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am 07.01.2021 21:32
Hallo,
ich ziehe um und plane für die neue Wohnung einen Vertrag bei Vodafone über Check24 abschließen (zum 01.01.21). Ich habe in der alten Wohnung einen bestehenden DSL/Telefonievertrag bei dem Anbieter HTP, den ich bereits gekündigt habe, der aber noch bis zum 20.09.21 läuft.
Dazu habe ich folgende Fragen:
Muss ich den alten Anbieter zunächst in die neue Wohnung "umziehen", also dort Freischalten lassen, damit das Angebot der Freimonate über Vodafone greift? Ich würde mir die Anschlussgebühr des alten Anbieters natürlich gerne sparen, da ich in der neuen Wohnung ja eh Vodafone nutzen möchte. Meine Anschrift habe ich beim alten Anbieter bereits ändern lassen auf die neue Wohnung.
Muss ich meine Rufnummer zwingend mitnehmen (denn das kosten ja extra), um die Freimonate von Vodafone nutzen zu können?
Welche Belege braucht Vodafone damit die Freimonate gewährt werden?
Ich habe gelesen, dass die Freimonate nur auf ganze Monate angerechnet werden. Heißt das in meinem Fall, dass in für den September bereits den vollen Monatsbeitrag bei Vodafone bezahlen muss (der Alt-Vertrag läuft ja wie gesagt bis zum 20.09.21)?
Danke und viele Grüße
Carsten
am 07.01.2021 22:46
Du musst den alten Anbieter mit umziehen - ansonsten gibt's keine Freimonate.
Denn dann wäre es kein Anbieterwechsel an der gleichen Adresse mehr.
Und ja, die Rufnummer muss zwingend mitgenommen werden, damit es die Freimonate gibt.
Davon abgesehen:
Der alte Anschluss zieht mit um, wenn du umziehst - eine vorzeitige Kündigung käme nur in Frage, wenn der alte Anschluss an der neuen Adresse nicht geschalten werden kann. Wenn du also den alten Anschluss nicht an die neue Adresse umziehst, bezahlst du ihn bis zum bitteren Ende an der alten Adresse - und der Nachmieter "freut" sich ggfs. über eine belegte Leitung, aus deren Grund er keinen eigenen Anschluss abschließen kann.
Wenn du von der Grundgebührenbefreiung profitieren willst, musst du also erst einmal den alten Anschluss an die neue Adresse umziehen lassen (Umzugsgebühren Altanbieter) und dann einen Anbieterwechsel mit Rufnummernportierung bei VF beauftragen (Portierungsgebühren Altanbieter). Nur dann gibt's die Grundgebührenbefreiung bis zum letzten Tag des alten Anschlusses [nichts mit ganze Monate - das wird taggenau abgerechnet].
Alle Möglichkeiten, bei denen du dich um die Portierungs- oder Umzugsgebühren des Altanbieters drücken willst, funktionieren nicht, um die Grundgebührenbefreiung zu bekommen.
08.01.2021 09:13 - bearbeitet 08.01.2021 09:15
@reneromann schrieb:Du musst den alten Anbieter mit umziehen - ansonsten gibt's keine Freimonate.
Denn dann wäre es kein Anbieterwechsel an der gleichen Adresse mehr.
Und ja, die Rufnummer muss zwingend mitgenommen werden, damit es die Freimonate gibt.
Davon abgesehen:
Der alte Anschluss zieht mit um, wenn du umziehst - eine vorzeitige Kündigung käme nur in Frage, wenn der alte Anschluss an der neuen Adresse nicht geschalten werden kann. Wenn du also den alten Anschluss nicht an die neue Adresse umziehst, bezahlst du ihn bis zum bitteren Ende an der alten Adresse - und der Nachmieter "freut" sich ggfs. über eine belegte Leitung, aus deren Grund er keinen eigenen Anschluss abschließen kann.
Wenn du von der Grundgebührenbefreiung profitieren willst, musst du also erst einmal den alten Anschluss an die neue Adresse umziehen lassen (Umzugsgebühren Altanbieter) und dann einen Anbieterwechsel mit Rufnummernportierung bei VF beauftragen (Portierungsgebühren Altanbieter). Nur dann gibt's die Grundgebührenbefreiung bis zum letzten Tag des alten Anschlusses [nichts mit ganze Monate - das wird taggenau abgerechnet].
Alle Möglichkeiten, bei denen du dich um die Portierungs- oder Umzugsgebühren des Altanbieters drücken willst, funktionieren nicht, um die Grundgebührenbefreiung zu bekommen.
Hat sich das geändert seit 2016?
Denn da bin ich umgezogen und hatte in der alten Wohnung einen Vertrag bei der T-Com, den ich gekündigt hatte zum Laufzeitende ( also ca. 5 Monate Restlaufzeit) und in der neuen Wohnung einen Neu-Vertrag bei VF abgeschlossen, inklusive Rufnummernportierung aus dem Altvertrag der T-Com. Da habe ich die Freimonate bekommen bis zum Laufzeitende des T-Com Vertrags und anschließend die Neukundenkonditionen.
Der Altvertrag von T-Com ist nicht mit umgezogen und ich habe ihn an der alten Adresse einfach auslaufen lassen
08.01.2021 10:10 - bearbeitet 08.01.2021 10:21
Das Restlaufzeitprogramm funktioniert nur noch mit Portierung der alten Rufnummer vom Altanbieter, um ein Missbrauch des Programms auszuschließen.
Einen DSL-Port am alten Wohnort zu blockieren ist nicht die feine Art. Bitte immer auch an den Nachmieter denken. Grade in Zeiten von Home Office ist dies äusserst unfair.
Zur Raeumungspflicht einer Wohnung nach Mietende gehoert auch die Freigabe der Telekommunikationsleitungen. Der Vermieter kann Schadensersatz geltend machen, da der Nachmieter Anspruch auf eine freie Telekommunikationsleitungen in der Wohnung hat und gegenüber dem Vermieter eine Mietminderung bei "blockierter" Telekommunikationsleitung geltend machen kann.
am 08.01.2021 10:52
@CE38 schrieb:Das Restlaufzeitprogramm funktioniert nur noch mit Portierung der alten Rufnummer vom Altanbieter, um ein Missbrauch des Programms auszuschließen.
Einen DSL-Port am alten Wohnort zu blockieren ist nicht die feine Art. Bitte immer auch an den Nachmieter denken. Grade in Zeiten von Home Office ist dies äusserst unfair.
Zur Raeumungspflicht einer Wohnung nach Mietende gehoert auch die Freigabe der Telekommunikationsleitungen. Der Vermieter kann Schadensersatz geltend machen, da der Nachmieter Anspruch auf eine freie Telekommunikationsleitungen in der Wohnung hat und gegenüber dem Vermieter eine Mietminderung bei "blockierter" Telekommunikationsleitung geltend machen kann.
Zum einen wurde die Rufnummer portiert, habe ich ja auch geschrieben, also lag dort kein Missbrauch vor, zu den anderen Punkten hast du natürlich recht, aber zum Einen war zu dem Zeitpunkt noch nichts mit Homeoffice und zum Anderen war es egal, ob ich den Port blockiere oder freigebe, denn die Wohnung wurde nach meinem Auszug vom Vermieter saniert, also neue Fenster, Küche, Bad usw.. von daher nicht vermietet.
am 08.01.2021 15:16
Hi,
danke für eure Rückmeldungen.
Ich verstehe es also so:
Zunächst muss ich den alten Anbieter für die neue Wohnung freischalten (und gebe damit auch den DSL-Port der alten Wohnung frei) . Das mache ich dann zum Zeitpunkt des Wohnungswechsels (01.02.).
Dann schließe ich den Vertrag mit Vodafone ab und portiere die Rufnummer. Kann ich das dann direkt machen, wenn ich in der neuen Wohnung wohne, auch wenn der Vertrag des alten Anbieters ja noch bis zum 20.09. läuft? Dann würde ich also die Bereitstellungsgebühr an Vodafone zahlen und könnte ab - sagen wir - 01.03. die Leistungen von Vodafone beziehen, wobei ich aber zunächst noch die monatlichen Kosten an den alten Anbieter zahle und Vodafone mir bis zum 20.09. die Monatsgebühr erlässt, richtig?
Kann der alten Anbieter die Freischaltung durch Vodafone vor dem 20.09. blockieren, da ich ja noch bei ihm unter Vertrag bin?
Danke im Voraus!
am 09.01.2021 00:51
Erteile den DSL-Altanbieter den Umzugsauftrag. Nachdem in der neuen Wohnung der DSL-Vertrag funktionsfähig mit Rufnummer geschaltet ist, kannst du den Vodafone Cable Anschluss mit Anbieterwechsel in Auftrag geben. Solltest du in eine andere Stadt ziehen, bekommst du vom Altanbieter auch eine neue Rufnummer zugeteilt.
Der DSL Anbieter hat keinen Zugriff auf die Cable Technologie (andere Anschlussdose) und kann da auch nichts verzögern.
Wurde die Rufnummernportierung ueber das Anbieterwechselformular vom Altanbieter bestätigt (zum Vertragsende) wird von Vodafone das Restlaufzeitprogramm aktiviert und der Anschluss fuer die Restlaufzeit des Altvertrages kostenfrei gestellt.
Wird zum Vertragsende des DSL-Vertrages die Rufnummer auf den Cable-Anschluss portiert, startet die Berechnung mit den monatl. Tarifpreis.
am 15.01.2021 08:23
Hallo,
mir wurde zwar der Vodafone Cable Tarif auf Check24 & Co. angeboten, aber da ich einen DSL Anschluss habe, kann ich das Angebot mit den Freimonaten eh nicht nutzen, wie ich jetzt gelernt habe, da dies nur für Kabelnutzer gilt. Danke für eure Hinweise.
am 15.01.2021 09:40
Wie kommst du zu dieser Feststellung ? Als Nutzer mit einem DSL-Anschluss kann bei Umstieg auf Cable das Restlaufzeitprogramm genutzt werden. Voraussetzung ist die Rufnummernportierung.
Fuer Vodafone DSL gibt es dieses Restlaufzeitprogramm nicht.