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Kabelfernsehen: Kündigungfrist wird von Vodafone nicht eingehalten
-Jacky-
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

ich habe Ende 1995 mit der Deutschen Telekom einen Vertrag über Kabelfernsehen abgeschlossen. Dieser Vertrag wurde 2002 von KabelDeutschland und 2016 von Vodafone weitergeführt.

 

In meinem Account hier bei Vodafone war die Kündigungsfrist mit 30 Tagen angegeben. Es stand dort, dass eine Kündigung zum 01.08.2020 bei Ihnen am 02.07.2020 eingehen muss. Ich habe Ihnen die Kündigung zum 01.08.2020 mit Schreiben vom 29.06.2020 mitgeteilte. Das Schreiben wurde Ihnen, laut Rückschein und Ihrer schriftlichen Bestätigung, am 02.07.2020 fristgerecht zugestellt.

 

Am 10.07.2020 wurde mir jedoch die Kündigung, mit Schreiben vom 07.07.2020, erst zum 01.09.2020 bestätigt. Darauf rief ich beim Service (0800 2787000) an, wo mir der Fehler auch bestätigt wurde und mir eine weitere Gutschrift für den Monat August 2020 angekündigt wurde.

 

Weil ich 2 Wochen später weder eine Bestätigung meiner Kündigung zum 01.08.2020 noch eine Gutschrift erhalten habe, bat ich mit Schreiben vom 24.07.2020 um die schriftliche Bestätigung und die Rückzahlung der überzahlten Kabelgebühren. Heute bekam ich nun ein Schreiben in dem plötzlich die Kündigung zum 01.09.2020 für korrekt gehalten wird. Und obwohl die Kündigungsfrist eingehalten wurde weigern Sie sich mir meine zuviel gezahlten Kabelgebühren zurück zu zahlen. Was soll ich nun tun?

 

Mit freundlichen Grüßen

Jacky

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Akzeptierte Lösungen

Hallo -Jacky-,

 

ich habe mir Deinen Vertrag noch einmal angeschaut. Ich hatte gehofft, dass ich noch etwas finde, was eine Vertragskündigung zum 01.08.2020 rechtfertigt. Einige Verträge haben ja auch eine Kündigungsfrist von 4 Wochen, statt 30 Tage. Aber in Deinem Fall hat der TV Tarif tatsächlich einen Kündigungsfrist von 30 Tagen zum Monatsende. Warum es am 02.07.2020 zu spät war, um den Vertrag zum 01.08.2020 zu beenden, wurde bereits erklärt.

 

Tut mir leid, dass ich keine andere Antwort für Dich habe.

 

Beste Grüße
Tina

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DreiViertelFlo
Giga-Genie
Giga-Genie

Wir ha en noch nicht August wieso sollte da dir eine Gutschrift erstellt werden? Das passiert wenn überhaupt automatisch über die abschlussrechnung

Wenn die Kündigung am 02.07. eingegangen ist, dann hast du aber keine 30 Tage zum Ende des Monats respektive zum 01.08. mehr! Dafür hätte die Kündigung am 01.07. ankommen müssen...

 

Noch was: Wann du die Kündigung verschickt hast, ist vollkommen egal - es zählt alleinig der Zeitpunkt des Eingangs und nicht der des Versands.

Und noch was : Welche überbezahlten Kabelgebühren meinst du? Zahlst du die Grundgebühren für mehrere Monate (quartalsweise / halbjährlich / jährlich) im Voraus?

 

Für Juli wirst du wohl unstrittig noch die Grundgebühren bezahlen müsssen - und wenn überhaupt gibt es das Guthaben erst nach Vertragsende und der entsprechenden Endabrechnung zurück - vorher passiert da gar nichts, da brauchst du auch nicht vor Vertragsende anrufen, da es ja durchaus sein kann, dass du noch bis zum Vertragsende anderweitige Dienste nutzt, die Kosten verursachen (z.B. VoD-Dienste).

Hallo DreiViertelFlo, vielen Dank für Deine Antwort!

 

Eine Gutschrift habe ich erwartet, weil mir diese beim Kundendienst so angekündigt wurde, ebenso wie die Kündigung zum 01.08.2020. Allerdings wurde mir heute wieder nur die Kündigung zum 01.09.2020 von Vodafone bestätigt, was jedoch nicht richtig ist.

 

MfG

Jacky

Hallo reneromann, auch Dir vielen Dank für Deine Antwort!

 

Der Monat Juli hat 31 Tage, was bedeutet, dass bei einer Kündigungsfrist von 30 Tagen eine Kündigung zum 01.08.2020 natürlich erst am 02.07.2020 bei Vodafone eingehen muss, sonst wäre ja die Kündigungsfrist 31 Tage ;-).

 

Das Kündigungsschreiben habe ich am 29.06.2020 per Einschreiben mit Rückschein versandt und es ging, wie ich auch in meinem Anfangsbeitrag schon schrieb, am 02.07.2020 bei Vodafone ein. Das hat mir Vodafone so bestätigt und ich habe den Rückschein meines Einschreibens, welches mir ebenfalls den Eingang bei Vodafone am 02.07.2020 bestätigt. Also genau so, wie Du es schreibst ... Zeitpunkt des Eingangs ist der 02.07.2020

 

Überzahlte Kabelgebühren habe ich, weil ich immer im Januar die Jahresgebühr zahle. Und selbstverständlich bekomme ich auch keine Beiträge für Juli zurück, wenn ich doch erst zum 01.08.2020 gekündigt habe. Keine Ahnung, wie Du jetzt auf Juli kommst.

 

Und das Vertragsende ist doch hier gerade das Problem. Die Kündigung ist fristgerecht eingegangen und dennoch gilt meine Kündigung nicht zum 01.08.2020 sondern erst zum 01.09.2020. Was für andere Dienste kann ich denn noch bis zum 01.08.2020 nutzen? Und was ist dieses VoD-Dienste?

 

MfG

Jacky

Hi @-Jacky-,

 

der 01.09.200 ist korrekt, wenn du 30 Tage zum Monatsende hast.

 

Kurze Erläuterung meiner Vermutung. Du selbst schreibst, dass die Kündigung bei VF am 02.07.2020 eingegangen ist. Rechne 30 Tage drauf, dann kommst du auf 01.08.2020. Wenn es heißt zum Monatsende, dann endet der der August am 31.08.2020.

 

Ab 02.07. zählen die 30 Tage, wobei der 02.07. nicht der erste Tag ist, sondern Tag Null. Der erste Tag innerhalb der Kündigungsfrist ist somit der 03.07. gewesen. 

 

Hier kommt vermutlich der Paragraf 187 BGB ins Spiel.

 

Mehr anzeigen

"§ 187 Fristbeginn

(1) Ist für den Anfang einer Frist ein Ereignis oder ein in den Lauf eines Tages fallender Zeitpunkt maßgebend, so wird bei der Berechnung der Frist der Tag nicht mitgerechnet, in welchen das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt." 

Das ist meine Vermutung. Ich bin kein Jurist, aber habe mit Fristen immer häufig zu tun. 

Hier wäre das Ereignis der Zugang der Kündigung. 

Hier ist eine gute Erklärung dafür. 


@-Jacky-  schrieb:

Der Monat Juli hat 31 Tage, was bedeutet, dass bei einer Kündigungsfrist von 30 Tagen eine Kündigung zum 01.08.2020 natürlich erst am 02.07.2020 bei Vodafone eingehen muss, sonst wäre ja die Kündigungsfrist 31 Tage ;-).


Nicht ganz - der Juli hat zwar 31 Tage - aber zählen volle Tage ab Kündigungseingang (oder halt rückwärts volle Tage ab Fristende), d.h. damit die Kündigung zum 01.08. 00:00 wirksam wird, muss sie 30 (volle) Tage vor dem 01.08. 00:00 eingehen - und das wäre dann der 02.07. 00:00 gewesen. Dein Brief war aber erst später da, ergo hat deine Kündigung die Frist um Stunden verpasst.

 


@-Jacky-  schrieb:

Überzahlte Kabelgebühren habe ich, weil ich immer im Januar die Jahresgebühr zahle. Und selbstverständlich bekomme ich auch keine Beiträge für Juli zurück, wenn ich doch erst zum 01.08.2020 gekündigt habe. Keine Ahnung, wie Du jetzt auf Juli kommst.


Na ja, wenn du jetzt -und noch haben wir Juli- bereits eine Gutschrift willst, wollte ich das nur klargestellt haben!

 


@-Jacky-  schrieb:

Was für andere Dienste kann ich denn noch bis zum 01.08.2020 nutzen? Und was ist dieses VoD-Dienste?


VoD ist die Abkürzung für Video on Demand - wenn du also z.B. Videos aus einer Videothek per Receiver "on demand" bestellst und abrufst, werden die erst nach Abruf berechnet.

 

Übrigens: Die überbezahlten Gebühren bekommst du -wie bereits erwähnt- nach Abschluß des Vertrages und Erstellung der Endabrechnung ausgezahlt. Dies passiert aber erst NACH Vertragsende, also egal ob der 01.08. oder der 01.09. gilt, frühestens danach. Ergo war deine Frage nach der Gutschrift viel zu früh - da musst du dich noch gedulden.

-Jacky-
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Hallo @Mav1976, danke für Deine Antwort!

 

Ich hatte vor meiner Kündigung in meinem Portal extra nachgeschaut, bis wann die Kündigung eingehen muß und zu wann dann gekündigt wird. Ich ärgere mich maßlos, dass ich davon kein Bildschirmfoto gemacht habe und nun nicht mehr zeigen kann, das in meinem Portal als spätester Kundigungstermin 02.07.2020 für die Kündigung zum 01.08.2020 angezeigt wurde.

 

Vielleicht meldet sich ja noch jemand von Vodafone und sagt was zur falschen Anzeige in meinem Portal.

 

MfG

Jacky

Was lernt man daraus? Kündige nie kurz vorher..

 

Ich mach es bei allen Verträgen so, daß ich sofort, spätestens nach 6monaten den Vertrag kündige um einfach so eine Situation nie zu haben.

 

Und die Kündigung hättest du einfach über das kontatkformular erstellen können..