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Lösung
am 17.07.2019 10:29
Hallo,
Wir lösen unsere WG demnächst auf. Ich möchte höchstwahrscheinlichin eine andere WG im selben Haus ziehen, bloß zwei Etagen tiefer. Dort ist derselbe VF Vertrag vorhanden.
Kann ich meinen Vertrag dann vorher kündigen? Er läuft noch bis zum 21.03.20.
Und brauche ich dafür auch eine Meldebescheinigung? Es ist ja dasselbe Haus bloß eben 2 Etagen tiefer.
Viele Grüße
am 17.07.2019 11:09
am 17.07.2019 11:10
Hallo @Niko2793, wenn in der neuen Wohnung ein identischer Vertrag mit VF besteht, räumt dir VF ein Sonderkündigungsrecht analog § 46 TKG ein. Das bedeutet, du hast eine dreimonatige Kündigungsfrist, die (frühestens) mit dem Umzug beginnt. Und sicher wird VF irgendeinen Nachweis über den Umzug wollen, denn sonst wäre die bloße Behauptung eine prima Möglichkeit, einen ungeliebten Vertrag los zu werden.
am 17.07.2019 19:03
Hi Niko2793,
wie schon richtig gesagt wurde, wird in dem Fall kulant gehandelt, wenn schon Produkte der gleichen Kategorie vorhanden sind. In Anlehnung an das Telekommunikationsgesetz wird die 3-Monats Frist ab Umzugs-/Meldedatum zur Berechnung herangezogen.
Du musst bei der Umzugsmeldung angeben, dass Du zu einen anderen Vertragspartner ziehst. Dazu musst Du die Kundendaten des bestehenden Vertragsinhabers mit angeben. Die Kollegen prüfen es dann und bearbeiten es entsprechend. Hast Du noch weitere Fragen dazu?
Viele Grüße
Lars