht auch das:
Vollständig geschlossen sind aktuell:
....
Ich denke, die Lösung sollte nicht sein, das Verbot mit Ausreden etc. zu umgehen.
am 10.04.2020 20:46
Da die Sache ja hier im Kabel-Bereich gepostet wurde:
Sofern der Kabelrouter verspätet zurückgeschickt wird, bekommst du dafür auch dein Geld zurück. Es kann jedoch sein, dass du dann erst einmal eine Rechnung für den nicht zurückgeschickten Router bekommst...
Davon abgesehen: Wo ist denn der neue Router geblieben? Oder hast du ihn dir an deine jetzige Anschrift zuschicken lassen? Im Zweifelsfall könntest du ja den Vertragswechsel ggfs. noch widerrufen, wodurch dann zwar der neue Router zurück muss, aber da du diesen ja bei dir hast, wäre es ja ein Einfaches, diesen zurückzuschicken. Sobald sich die Situation wieder beruhigt, kannst du den Tarifwechsel dann erneut anstoßen...
am 14.04.2020 14:41
Hallo FamilieHo,
wir haben die Rücksendefrist für alle unsere Kunden verlängert. Dazu solltest Du eigentlich eine Mail oder Post erhalten haben. Schau mal bitte im Kundenportal bei dem betroffenen Vertrag, ob dort dazu etwas hinterlegt ist.
Grüße
Thomas