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Antwort
Lösung
am 02.09.2018 16:51
besteht die Möglichkeit die mtl. Kosten eines Internetanschlusses für eine andere Person zu übernehmen?
Meine Tochter bezieht bald ihre eigene Wohnung und da würde ich gern den Anschluß auf mich laufen lassen?
Gruß Gretchen
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 02.09.2018 17:05
am 02.09.2018 17:05
am 02.09.2018 19:32
danke für die Info.
Wie muß ich das nur bei Unitymedia angeben, daß ich dann als Anschlußinhaber nicht der Mieter der Wohnung bin?
am 02.09.2018 20:16
am 02.09.2018 20:48
Hallo Mut,
solange der Name des Anschlussinhabers an der Adresse auf einem Klingelschild steht, reicht das für Unitymedia.
Ich persönlich gebe dir aber folgenden Tipp: Deine Tochter (sofern 18 Jahre, oder mehr alt) sollte Vertragspartner werden. Als Bankverbindung dann einfach deine Kontodaten angeben - fertig.
Das funktioniert direkt bei der Bestellung oder kann einfach später über das online Kundencenter geändert werden.
Andreas
am 03.09.2018 12:59
Hallo Mut,
der einzig richtige Weg wäre, wenn ihr Andreas' Rat beherzigt und es so macht, dass deine Tochter selbst der Vertragspartner ist, sofern volljährig. Du kannst jederzeit als abweichender Kontoinhaber eingetragen werden und es wird von deinem Konto dann abgebucht.
Denn würde der Vertrag auf dich laufen, wärest du für alle vertraglichen Belange zuständig und verantwortlich.
Gruß
am 03.09.2018 20:56
ich möchte ja genau das, daß ich für alles zuständig und verantwortlich bin!
Ich hoffe das geht auch, nur wie kann ich diesen Vertrag SO abschliessen?
Gruß Mut
am 03.09.2018 21:10
am 05.09.2018 13:49
Und mit der Problematik, sollte deine Tochter vllt. einmal in ein nicht versorgtes Gebiet umziehen, dann besteht kein Sonderkündigungsrecht für den Vertrag, weil bewusst für eine nicht gemeldete Anschrift ein Vertrag abgeschlossen wurde.
Auch als Vater darfst du Auskünfte zum Kundenkonto erfragen, sofern eine Datenschutzabfrage erfolgreich durchgeführt wurde und du kannst die Bezahlung übernehmen.
Aber bist du Vertragsinhaber und deine Tochter nur Nutzern , kann sie zwar auch Auskünfte nach der Datenschutzabfrage erhalten, hat aber keine Möglichkeit kurzfristig eine Störung aufzunehmen, wenn du z. B. im Urlaub, auf der Arbeit oder sonst wie abwesend bist.
Wenn du es aber so explizit abschließen willst, entgegen aller Empfehlungen, dann rate ich den Vertrag im Shop abzuschließen oder telefonisch.
am 05.09.2018 21:38
Gruß Mut