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Lösung

Keine Vertragszusammenleg trotz Meldebestätigung
Anonym85065
Youngster
Youngster

Hallo,

 

ich bin vor einiger Zeit in die Wohnung meiner Lebenspartnerin mit eingezogen. Wir haben uns dann natürlich mit Unitymedia in Verbindung gesetzt damit wir nicht 2 Verträge parallel laufen lassen müssen.

 

Das hat soweit auch gut funktioniert, uns wurde gesagt das mein Vertrag auf die neue Adresse umgeschrieben wird und entsprechend weiterläut, ihr Vertrag wird geschlossen. 

 

Bedingung dafür: Meldebestätigung vom Einwohnermeldeamt.

 

Da ich mich ja sowieso umgemeldet habe war das kein Problem, die Meldebestätigung liegt bei Unitymedia vor. Nun habe ich nach Monaten festgestellt das beide Verträge nach wie vor laufen, also habe ich wieder im Kundensupport angerufen. Dort wurde mir gesagt das die Meldebestätigung nicht ausreicht, ich zusätzlich noch einen vom Hauseigentümer unterschriebenen Mietvertrag vorlegen soll, auf dem wir beide stehen. 

 

Nun zur folgenden Problematik: 

 

Grundlegende Situation:

 

Es gibt seit einigen Jahren Streitigkeiten zwischen meiner Lebenspartnerin und den Wohnungseigentümer (Vermieter) aufgrund Schimmelbefall etc. Dieser sperrt sich generell gegen alles was wir vorbringen.

 

Wir haben nun also den Vermieter um Erlaubnis gebeten das ich bei ihr einziehen darf, dies hat er natürlich verneint. 

 

Das wiederum stellt juristisch insofern kein Problem dar, da er:

 

1.) Dazu nicht berechtigt ist und 

2.) Das Einwohnermeldeamt nicht auf die Unterschrift des Vermieters angewiesen ist damit ich umgemeldet werden kann.

 

Der Vermieter wurde letztendlich über den Beschluss das ich nun bei ihr Wohne informiert.

 

Nun bin ich also offiziell bei der Adresse gemeldet, kann aber kein Mietvertrag mit dem Wohnungseigentümer vorweisen. Damit ich den Vermieter dazu bekomme den Vertrag zu unterschreiben müsste ich dies durchklagen. Zum einen würde das Ewigkeiten dauern, zum anderen ist der Aufwand und der Vorfinanzierungsbedarf absolut unverhältnismäßig zum gezogenen Nutzen, da ich nirgendwo sonst einen Mietvertrag von Hauseigentümer unterschrieben benötige.

 

Gibt es da eine Lösung? An und für sich (so steht es auch überall auf der Seite) müsste ja die Bescheinigung vom Einwohnermeldeamt reichen, viel offizieller kann so ein Dokument ja nicht mehr werden. 

4 Antworten 4
CE38
Giga-Genie
Giga-Genie
Bei einer Haushaltszusammenfuehrung reicht die Meldebestaetigung aus. Die Lebenspartnerin kann ja bestaetigen, das eine gemeinsame Haushaltsfuehrung besteht.

Ein gemeinsamer Mietvertrag kann nicht verlangt werden und würde erheblich in die Vertragsfreiheit der Beteiligten eingreifen.

Bei einer Eigentumswohnung liegt z.B. überhaupt kein Mietvertrag vor.
Anonym71676
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher
bei mir hat die Meldebestätigung gereicht. Es ist ja auch nicht zwingend, dass der Mietvertrag über beide Personen läuft.
ehrjoe
Host-Legende
Host-Legende
Hallo Wendt,
ich will hier nicht den Oberlehrer spielen.

1. Einmal im Monat Kontobewegungen kontrollieren.
2. Informieren wie die Angelegenheit erledigt werden muss
2. Alle wichtigen Angelegenheiten schriftlich kommunizieren.
3 Sehr wichtige per Einschreiben mit Rückschein.
4. Alle Kontakte ob mündlich, Mail usw dokumentieren.
5. Alles archivieren.
6. Hast Du von UM eine schriftliche Mitteilung.
7. In diesen Fall die Verbraucherzentrale einschalten.

Ich wünsche Dir viel Erfolg.

Userban wg. wiederholter Missachtung der Forenregeln. Gruß, das Mod-Team

Gelöschter User
Nicht anwendbar
Soweit mir bekannt ist, muss im Fall einer Zusammenlegung zusätzlich ein von beiden Partnern unterschriebener Brief mit den jeweiligen Kundennummern eingereicht werden.