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Lösung
am 16.04.2019 18:06
Wenn man mit Vodafone einen Kabel-Internetvertrag schließt akzeptiert man die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Vodafone. Diese sind Bestandteil eines rechtlich bindenden Vertrages für beide Parteien. Leider fällt es dem Kundenservice oder auch der Beschwerdeabteilung nicht leicht, diesen Umstand zu erkennen.
Laut den AGB hat man nach Punkt 10.1 b das Recht, sich bei einem Wechsel von einem anderen Anbieter bis zum "Schalttag" der Rufnummer jederzeit fristlos und ohne Angabe von Grunden oder Voraussetzungen vom Vertrag zu lösen. Das steht dort 1 zu 1. Und genau dies möchte ich tun. Mehr ist es einfach nicht.
Ich habe mein Anliegen also bereits mehrmals und ganz konkret bei Vodafone vorgetragen. Da ich in der oben beschriebenen Situation bin, möchte ich mich vom Vertrag lösen, da der Schalttag noch weit in der Zukunft liegt. Ich bat Vodafone mir meine Lösung vom Vertrag zu bestätigen. Meine Nachrichten blieben immer sehr lange unbeantwortet. Ohne Nachfragen und Fristsetzungen kann man dem Unternehmen vermutlich leider keinerlei Antwort enlocken.
Die dann jeweils nach einer Fristsetzung erhaltenen Antworten entsprachen jedoch immer der Form "Es gibt keinen Grund sich vom Vertrag zu lösen".
Nur ist es eben so, dass ich auch gar keinen Grund dazu brauche. Das ist eine einseitige Handlung, die ich lediglich von Vodafone bestätigt haben möchte. Und das Recht der lösung vom Vertrag wird mir ja laut AGB auch von Vodafone selbst gewährt.
Wo genau liegt das Problem? Wieso will Vodafone dies nicht verstehen?
Für mich wirkt das irgendwie sehr skuril...
am 16.04.2019 18:13
am 16.04.2019 18:15
Naja, das ist so eben einfach nicht richtig. Ließ doch bitte einfach mal den Punkt der Kabel-AGB's (10.1 b) den ich aufgeführt habe. Das ist sehr eindeutig.
16.04.2019 18:50 - bearbeitet 16.04.2019 18:52
Da steht wenn du die rufnummermitnahme vom anderen Anbieter beauftragst..
Sprich vor anschaltung kannst du den Vertrag beenden.
am 16.04.2019 19:15
am 16.04.2019 23:22
Ja, eine Rufnummernübernahme wurde natürlich beauftragt. Daher berufe ich mich ja auch auf genau diesen Punkt in den AGB.
...Und bis zum Schalttag sind es noch Monate, das stimmt. Einfach weil der Vertrag beim anderen Anbieter eben noch so lange läuft.
...Und natürlich versorgt mich mein bisheriger Anbieter noch bis dahin.
Aber das ist ja auch alles völlig egal. Laut AGB kann ich mich in dieser Situation einfach jederzeit vom Vertrag lösen...
am 17.04.2019 15:53
Hallo felix55,
Du wechselst von einem anderen Anbieter zu uns, richtig? Dann kannst Du unseren Tarif schon nutzen und bis zur Schaltung der Rufnummer kann der auch für maximal 12 Monate kostenfrei gestellt werden. Das nennt sich dann Restlaufzeitprogramm. Geht es jetzt genau darum oder habe ich etwas überlesen?
Grüße
Thomas
am 17.04.2019 16:41
am 17.04.2019 19:13
Hallo felix55,
also einmal das Restlaufzeitprogramm bitte. Das sollte möglich sein, aber ich muss das erst prüfen. Schick mir dazu bitte Deine Kundennummer, Namen, Geburtsdatum und Anschrift in einer PN. Melde Dich im Anschluss wieder hier im Beitrag.
Grüße
Thomas
am 17.04.2019 22:19