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Preiserhöhung nach 11 Monaten ?!?
Anonym63453
Youngster
Youngster
Ich habe am 01.12.2016 einen 3toplay Vertrag abgeschlossen, 24 Monate für 34 Euro/Monat, trotz dieses Abschlusses wurde mir der Preis letzten Märze bereits um 2,97 erhöht, eine Beschwerde wurde ignoriert. Jetzt nach 11 Monaten soll ich ab 01.02. wieder mehr bezahlen. Ist das rechtens ? Zudem wurde mir am Telefon erzählt ich hätte einen Uraltvertrag, komisch dass dieser mir aber Ende 2016 noch als supertoll angepriesen wurde. Kündigung läuft, habe aber nach 2 Wochen noch keine Kündigungsbestätigung erhalten, obwohl per Einschreiben verschickt. 
4 Antworten 4
CE38
Giga-Genie
Giga-Genie
Leider sind solche Preiserhöhungen lt. AGB korrekt. Bei Erhöhungen ueber 5% greift ein Sonderkuendigungsrecht. Sollte auf jeden Fall genutzt werden. Die Kundenrueckgewinnung ( aktiv anrufen) macht nach der Kuendigung bessere Angebote.

Solange sich die Mehrheit der Kunden diese ständigen Preiserhöhungen gefallen lassen, wird sich an der Unternehmenspolitik nichts aendern.

In Preisvergleichen auf 24 Monate verschafft sich das Unternehmen gute Plaetze, die dann aber durch die Erhoehungsrunden nicht eingehalten werden. Das ist fuer einen transparenten Wettbewerb hinderlich.

Ist vom Einschreiben der Rueckschein als Nachweis zurück ?
Anonym63453
Youngster
Youngster
ja, habe ich fast vermutet, in der AGB steht zwar das Preiserhöhungen nur einmal im Kalenderjahr erlaubt sind, aber halt Kalenderjahr und kein 12-Monatszeitraum. Das eine ist das Recht, das andere ist fairness und das Vertrauensverhältnis zum Anbieter. 


Die Beschwerdestelle wollte mir als "Entschuldigung" standardmäßig einen noch höheren Vertrag anbieten, hier wird nicht verstanden was der Bedarf des Kunden ist. 

Ich habe es leider ohne Rückschein geschickt, werde aber mal bei der Post nachhören. 

Gonzo-4
Datenguru
Datenguru
Hallo pw1406, wenn du die Kündigung per Einschreiben und ohne Rückschein versendet hast, da kannst du mit der Code-Nummer der auf deinem Nachweis Zettel den du von der Post erhalten hast eine Sendungsverfolgung durchführen und diese auch ausdrucken.
JakobUM
Digitalisierer
Digitalisierer

Hallo pw1406,


die Preiserhöhungen von Unitymedia an sich sind rechtlich einwandfrei. Aber war denn der 3Play-Vertrag, den du 2016 abgeschlossen hast, ein Neukundenvertrag? Wenn ja, dann würde ich das mit der Preiserhöhung vom letzten Jahr nochmal prüfen lassen, bestenfalls den Chat oder Facebook/Twitter (über UnitymediaHilfe).


Liebe Grüße Jakob