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Antwort
Lösung
am 02.06.2019 22:59
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 03.06.2019 21:18
am 02.06.2019 23:18
Kurzversion: Hast du lediglich den Receiver zurückgeschickt, nicht aber den Widerruf per Brief/Kontaktformular/Mail erklärt? Wenn ja, dann wird dir jeder Anwalt sagen: Pech gehabt...
Langversion:
Es lag dem Gerät eine Widerrufsbelehrung bei -und- dort drin wird erklärt, wie du dein Widerrufsrecht auszuüben hast. Eine einfache Nichtannahme der Sendung -oder- eine kommentarlose Retoure reicht zur Erklärung des Widerrufs seit Juni 2014 NICHT mehr aus, es bedarf seitdem einer expliziten Erklärung des Widerrufs durch den Kunden. An wen diese Erklärung zu richten ist, ist in der Widerrufsbelehrung genau so aufgeführt, wie auch was im Falle eines Widerrufs zu tun ist. Solltest du nicht fristgerecht den Widerruf, wie in der Widerrufsbelehrung beschrieben ist, an die in der Widerrufserklärung genannte Stelle gerichtet haben, so hast du mittlerweile dein Widerrufsrecht verwirkt.
am 03.06.2019 06:37
am 03.06.2019 07:49
Guten Morgen @dax77
Auch das ist nicht so einfach.
Für eine Ausserordentliche Kündigung müssen auch einige Sachen erfüllt sein.
1.
Du musst über einen längeren Zeitraum Messungen durchgeführt haben und diese müssen dann nachweisen das die Leistung des Providers die vertraglich vereinbarten Werte über einen längeren Zeitraum unterschreiten. Welche Werte das genau sind und wie oft die Werte unterschritten werden dürfen hat die Bundesnetzargentur genau festgelegt. Dort gibt es auch den Speedtest der für die Messsungen verwendet werden sollte.
2.
Mit diesen Werten kannst du dem Provider dann eine Frist setzen zur Behebung des Problems.
3.
Erst wenn der Provider es dann immer noch nicht schafft die vertraglichen Vereinbarungen zu erfüllen hast du ein außerordenliches Kündigungsrecht
Ich habe dazu einen recht guten Link der das Vorgehen bei einer solchen Geschichte erläutert.
https://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/kuendigung-festnetz-dsl/
Einfach eine Kündigung auszusprechen wegen nicht erbrachter Leistungen ist leider nicht so einfach. Da ist der Kunde in der Beweispflicht und muß dem Provider die Möglichkeit geben die Probleme zu beseitigen. Das ist laut deutscher Rechtsprechung so.
Gruß
Dieter
am 03.06.2019 08:44
Hallo dax77,
das Thema Widerruf wurde ja bereits umfänglich geklärt. mehr können wir dazu auch nicht schreiben. Solltest Du Probleme mit der Internetverbindung haben, eröffne dazu einen weiteren Beitrag.
Grüße
Thomas
am 03.06.2019 20:45
am 03.06.2019 21:11
Du solltest schon die komplette WRB zitieren...
Denn im ersten Teil lautet es (in der Onlineversion😞
"Du hast das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses, im Falle eines zusätzlich geschlossenen Kaufvertrages in Bezug darauf ab dem Tag, an dem Du oder ein von Dir benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hast bzw. hat. Um Dein Widerrufsrecht auszuüben, musst Du uns
(Vodafone Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH,
Kundenservice,
99116 Erfurt
Telefon: 0800 – 27 87 000
E-Mail: kabel-widerruf@vodafone.com)
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Deinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Du kannst dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Du die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendest."
So - und nur so kann der Widerruf erklärt werden. Eine einfache Rücksendung der Waren reicht NICHT als Widerruf aus. Und genau DAS stand so auch in deiner WRB. Ergo hättest du einen Brief, eine Mail oder eien Anruf tätigen müssen, um den Widerruf zu erklären - und das binnen der 14-tägigen Frist nach Erhalt der Widerrufsbelehrung!
Der Ausschnitt, den du zitierst, fällt hingegen unter den Teil "Folgen des Widerrufs" und nicht, wie der Widerruf zu erklären ist. Unter dieser Überschrift wird erklärt, was im Anschluß an einen (wirksamen) Widerruf zu tun ist - und dazu gehört, dass du die Waren/Geräte binnen spätestens 14 Tagen zurückzuschicken hast, jedoch VF (netterweise) die Portokosten übernimmt.
Kurzversion:
Ab dem Tag der Erklärung des Widerrufs hat man weitere 14 Tage Zeit, die Waren/Geräte zurückzusenden. Wenn aber nie ein Widerruf erklärt wurde, greift der Passus "Folgen des Widerrufs" nicht.
am 03.06.2019 21:18