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Lösung
am 12.10.2020 10:28
Ich habe kürzlich festgestellt (aus der letzten Rechnung), dass vodafone meinen Kabelvertrag verlängert ohne meine Zustimmung haben.
Ich hatte meinen Vertrag Anfang dieses Jahres fristgerecht zum Feb. 2021 gekündigt und so sollte es auch sein. Ich weiß nicht, wie und warum dieser Vertrag jetzt mitte Juli verlängert wurde. Ich habe weder ein Anruf noch keine Mails/Post darueber bekommen. Habe ich nur aus der Rechnung bemerkt und jetztüber das Kontaktformular beklaggt, leider Erfloglos. Hier ist was Sie antwortet haben:
am 12.10.2020 11:57
@mg25 Man könnte jetzt fragen, ob du einen irgendwie gearteteten Kontakt zu VF hattest (Störung etc.) aber da wir hier nur Kunden sind, bringt das wenig.
Darum warte mal auf einen Moderator, der kann sich deine Daten ansehen und feststellen, woher dieser ominöse "Vertrag" kommt.
Im übrigen ist es nichts Neues, dass VF bzw. deren Vertriebspartner auch Auftragsbestätigungen verschicken ohne das sie einen entsprechenden Auftrag bekommen hätten. Gute Nachricht: Wenn es hart auf hart kommen sollte, wird VF auch nachweisen müssen, dass du tatsächlich einen Auftrag erteilt hast.
Also etwas Geduld und dir wird geholfen werden.
am 12.10.2020 14:42
Streng genommen ist leider die schriftliche Bestätigung von Vodafone der Beweis das es einen Vertrag gibt bzw abgeschlossen wurde. Sonst würde das ja per Telefon nicht möglich sein, sondern würde nur per Unterschrift funktionieren.
Wenn du aber keine Widerrufsbelehrung bekommen hast, hast du somit 12monate und 14 Tage Zeit nach Abschluss den Vertrag zu widerrufen.. Fraglich ob und wer dies beweisen kann.
Hast du mal im kundenportal unter meine Dokumente geguckt ob da was liegt?
Da wirst du wahrscheinlich eine finden...
12.10.2020 15:08 - bearbeitet 12.10.2020 15:10
@DreiViertelFlo schrieb:Streng genommen ist leider die schriftliche Bestätigung von Vodafone der Beweis das es einen Vertrag gibt bzw abgeschlossen wurde.
Nein, das ist es nicht. Dazu gibt es ausreichend Gerichtsurteile.
Und was es nicht gibt (Vertrag) muss weder heute, noch in 14 Tagen und auch nicht in zehn Jahren widerrufen werden. Diese Geschichte, mit Auftragsbestätigungen ohne Auftrag, ist doch wirklich nichts Neues und nicht nur für VF amts- und gerichtsbekannt.
am 12.10.2020 17:40
Hallo mg25,
wir können uns den Sachverhalt gerne mal anschauen. Schick mir dazu bitte Deine Kundennummer, Namen, Geburtsdatum und Anschrift per PN. Im Anschluss daran, melde Dich bitte wieder hier im Beitrag.
Grüße
Thomas
am 12.10.2020 20:15
habe ich geschikt.
am 12.10.2020 21:27
Hallo mg25,
es gab auf jeden Fall eine Rückgewinnung und die Auftragsbestätigung ging bei uns per Post raus. Ein Rückläufer ist nicht ersichtlich, also gehen wir davon aus, dass Du sie erhalten hast. Die Bestätigung ist in dem Fall auch im Kundenportal hinterlegt.
Grüße
Thomas
am 12.10.2020 22:23
Ich habe die Dokumente nie geguckt ausser jetzt dass du darauf hingewissen hast, aber ein Mail oder Post daruber hatte ich nie bekommen. Und in dem Zeit hatte ich wirklich ein Stoerung gemeldet und nur daruber mit Vodafone technische-Team gesprochen also war niemals bei der Vertrag abteilung um schon 2 Monate vor getaetigte kundigung zuruckzunehmen. Irre ich da nicht.
am 12.10.2020 22:25
@Díaz_de_Vivar schrieb:
@DreiViertelFlo schrieb:Streng genommen ist leider die schriftliche Bestätigung von Vodafone der Beweis das es einen Vertrag gibt bzw abgeschlossen wurde.
Nein, das ist es nicht. Dazu gibt es ausreichend Gerichtsurteile.
Und was es nicht gibt (Vertrag) muss weder heute, noch in 14 Tagen und auch nicht in zehn Jahren widerrufen werden. Diese Geschichte, mit Auftragsbestätigungen ohne Auftrag, ist doch wirklich nichts Neues und nicht nur für VF amts- und gerichtsbekannt.
Das ist leider falsch. Der Verkäufer muss beweisen das es eine mündliche Absprache gab. Diese beweislast ist durch übersenden des Vertrages mit den vertragsdaten und der Widerrufsbelehrung sozusagen als Beweis ausgelegt. Da hier die Übersendung via Post und kundenportal erfolgte ist es schwierig den Vertrag zu leugnen.
Vodafone hat den Beweis sozusagen da sie es schriftlich verfasst haben.
Zitat :
Sollte Aussage gegen Aussage stehen und es keinerlei Beweise für das Zustandekommen des Vertrags geben (wie eben eines genehmigten Mitschnitts oder einer Widerrufsbelehrung, der die Vertragsinhalte zusammenfasst und dem nicht widersprochen wurde), hat der Verbraucher gute Aussichten, dass er einen möglichen Rechtsstreit gewinnt. Denn die Beweislast liegt in solchen Fällen beim Verkäufer.
Zitat Ende
Wenn natürlich nichts vom Kunden unternommen wurde, er kein vertrag wollte ist das natürlich sehr ärgerlich ich würde mich natürlich auch darüber richtig ärgern..
Aber das deutsche gesetzt ist manchmal sehr schlecht.
am 13.10.2020 10:29
@DreiViertelFlo das deutsche Gesetz ist sicher nicht schlecht. Aber deine Ausführungen sind und bleiben falsch. Aber darüber will und werde ich nicht diskutieren.