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am 14.12.2018 14:04
Ein spannendes Urteil in Zusammenhang mit Kuendigung, Rückgewinnungshotline und Auftragsbestätigungen ohne erteilten Auftrag. Ein generelles Thema in der TK-Branche. Moege das aktuelle Urteil zu einem Umdenken in der Branche fuehren. Wenn es teuer fuer die Anbieter wird, werden die Verbraucher hoffentlich besser geschuetzt.
am 14.12.2018 15:57
am 10.02.2019 17:26
Hallo CE38,
diesen Urteils-Verweis von Dir fand
ich bei der Suche für ein anderes Problem: Unitymedia antwortet seit
Monaten nicht auf Anschreiben (das hat also nichts mit der aktuellen
Auseinandersetzung um die DLF-Abschaltung zu tun). Dieses Urteil
trifft diesen Sachverhalt auch nicht ganz, der Verweis für mich
dennoch inhaltlich interessant.
Irgendwie schade, dass solche Verweise nur in der Suche auffindbar sind, es hier keine Entscheidungssammlungsverweise gesammelt gibt.
Mehrere Deiner
Verweise auf Urteile und andere Dokumente finde ich sehr spannend –
auch wenn wir z. B. hinsichtlich der Praxisrelevanz von GG Art. 14, 2
sicherlich unterschiedlich optimistisch sind. Auch Deinen Verweis zu
die-medienanstalten.de im Zusammenhang mit dem Thema Monopol fand ich
für mich hilfreich, allerdings nur in einem allgemeineren
Zusammenhang. Wenn man sich dort nämlich z. B. die Rolle des
noch-Miteigentümers von Unitymedia John Malone und weiterführend
seine Unterstützung von Trump ansieht. Solche weiterführenden
Diskussionen zu führen ist hier im Forum in der hiesigen Ausrichtung
auf Unitymedia und technische sowie ganz eng an die privatrechtlichen
Einzelverträge ausgerichteten juristischen Einschätzungen
unwillkommen. Auch wenn ich den bisherigen Diskussionsverlauf zur
Deutschlandfunk-Abschaltung als idR sachlich und themenorientiert
bewerte, fände ich einen Hinweis auf anderweitige Internetforen, in
denen derartige Fragen nicht nur am Beispiel Unitymedia oder Vodafone
oder Telekom usw. isoliert angesprochen werden können, sehr
willkommen
Ich habe bei meiner
kurzen Suche nur sehr technisch orientierte Foren gefunden. Und
diesen Elektronik-Fans will ich ihren selbst organisierten Rahmen
nicht kapern.
Mir geht es auch
nicht darum, Deine Identität oder die anderer ForentenInnen zu
lüften, sondern z.B. um eine ausführlichere Diskussion der
Monopolmacht und anderer hier im Forum am Beispiel Unitymedia immer
wieder angesprochene Themen, die ja über Kabelnetzdienstleister
hinausgehen. Da ist für mich ein Beispiel u. a. die Leerverkäufe
der Fa. Blackrock, über die finanztreff unter Berufung auf FAZ und
Handelsblatt, INV am 02.11.2018 berichtete. Und dies wäre wirklich
kaum ein hier in der Konzentration auf Unitymedia angemessenes
Diskussionsthema. Daher die Frage: Wo – sofern bei Dir Interesse
besteht.
Grundsätzlich habe
ich zwei völlig anders gelagerte persönliche Interessenbereiche und
der Schriftwechsel zu Unitymedia (hier im Forum ja nur ein
Teilbereich) ist insgesamt umfangreicher, viel zu zeitraubend – aber einige allgemeinere
Konstellationen könnten anderswo erquicklicher und kontroverser,
ausgiebiger abgehandelt werden.
Bei meiner Suche
habe ich auch nach Deinem hier benutzten Usernamen gesucht, hätte ja sein können, dass Du den auch in einem geeigneten Forum benutzt. Besonders
belustigte mich ein Verweis auf ein juristisches Traktat von 1717
„Jure Viciniae – Oder von Nachtbar-Recht“. Dir auf jeden Fall
viel Vergnügen heute Abend in einer :smile: Nacht-Bar – oder sonstwo.
EGP
am 10.02.2019 17:29