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Lösung
am 03.03.2019 01:46
am 03.03.2019 07:20
am 03.03.2019 09:52
am 03.03.2019 13:21
am 03.03.2019 13:41
am 03.03.2019 14:06
am 03.03.2019 20:19
am 07.03.2019 14:09
Hi,
@ Hemapri: Der Vertrag beginnt IMMER mit Anschluss der Geräte, bzw. sobald der Auftrag zum Neuvertrag abgeschlossen ist.
Da Unitymedia über das Kabelnetz geht und nicht über die Telekom leitung können beide Verträge parallel zueinander laufen.
Unitymedia bucht dann im 1. Monat die einmaligen Kosten ab, wie AKtivierungsgebühren oder Lieferpauschale.
Generell bietet Unitymedia bis zu 12 Freimonate an, wenn noch ein anderer Vertrag besteht für Telefon. dazu benötigt Unitymedia entweder die Kündigungsbestätigung des Altanbieters oder einen Portierungsauftrag, sodass der Altanbieter selbst die Kündigung bestätigt.
Man kann während dieser Zeit beide Anschlüsse jedoch nutzen.
Es gibt auch keine Möglichkeit einen Auftrag für weiter in die Zukunft zu geben.
Wenn Ende November, der Auftrag aufgegeben wurde, und die Daten zur Vertragskündigung der Telekom nicht vorlagen, dann wird eine Berechnung der GRundgebühren stattgefunden haben, bzw. eine Nachberechnung vom Datum der Aktivierung an.
Daher meine Frage Frohnatur, hast du die Kündigungsbestätigung der Telekom auch umgehend an den Kundenservice geschickt? Wenn ja, dann kann nur der Kundenservice bei dem weiteren Vorgehen helfen.
Wenn nicht, dürfte es zu spät sein um den WEchslervorteil mit Freimonaten noch in Anspruch nehmen zu können. Sorry.
am 07.03.2019 21:14
@ Hemapri: Der Vertrag beginnt IMMER mit Anschluss der Geräte, bzw. sobald der Auftrag zum Neuvertrag abgeschlossen ist.
am 13.03.2019 15:31
Hallo Frohnatur,
Hemapri hat recht, ein Neuauftrag beginnt generell mit dem Anschluss der Hardware, spätestens aber am 10. Werktag nach Auftragsstellung. Einen Wunschtermin kann man meines Wissens nach bei Online-Bestellung sowohl über unsere Homepage, als auch über die von Check24 nicht ausmachen.
Liebe Grüße Jakob