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Frage

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Antwort

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Lösung

Muss man die erstmalige Rechnung unverzüglich bezahlen?
Nicht anwendbar

Hallo! Am Donnerstag kam der Router an und das Internet war benutzbar. Seit Freitag jedoch geht nichts mehr. Die erste Rechnung wurde zugegebenermaßen noch nicht beglichen, da ich selber nicht der Kontoinhaber bin. Auf dem mitgelieferten Brief bspw. steht, dass das WLAN voraussichtlich am 19.11.18 aktiviert wird. Jedoch ging es ja vorher auch schon. Daher frage ich mich, ob das ein Fehler war, und das WLAN sich am 19. selber freischaltet, oder ob es erst wieder funktioniert wenn die Rechnung bezahlt wurde. Darum würde ich mich dann nämlich direkt bemühen. Vielen Dank im Voraus. 

2 Antworten 2
Torsten
SuperUser
SuperUser
Ganz ehrlich, ich versteh die Frage nicht. Die Rechnung kommt immer ungefähr zur Monatsmitte und wird dann zum letzten Bankarbeitstag des Monats abgebucht. Die Erstellung findet immer zwischen dem 1. und ungefähr 10. Tag des Monats statt. Wurde dein Anschluss erst danach aktiviert, erhälst du die 1. Rechnung erst im nächsten Monat, dann vom Aktivierungstag bis zum (in diesem Fall) 31.12.

Wenn du allerdings im Rückstand mit der Zahlung bist und das mehr als 75 € sind, wird dein Anschluss für abgehende Anrufe gesperrt und das Internet extrem gedrosselt.
Anonym51447
App-Professor
App-Professor
Hey Jpfriese,

dein Internet aktiviert sich sobald du den Router anschließt. Es liegt auch nicht an der Rechnung das das Internet nicht geht, weil du es gerade erst aktiviert hast.
Wende dich bitte direkt an uns. Am besten per DM auf Twitter oder Facebook.
Sonst per Chat oder Telefon.

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Gruß Bataa