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Kostenübernahme Restlaufzeit DSL-Altvertrag auch bei Umzug möglich?
Emil_123
Daten-Fan
Daten-Fan

Hallo,

 

ich habe derzeit noch einen DSL-Altvertrag bis Juli 2020 bei einem anderen Anbieter. Da ich jetzt in eine neue Wohnung ziehe, wo DSL wohl nicht so gut sein soll möchte ich auf Kabel-Internet wechseln.

Jetzt frage ich mich ob es in diesem Fall auch möglich ist, dass die Grundgebühr bis dahin erlassen wird. Eine Rufnummernmitnahme ist ja aufgrund des Umzuges sowieso nicht möglich. Ist dies zwingende Voraussetzung?

 

Ausserdem wird ja der alte DSL-Vertrag zum Auszug vermutlich geschlossen und ich muss die ausstehenden Monate in einem Rutsch bezahlen.

 

Hat jemand hierzu Erfahrungen?

1 Antwort 1
CE38
Giga-Genie
Giga-Genie

Grundsätzlich ist eine Rufnummernmitnahme bei Umzug innerhalb des Orrsnetzes moeglich. Wichtig ist fuer den Wechselvorteil der Nachweis, dass der DSL-Anschluss verbindlich gekündigt wurde. Aus der Kuendigungsbestaetigung des Altanbieters geht die Restlaufzeit des Altvertrages hervor. 

 

Ausserhalb des Ortsnetzes ist eine Rufnummernmitnahme natürlich nicht moeglich.